Amtsblatt 1886/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1886

Amt8-GOkutt der k. k. Mzirkshauplinaimschafl älM. Nr. 11. Steyr, am 20. April 1886. Z. 3211. Än sämmMle Gemeinde - VorstetumM. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Handelsmini ­ steriums vom 9. d. M- Z. 8930 wird auf das in hoch- defsen Auftrage herausgegebene III. Supplementheft zum Compendium der auf das Gewerbewesen bezugnehmenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften von B. Freiherr von Weigelsperg mit dem Bemerken aufmerksam ge ­ macht, daß auch die Genossenschasts-Vorstehungen von dem Er ­ scheinen dieses Supplementheftes zu verständigen sein werden. Steyr, am 18. April 1886. Z- 3401. Nil sämmMe Gememcke-Aockcklmgm lmck k. k. Omllarmerie-Postm-CommMckm. Laut einer Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei in Graz vom 1. April 1886 Z. 6295 wurde zu Folge eines an dieselbe gelangten Berichtes der k. k. Bezirks ­ hauptmannschaft Leoben vom 23. März 1886 Z. 6182 am II. Februar 1886 durch den k. k. Gendarmerieposten in St. Michael ein stummer Cretin wegen Ausweis- und Subsistenzlosigkeit angehalten und zur Stadtgemeinde Leoben behufs Abschiebung überstellt. Derselbe ist mittelgroß, hat ein längliches geröthetes Gesicht, spitze rothe Nase, blaue schielende Augen, kleine Ohren, blonde Haare, gute Zähne, blöden Gesichtsausdruck, einen schleppenden Gang und dürfte 40 bis 50 Jahre alt sein. Bekleidet ist derselbe mit einer schwarzen Zwilchhose, einem defecten schwarzen Tuchrocke, einem schwarzen runden Hute und grobgenähten Schuhen. Bei seiner Betretung zog er eine Kiste als Schlitten hinter sich her. — Um seinen Namen befragt, stöhnte er unarticulirte Laute, unter denen man den Namen „Hans" verstehen konnte. Die Currendirung des Oberwähnten im steiermärkischen Polizeiblatte, sowie die in Obersteiermark gepflogenen Nach ­ forschungen über dessen Provenienz blieben ohne Resultat. In Folge Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statt ­ halterei vom 12. d. M. Z. 4719/lI sind zur Erhebung der Identität und Provenienz des gedachten Individuums die geeigneten Nachforschungen zu veranlassen und ein positives Ergebniß längstens bis 25. Mai d. I. anher zu berichten. Steyr, am 19. April 1886. Z. 3270. Rn sämmtlNe Oememile - VorjMimgm. Ueber eine gemachte Anfrage wird nach Anhörung der oberösterreichischen Handels- und Gewerbekammer in Betreff der Frage, ob Schneider berechtiget sind, Stoff ­ waarenlager zu halten. Nachstehendes bekannt gegeben : Schon nach der Commerz-Hofkammer-Verordnung vom 16. März 1820 ist es den Schneidern ausdrücklich gestattet, Lager von Stoffen für ihre Kunden zu halten : dagegen ist es ihnen untersagt von diesen Vorräthen irgend etwas im unverarbeiteten Zustande zu verkaufen. Aber selbst wenn man auch die obige Verordnung als heute nicht mehr zu recht bestehend ansehen würde, so kann es selbstverständlich dem Schneider nicht verwehrt werden, über den Wunsch seiner Kundschaft den Stoff zu den an- zufertigenden Kleidern zu liefern. In diesem Falle ist es aber ganz gleichgiltig, ob er den Stoff nach einem jedesmaligen Bedarfe bei einem Kaufmann kaust, oder ob er selbst diese Stoffe im Großen auf Lager hält. Steyr, am 17. April 1886. Z 3234. Nil sämmMle OMemile-Vorjietllmgm. Die Postmeister-Vereine Oesterreichs haben, um die materielle Lage der nicht ärarischen Postbediensteten möglichst zu verbessern, beschlossen, einen allgemeinen Unter ­ stützungsfond aus dem Erträgniß einer Effecten-Lotterie in's Leben zu rufen, um unverschuldet verunglückte Standes- genvssen selbst, oder für den Fall des Ablebens deren be ­ dürftige Hinterbliebene Witwen oder Waisen nach Möglich ­ keit zu unterstützen. Das mit der Durchführung dieser Lotterie betraute Comite zu Neureisch in Mähren hat eine Anzahl Lose zu dieser Lotterie, deren Ziehung am 13. Mai d. I zu Neu ­ reisch stattfindet, mit dem Ersuchen um Förderung des Ab ­ satzes derselben hieher gesendet. Hievon wird den Gemeinde-Vorstehungen mit dem Bemerken die Mittheilung gemacht, daß jede beliebige Anzahl solcher Lose zu dem Preise von 25 kr. per Stück bis 6. Mai d. I. hieramts bezogen werden kann. Steyr, am 14. April 1886.

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