Amtsblatt 1886/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. April 1886

3 Deutschland zu instradiren, oder sie zu diesem Zwecke mit österreichischen Viehpässen oder Provenienz - Certificaten, in denen fälschlich ihre österreichisch-ungarische Provenienz documentirt würde, zu versehen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 22. v. M. 3748/V auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. März l. I. aä Z. 4424 beauftragt, nur für Schweine inländischer, beziehungsweise österreichisch ­ ungarischer Provenienz, Viehpässe auszufertigen, wenn diese für den Export in das Ausland (Deutschland) bestimmt sind. Auch sind die mit der Viehbeschau betrauten Organe von dieser Verfügung in die Kenntniß zu setzen. Die genaueste Befolgung dieser Maßnahmen ist umso strenger zn handhaben, als, wenn in dieser Beziehung Miß ­ bräuche eintretm würden, mit Grund zu besorgen wäre, daß die deutsche Reichsregierung die Grenzen des Deutschen Reiches gegen den Import österreichisch-ungarischer Schweine neuerdings absperren würde. Stepr, am 5. April 1886. Z. 2467. Nil sämmtlilke Gemeinde - AorMimgm, k. k. Gmäarmerie - Posten - CommMllen Mit an äie kockm. Pfarrämter. Die im Amtsblatts Nr. 5 8vb Z. 1184 erfolgte Currendirung des Peter Zachl wird widerrufen, da der ­ selbe in Garsten eruirt ist. Steyr, am 31. März 1886. Z. 393/B.-Sch.-R. An äie LckreMast äer OerilkkkeMe Mremsmünßer nnä Renäofen. In Erledigung des Ansuchens der Zweigvereins-Vor- stehung Kremsmünster wird jenen Lehrpersonen, welche an der am 17. d. M. abzuhaltenden Zweig-Lehrer-Versammlung in Kremsmünster theilnehmen werden, der hiezu erforderliche Urlaub ertheilt. Am selben Tage wird der Herrk. k. Bezirks-Schulinspector mit den Schulleitungen der obgenannten Gerichtsbezirke über das Ergebniß der Prüfung der Schülerbibliotheken eine Besprechung abhalten, zu welcher die Schulleitungen die Bibliothekscataloge und ihre gelegentlich der Prüfung der einzelnen Werke gemachten Notizen mitnehmen wollen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 3. April 1886. Z. 3073. An sämmtliche yochw. Pfarrämter und an die Gemeinde-Worsteßungen. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 1. März 1886 Z. 3 81/684 II b hat die k. k Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des Sterbeortes des im Jahre 1861 geborenen Josef Reichet aus Hof im Bezirke Sternberg angesucht. Derselbe ward im Jahre 1861 zu Hof geboren, ist ein ehelicher Sohn des Franz und der Theresia Reiche!, Tagwerker aus Hof. Laut Angabe der Mutter ist der gedachte Sohn mit seinem bereits verstorbenen Vater als ungefähr 12 jähriger Knabe nach Niederösterreich in den Schnitt gegangen und soll daselbst in einer Gemeinde, Namens Neusiedl, gestorben sein, welch' letztere Angabe sich jedoch nicht bestätigte. Die Nachforschungen bezüglich des Sterbeortes des Josef Reichet sind einzuleiten und ist ein positives Resultat bis 28. d. M. anher bekannt zu geben. Steyr, am 8. April 1886. Z. 4I3/B.-Sch.-R. An, sämmMe OrissämtrMe unck Kämlleiilmgm. Die rechtzeitige Vornahme der Schulbeschreibung wird mit dem Beisätze in Erinnerung gebracht, daß dieses Operat bis Ende kommenden Monats verläßlich anher zur Vorlage gelangen müsse. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 5. April 1886. Z. 2627. Au fämnMäie Gememcke - VoHeäMgen. Mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei vom 20. v. M. Z. 3660 wurde anläßlich vorgekommener Fälle, daß einzelne Gemeinden des politischen Amtsbezirkes Linz den Bedarf an Arbeitsbüchern aus der Wimmer'schen Buchdruckerei in Linz gedeckt haben, eröffnet, daß nach Absatz 4 der Ministerial- Verordnung vom 12. Mai 1885 R -G.-Bl. Nr. 69 und dem Erlasse des hohen Handelsministeriums vom 12. Mai 1885 Z. 12.439 (hierämtliche Verständigung vom 2. Juni 1885 Z, 4034) die Drucklegung der Arbeitsbücher ämtlich zu erfolgen hat, daher den Gemeinde-Vorstehungen die Aus ­ stellung anderer Arbeitsbücher strenge zu untersagen ist. Den Gemeinde-Vorstehungen wird dieses zur Darnach- achtung bekannt gegeben, gleichzeitig aber auch die den Gemeindeämtern nach Z 80 des neuen Gesetzes obliegende Führung genauer Vormerkungen über die erfolgten Aus ­ fertigungen der Arbeitsbücher eingeschärft. Steyr, am 7. April 1886. Z. 2703. An sämmtliche Gemeinde - Aorßeknngen. In Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 22. März 1886 Z. 3565 IV werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die im Verordnungsblatte für die k. k. Landwehr Nr. 6 vom 9. März 1886 kundgemachte Circular-Verordnung des hohen Ministeriums für Landesvertheidigung vom 28. Februar 1886 Nr. 2500/570 IV, betreffend die Erläuterung einiger Paragrafe der neuen Instruktion zur Ausführung der Wehr ­ gesetze für die k. ki Landwehr mit dem Beisätze aufmerksam gemacht, daß dieselbe unter Einem auszugsweise in dem Lan- dssgesetz- und Verordnungsblatts für Oberösterreich öffentlich kundgemacht wurde. Steyr, am 30. März 1886.

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