Amtsblatt 1886/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. September 1886

3 Anzeige über vorgekommene GßoleraMe Anmerkung*) gestor ­ ben genesen des ^odes der E r ­ kran ­ kung D e s E r k r a n k t e n A lte r s Geschlecht weib ­ lich lich S tand Beschäftigung Name 's L s s st ^Einheimisch, Wohnung (Straße,Hausnummer Ortsgemeinde Ortschaft Fortsetzung mul Klktutz ltes Nuszugs aus ller Ckotera-Instruktion. Bei der Desinfection der durch Choleradejecte verun ­ reinigten oder der Verunreinigung verdächtigen Gegenstände ist in folgender Art vorzugehen. Die Entleerungen der Cholerakranken und Cholera- verdächtigen sind, soweit man derselben habhaft werden kann, mit einer sünsprocentigen Carbollösung zu vermischen, und zwar in einer Menge, daß sie mindestens den fünften Theil der Entleerung beträgt. Am sichersten ist es, die Carbollösung in den Nachttopf oder das Becken, mit welchem die Entleerung ausgesangen wird, zu geben, damit die Dejecte sofort in die Carbollösung hineinfallen. Die ungefähr sünsprocentige Carbollösung wird durch Mischung von einem Maßtheil gereinigter zerflossener Carbol ­ säure mit 18 Maßtheilen Wasser hergestellt. Zur Desinfeclion der Aborte und Nachttöpfe kann auch rohe Carbolsäure verwendet werden; von derselben sind jedoch mindestens zwei Theile auf 18 Theile Wasser erforderlich. In den Krankenstuben ist ein Kübel bereitzuhalten, der sünsprocentige Carbollösung enthält, in welchem die mit Ausleerungen besudelte Leib- und Bettwäsche sofort einzulegen und zum Zwecke der vollständigen Desinfection mindestens 12 Stunden zu belasten ist. Von der Carbol ­ lösung ist soviel nachzugießen, daß die Wäschestücke voll ­ ständig von derselben durchtränkt bleiben. Erst nach dieser Zeit dürfen dieselben der Waschanstalt zur Reinigung über ­ geben werden. Kleidungsstücke, sowie Betten und andere Effecten, sür welche diese Art der Behandlung nicht anwendbar ist, sind mit heißen Wasterdämpfen zu behandeln. Beltstroh, Seegras und sonstige Gegenstände von geringem Werthe sind zu verbrennen, statt sie einer Desin- fection zu unterwerfen, bei der sie gleichfalls unbenützbar würden. Die Leib- und Bettwäsche und Kleidung des Wart- persvnals ist in derselben Weise, wie jene der Cholerakcanken zu behandeln. Solche Gegenstände, welche ohne eingreifende Schädi ­ gung weder mit heißen Dämpfen noch mit Carbollösungen oder anderen wirksamen Mitteln zu desinftciren sind, wie Möbelpolster, Canapees, Wagen, die zum Transporte Cholera ­ kranker gedient haben, sind längere Zeit außer Gebrauch an einen warmen, luftigen, gegen Regen geschützten Ort zu stellen, wenn nicht die Entfernung der Ueberzüge und deren Behandlung mit Desinfections- und Reinigungsmitteln sich als zweckmäßig herausstellt. Mit den Ausleerungen verunreinigte Fußböden, Holz ­ wände und derlei Möbel, sind mit Lappen, welche mit sünsprocentiger Carbollösung durchfeuchtet sind, abzuwaschen. Die benützten Lappen sind zu verbrennen. Die Wohnzimmer, in welchen Cholerakranke gelegen sind, sind zu räumen, die Wände mit Kalk zu tünchen und dann einige Tage bis zum völligen Austrocknen zu lüften. Eventuell ist das Austrocknen durch starkes Heizen zu unterstützen. Alle Personen, welche mit Cholerakranken oder deren Effecten zu thun halten, müssen sich unmittelbar darauf mit sünsprocentiger Carbollösung und hieraus mit Seife die Hände und sonstige beschmutzte Körpertheile gründlich waschen und reinigen. Die zur Desinfection vorgeschriebene Carbollösung ist unter Leitung und Aussicht des Arztes herznstellen oder

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