Amtsblatt 1885/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Oktober 1885

Ämt8-WM1'att der k. k. Z^irkshnuplmanlischafl 8lM. Ur. 38. Steyr, am 10. Oktober 1885. Z. 6822. An sämiMlke Oemkm^e-UochckMM. Mit Ende December l. I. erlischt das bestehende Jagdpachtverhältniß bezüglich der Gemeindejagd in St. Ulrich. Zur weiteren Begebung dieser Jagd auf die Dauer von 6 Jahren, das ist bis Ende December 1891 finde ich gemäß Z 2 der hohen Ministerial-Verordnung vom 15. De ­ cember 1852 N. - G. - Bl. Nr. 529 eine öffentliche Feil- bietung auf Donnerstag den 29. October l. I. Vormittags 10 Uhr im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu Steyr anzuberaumen. Als Ausrufsprris wird der bisherige Jagdpachtschilling per 100 fl. ö. W. festgesetzt. Pachtlustige haben ein Vadi- um von 50 fl. ö. W. zu Handen des k. k. Licitations- Commissärs vor Beginn der Amtshandlung zu erlegen und daselbst auch ihre allfälligen Vollmachten vorzuweisen. Die übrigen Licitations-Bedingnisse können hieramts zu den gesetzlichen Amtsstunden eingesehen werden. Steyr, den 6. October 1885. Z. 8903. An sämmtlilke sMlmmüge Pfarrämter. Nachdem auch diesmal seitens einiger Pfarrämter entgegen der wiederholt ergangenen Erinnerung (hierämt- liche Erlässe vom 26. November 1884 Z. 7740 A.-Bl. Nr. 33 und 31. December 1884 Z. 8903 A.-Bl. Nr. 1 ox 1885) es unterlassen haben, mit Beginn des Quartales zu ­ gleich mit den Vorlagen der Populations-Tabellen auch den Bericht, eventuell die Fehlanzeige bezüglich der Vor ­ kommnisse bei italienischen Unterthanen beizuschließen, wer ­ den jene hochwürdigen Pfarrämter, welche diesen Bericht bisher nicht erstattet haben, ersucht, selben unverzüglich anher vorzulegen, respective zu der bereits eingesendeten Volksbewegungs - Tabelle nachträglich eine Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, den 2. October 1885. Z. 7255. An sämiMläe Oememcke-VoHckMgm. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei ­ blattes für das Jahr 1886 rechtzeitig die nöthige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen in ­ folge hohen Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 28. v. M. Z. 2360 unter Beziehung auf den hierämtlichen Erlaß vom 20. December 1870 Z. 6932, womit auf die Wichtigkeit dieses Späheblattes für die mit der unmittelbaren polizei ­ lichen Aufsicht betrauten Gemeinden hingewieseu wurde, zur Pränumeration auf dieses Blatt für das Jahr 1886 hiemit eingeladen. Die diesfällige Pränumerations-Erklärung wolle unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerations-Betrages, welcher auch für das Jahr 1886 mit 1 fl. 70 kr. für ein Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, längstens bis 20. November d. I. anher gesendet werden. Steyr, den 2. October 1885. Z. 7190. An sämmtlilke Oememäe-Vorstesmllgem Der Herr k. k. Statthalter hat unterm 25. September l. I. Z. 12626/V nachstehende Kundmachung erlassen: Kundmachung. „Aus Grund der Verordnungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R. -G.BI - Nr. 18) und vom 24. April 1880 Z. 1194 wird bekannt gegeben, daß die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage am 16-, 17. und 18. November l. I. von der oberösterreichischen Prüfungs - Commission für Huf ­ schmiede in Linz abgehalten werden wird. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbstständigen Betriebe eines Hufschmied- Gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre, mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) und der Nachweisung einer mindestens dreijährigen Verwendung als Hufschmiedgeselle belegten Gesuche bis 30. October l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde an die k. k. Statt ­ halterei einzusenden." Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen behufs Verständigung der dortigen Hufschmiedgesellen in Kenntniß. Steyr, am 1. October 1885.

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