Amtsblatt 1885/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1885

2 Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen behufs Darnachachtuug bei der demnächst zu beginnenden Schulbeschreibung in die Kenntnis; gesetzt. Steyr, am 4. März 1885. Z. 1664. An sämmtlikük Gemeint - AorstetlMgm. Zufolge Auftrages der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. d. Ab Z. 2478/V dringe ich nachstehende Kund ­ machung zur eigenen Wissenschaftnahme und allgemeinen Verlautbarung zur Kenntniß. Steyr, am 28. Februar 1885. Kundmachung. Das königlich baierische Staatsministerinm des Innern hat unter dem 24. Februar 1885 Z. 2706 nachstehende Bekanntmachung erlassen : Nachdem in Oesterreich-Ungarn die Maul- und Klauenseuche unter den Schweinen zum Ausbruch gekommen ist, wird auf Grund des 8 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Vieh ­ seuchen betreffend, — Reichsgesetzblatt S. 153 6 — und des Z 8 der hiezu erlassenen Allerhöchsten Aussührungs- Verordnung vom 23. März 1881 — Gesetz- und Ver- ordnungs - Blatt Seite 129 ck. — die Ein- und Durch ­ fuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn nach und durch Baiern bis auf Weiteres verboten. 2. Die Abhaltung der Wochen-Schlachtvieh- Märkte in Salzburg ist gegen dem gestaltet, daß: u) nur aus feuchenfreien Orten die Schlachtthiere zuge ­ trieben und mit dem vorgeschriebenen Viehpasse gedeckt werden, I>) das Einstellen des Schlachtviehes in den von der Stadtgemeinde Salzburg bestimmten Ställen erfolgt. 3. Vom Salzburger Schlachtviehmarkte ist der Abtrieb beziehungsweise Transport in die Gebirgsgaue oder nach Tirol nur für solches Schlachtvieh bewilligt, über dessen Herkunft aus seuchefreien Orten nnd Ställen kein Kweifel besteht. 4. Sollten am Schlachtviehmarkte in Salzburg Thiere aus verseuchten Orten erhoben werden, oder sich Bedenken gegen die Provenienz der aufgetriebenen Thiere ergeben, so sind dieselben in die Transenalstalluna des Schlachthofes einzustellen und dem weiteren Verkehr, nur dann zu über ­ lassen, wenn sie gesund und unbedenklich erscheinen. 5. Sämmtliches am Schlachtviehmarkte erworbene und für den Konsum der Stadt Salzburg bestimmte Vieh ist in die Stallungen des städtischen Schlachthofes abzu- treiben. 6. Für Viehtriebe und Viehtransporte auf der Bahn sind die an die politischen Bezirksbehörden ergangenen Weisungen vom 5. Jänner l. I. Z. 126 maßgebend. Das Einstellen von Vieh in Gasthausställen zuni Zwecke des Handels ist sowie das Hausiren mit Klauen- vieh behufs Verkaufes verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Von der lr. k. Statthalterei Linz am 25. Februar 1885. Z. 1665. All sämmtMe Gemeinste -Vorstckllllgm. Ueber Auftrag der k. k. Statthalterei bringe ich Nachstehendes zur eigenen Wissenschastsnahme und all ­ gemeinen Verlautbarung zur Kenntniß. Steyr, am 28. Febrnar 1885. Nr. 2394/V. Kundmachung. Die k. k. Landesregierung von Salzburg hat unter dem 21. Februar 1885 nachstehende Kundmachung erlassen: Nachdem in der letzteren Zeit wiederholt constatirt worden ist, das; das Bestehen der Maul- und Klauenseuche in Rinder - Stallungen entweder gar nicht oder verspätet zur Anzeige gelangt und daß durch, aus verseuchten Ställen oder Orten in den Handel versetztes Rindvieh die Seuche ! verschleppt wird, so sieht sich die Landesregierung behufs > Verhinderung der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche veranlaßt, im Sinne der HZ 3 und 26 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R -G-Bl 35, Nach- stehendes zur genauen Darnachachtuug anzuordnen: 1 Die Wochen-Nutzviehmärkte der Stadt Salzburg, sowie die Jahres-Viehmärkte im Amts- ! gebiete der k. k. Bezirkshauptmanns chaft Salz- bürg werden bis auf Weiteres eingestellt. Z. 1669. All sämnMstle Oemeinste-Aorsteslnn^ Mit k. k. Oenstnlmime-Posten-Eomn^ In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 25- Fe ­ bruar 1885 Z 2293/lL ist auszuforschen der nach Spittal zuständige im Jahre 1875 zum 7. Infanterie - Regimente assentirte Reserve-Infanterist David KlcinsaKer. Derselbe ist Commis, hat braune Haare, braune Augen, spitze Nase, längliches Gesicht nnd als besondere Merkmale eine unschädliche Steisheit am rechten Zeigefinger und einen mäßigen Blühhals. Der Vermuthung nach dürfte er bei einer Gemeinde oder bei einem Bahnbaue als Schreiber in Verwendung stehen. Ein positives Resultat ist bis Ende März anher zu berichten. Steyr, am 2. März 1885. Z. 1696. All snmiMstie Gemeinste-iim-stelm^ mist k. k. Oenstarmerie - Posteil - Commnnsten. In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 23. Fe ­ bruar 1385 Z. 2254/IV ist auszuforschen der Stellungs ­ pflichtige Florian Placek

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