Amtsblatt 1885/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Oktober 1885

2 und soll die eingesetzte Pflanze in gleicher Höhe mit dem umliegenden Terrain zu stehen kommen. Wo feine Füllerde fehlt, ist solche nach Bedarf zu den einzelnen Pflanzlöchern beizustellen. Werden verschiedene Holzarten verpflanzt, so ist auf das Mischungsverhältniß gehörige Rücksicht zu nehmen und die zweckmäßige Vertheilung einzuhalten. Nachdem einerseits vom Ausheben der Pflanzen, deren Transport, sogleichen Einschlägen am Culturorte behufs Verhütung des Eintrocknens der Wurzeln, sowie vom vor ­ sichtigen Einpflanzen, meistentheils der Erfolg der Culturen abhängt und wenn diese Arbeiten nicht mit allem Fleiße und Genauigkeit geschehen, Geld, Zeit und Mühe ver ­ loren sind, so ist diesem Geschäfte die größte Aufmerksam ­ keit zuzuwenden. Sowol im Frühjahre, wie im Herbste wird gepflanzt und zwar vor beginnender und nach beendigter Saftbe ­ wegung. Aus magerem Boden und in rauher Lage empfiehlt sich eine durschnittliche Pflanzweite von einem Meter, bei gutem Boden kann weiter (also circa 1'5 Meter» gepflanzt werden. Ob der im Boden vorhandenen Winterfeuchtigkeit und der sicheren, sowie schnelleren Einwurzelung der Pflanze ist die Frühjahrspflanzung der Herbstpflanzung vorzuziehen. Die Herbstpflanzung wäre nur bei den im Frühjahre bald ausschlagenden Holzarten, wie die Lärche, anzuwenden. Bei gutem Boden und mildem Klima gedeihen auch jüngere Pflanzen, starker Gras- oder Unkräuterwuchs und rauhes Klima dagegen, erfordern größere Pflanzen. Daniit diejenigen Waldbesitzer, welche Aufforstungen zu vollsühren haben und sich das erforderliche Pflanzen- Materiale selbst zu erziehen nicht in der Lage sind und auch sonst keine Bezugsquelle haben, kräftige Setzlinge gegen angemessene Kaufspreise erhalten, hat sich der Herr k. k. Staats-Forsttechniker mit dem gräflich Lamberg'schen Forst ­ amte Steyr und der bischöflichen Forst- und Domänen- Verwaltung Gleink bei Steyr in das Einvernehmen gesetzt und haben sich beide obig genannten Aemter bereit erklärt, je nach Maßgabe des eigenen Bedarfes von den in ihren Pflanzgärten erzogenen Pflanzvorräthen an die kleineren Privatwaldbesitzer gesundes, taugliches Materials um ent ­ sprechend billige Preise abzugeben, was hiermit zur Wissen ­ schaft und Mittheilung an die Aufforstungsflächen besitzenden Waldeigenthümer bekannt gegeben wird. Steyr, am I. October 1885. Z. 7509. Rn sämiMäie GememAAockcklmgm. Aus Anlaß eines Falles, in welchen sich ein Veteranen- Verein im telegraphischen Wege an Se. k. und k. Apostolische Majestät um die Allerhöchste Bewilligung zur Führung des Reichsadlers in der Vereinsfahne gewendet hat, um die bereits auf einen bestimmten Tag anberaumte Fahnenweihe nicht verschieben zu müssen, ein Ansuchen dieses Vereines um die Erwirkung dieser Allerhöchsten Bewilligung im vor ­ geschriebenen Wege aber vorher nicht eingebracht worden war, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 26. September 1885 Z. 15.618 mit Rücksicht auf den Umstand, daß ein solcher Vorgang mannigfache Unzukömmlichkeiten, insbesondere aber wie in dem in Rede stehenden Falle die Behelligung Sr. k. und k. Apostolischen Majestät im Gefolge hat, die k. k. Statthalterei angewiesen, den bestehenden oder in der Bildung begriffenen Veteranen ­ vereinen neuerlich einschärfen zu lassen, daß sie in allen Fällen, wo es sich um den Gebrauch einer Fahne, für welche Allerhöchste Begünstigungen erbeten werden, handelt, erst dann zur Veranstaltung einer festlichen Fahnenweihe, beziehungsweise zur Bestimmung des Tages derselben schreiten, wenn sie die behördliche Verständigung von der Allerhöchsten Entschließung über ihr diesbezügliches Ansuchen erhalten haben. Dieses wird in Folge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 3. d. M. Z 12 213/H zur Wissenschaft und Darnach- achtung in vorkommenden Fällen bekannt gegeben. Steyr, den 15. October 1885 Z. 7558. Rn sämmtliche Gememäe-VockeäMgm Mit k. K. Gmäarmme-Poäm-CoM Infolge Requisition der k. k. Bezirkshauptmannschaft Blatna vom 9. October 1885 Z. 11.339 ist auszuforschen der anno 1864 in Blatna geborene und nach Blatna heimatszuständige stellungspflichtige Johann Sole. Johann Sole ist unehelicher Sohn der Anna Sole, nun verehelichte Sochovsky in Blatna, Schuster von Pro ­ fession, und versehen mit dem Arbeitsbuchs der Stadt ­ gemeinde Blatna vom 7. April 1883 P.-Nr. 8, jedoch ohne hierämtliche Reiseklausel. Wie sichergestellt wurde, befindet sich Johann Sole irgendwo in Ober- oder Niederösterreich als Schuhmacher- Gehilfe in Arbeit. Derselbe ist im Eruirungsfalle nach § 16 des Wehr ­ gesetzes zur Rechtfertigung zu ziehen und das Aufgenommene anher mitzutheilen. Das Resultat der diesfälligen Nachforschungen ist mit thunlichster Beschleunigung anher vor- zulegen. Ein positives Ergebniß ist bis 10. November l. I. zu berichten. Steyr, am 16. October 1885. Z- 7524. M sämmitiiüe Oememäe-AorßesumM unä k. k. GmäaMme-Postm-Coml^ Franz Biber alias Leeb aus Neubistritz in Böhmen, 35 Jahre alt, Färbergehilfe und Landwehrmann des 54. Landwehr - Bataillons, 1'66 in groß, schlank, mit ovalem Gesichte, braunen Haaren, braunen Augen, bereits wiederholt abgestraft, wurde mit dem hierämtlichen r. k. Erkenntnisse vom 11. October 1885 Z. 7353 im Grunde des § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R.-G.-Bl. Nr. 88 aus Oberösterreich für immer abgeschafft. Dies wird hiemit mit dem Beisätze veröffentlicht, daß der Genannte im Betretungsfalle sofort dem nächsten k. k. Bezirksgerichte zur Abstrafung einzuliesern ist. Steyr, am 15. October 1885.

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