Amtsblatt 1886/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1886

2 24. Jänner 1886 Z. 869/lI mit dem Bedeuten in die Kenntniß gesetzt, daß alle an den genannten Central- Ausschuß zu richtenden Zuschriften zu Handen des Dr. Moriz Zeppezauer in Salzburg zu übersenden sind. Steyr, am 10. Februar 1886. Z. 1470. Rn sämmlliike Gemeinde - Aorstcklmgm. Mit gegenwärtigem Amtsblatts erhält die Gemeinde- Vorstehung zwei Stück Kundmachungen der hohen k. k. Statthalterei in Linz ddto. 12. Februar 1886 Z. 1955/IV betreffend den Reise- und Geschäftsplan für die Militär ­ stellung des Jahres 1886 zur sogleichen Affigirung. Die Detailbestimmungen über Ort und Zeit, sowie die Geschäfts - Eintheilung für die Assentstationen Steyr, Weher und Kremsmünster, werden nach der Losung in specieller Kundmachung im Amtsblatts veröffentlicht werden. Steyr, am 16. Februar 1886. Z. 1099. Rn, sämmMe Gemeinste - VorstckMgm. Nach der an die k. k. oberösterreichische Statthalterei gerichteten Mittheilung der k. k. Statthalterei in Prag vom 21./25. December 1885 Z. 98.499 hat die k. k. Bezirks ­ hauptmannschaft Rumburg den am 28. März 1885 aus der k. k. Strafanstalt Garsten entlassenen Sträfling Carl Bartsch mit der Entscheidung vom 7. December 1885 Z. 15.094 der Stadtgemeinde Warnsdorf als heimat- berechtigt zugewiesen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei - Erlasses vom 25. Jänner l. I. Z. 16.107/11 mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, den Carl Bartsch, soferne derselbe im Gemeindegebiete sich aufhalten oder dort erscheinen sollte, von dieser Entscheidung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rumburg mit dem Be ­ merken zu verständigen, daß ihm gegen dieselbe der Recurs binnen 14 Tagen an die k. k. Statthalterei in Prag offen steht, und das über die geschehene Verständigung aufzu- nehmende, mit der Unterschrift des Carl Bartsch versehene Protocoll unverzüglich anher vorzulegen. Steyr, am 10. Februar 1886. Z. 1225. Rn sämmitilke Gememste-Vorsteliungen unst k. k. Oenstarmerie-Posten-CommMstm. Laut einer an die k. k. Bezirkshauptmannschast Wels gerichteten Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschast Vökla- bruck ddto. 29. Jänner l. Z. Z. 882 wurde der Zigeuuerbande Christ (Krist) und Geiko (auch Teihor), die mit Vorweis vom 21. v. M. in Frankenmarkt angewiesen wurde, sich am kürzesten Wege über Hendorf, Oberndorf, im Bezirke Salz ­ burg, aus Oberösterreich zu entfernen und als deutsche Zigeuner nach Deutschland (Baiern) zu begeben, seitens der bairischen Behörden überall der Uebertritt über die Grenze verweigert. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, auf ein etwaiges Erscheinen dieser Banden ein scharfes Auge zu haben und denselben den Eintritt in den Bezirk mit aller Entschiedenheit zu verwehren. Steyr, am 13. Februar 1886. Z. 1184. Un fammtliläe Gemeinste-Aorstcknngen, k. k. Gendarmerie - Posten - Commansten unst an stie külkw. Pfarrämter. In der Gemeinde Wartberg ist zur bevorstehenden Stellung verzeichnet der anno 1866 am 10. Februar zu Hirstorf geborne Peter Zachl, Sohn der Magdalena, led. Magd. Da derselbe nicht gemeldet und sein Aufenthalt gänzlich unbekannt ist, sind die geeigneten Recherchen insbesonders in der Richtung einzuleiten, ob er nicht inzwischen gestorben ist. Die gleiche Nachforschung ist bezüglich des im Jahre 1863 zu Feyregg am 1. April als Sohn der Anna Edlinger, ledigen Magd, geborne Josef Edlinger, gleichfalls nach Wartberg zuständig, zu veranlassen und wird bemerkt, daß derselbe seit dem Jahre 1883 uneruirbar ist, daher bezüglich seiner die Wahrscheinlichkeit seines erfolgten Ablebens noch größer erscheint. Steyr, am 12. Februar 1886. Z. 1353. Na sämmitilke Gemeinste-Aorsteknngen. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs-Bezirks- Commandos in Linz vom 10. Februar 1886 Nr. 1078/K wird zur thunlichst allgemeinen Verlautbarung veröffentlicht nachstehende Kundmachung. Vom k. k. 2. Corps - Commando in Wien wird zur Besetzung eines in Erledigung gekommenen Theresianischen Militär - Waisen - Stiftungsplatzes für Knaben mit dem Genusse jährlicher 32 fl. hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose, ganz oder halbverwaiste Soldatenkinder im Alter von 7 bis 10 Jahren. Der Stiftungsgenuß beginnt mit dem 7. Jahre und endet mit vollendetem 15. Jahre, und werden diese Bezüge in halbjährigen decursiven Raten dem Bezugs ­ berechtigten vom oberösterreichischen Landes-Ausschusse jeweilig erfolgt. Die hierauf reflectirenden Bewerber oder Bewerberinen haben ihre mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armuths ­ Zeugniß, Jmpfungs-Zeugnisse und dem letzten Schulzeugniffe

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2