Amtsblatt 1884/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Dezember 1884

2 Z. 7740. Rn äie sMnmilügm Pfarrämter. Anläßlich eines Falles, daß von einem Pfarramt ein für einen italienischen Staatsangehörigen ausgefertigter Todtenschein unmittelbar an das k. k. Ministerium des Aeußern eingesendet wurde, wird auf den Schlußabsatz der Ministerial-Verordnung vom 20. December 1883 R.-G.- Bl. Nr. 191 hingewiesen, wonach die Vorlage der auf Grund dieser Ministerial - Verordnung ausgefertigten Ma- trikenscheine stets im Wege der politischen Behörde erster Instanz stattzuftnden hat. Steyr, am 26. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7924. Ra sämmtliche Gememäe - AorsteäMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. d. M. Z. 13.945/V erhalten die Gemeinde - Vor- stehungen im Anhänge eine Abschrift der Kundmachung der oberösterreichischen Statthalterei, betreffend den Ausbruch der Rinderpest in Rußland nächst der österreichischen Grenze, zur eigenen Kenntniß und allgemeinen Verlautbarung. Kundmachung. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei irr Wien hat unter dem 20. November l. I. Z. 54.221 nachstehende Kundmachung erlassen : Nach einer telegraphischen Mittheilung der k. k. Lan ­ desregierung in Czernowitz vom 19. November 1884 ist der Ausbruch der Rinderpest in Oesterreichisch - Nowosielitza der Bezirkshauptmannschaft Czernowitz in der Bukowina in einem Gehöfte constatirt worden. Aus diesem Anlässe wird auf Grund der 31, be ­ ziehungsweise I — 6, dann 27 des Rinderpest-Gesetzes vom 29. Februar 1880 und der Vollzugsverordnung hiezu vom 12. April 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 37 und 38) die Ein- und Durchfuhr der unter 1, 2, 3, 4 nachbezeichneten Thiere und Gegenstände aus dem Seuchenbezirke nach und durch Niederösterreich, nämlich : 1. Von Rindern und anderen Wiederkäuern im lebenden oder todten Zustande; 2. aller von Wiederkäuern stammender thierischer Theile und Abfälle, dann Rohstoffe im frischen oder ge ­ trockneten Zustande, mit Ausnahme von Molkereiproducten, ausgeschmolzenem Talge, dann Schafwolle, welche gewaschen oder calcinirt und in Säcken oder Ballen verpackt ist; 3. von Rauchfutter, Stroh und anderen Streu - Ma ­ terialien, dann Dünger; 4. gebrauchter Stallgeräthe und Anspanngeschirre, für den Handel bestimmter getragener Kleider, derartigen Schuhwerkes und Hadern, unbedingt verboten. Aus den außerhalb des obigen Seuchenbezirkes liegenden nicht verseuchten Gegenden der Bukowina können Schlachtthiere nur auf den Central - Schlachtviehmarkt in Wien, Nutzthiere dagegen nur gegen specielle hierämtliche Bewilligung nach Niederösterreich eingedracht werden. Bei der Einfuhr thierischer Rohprodukte aus nicht verseuchten Gegenden der Bukowina ist der Nachweis zu liefern, daß sie nicht aus dem Seuchenbezirke stammen und nicht in verseuchten Orten gelagert waren. Uebertretungen dieser Bestimmungen werden nach § 45 des Gesetzes vom 22. Mai 1882 R.-G.-Bl. Nr. 51 geahndet. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Steyr, am 26. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7949. Ro sämmtliche Oememäe - Vorstelilmgen Mit k. k. Gemlarmerie-Posten-CommMilm. Die hierämtliche Ausschreibung des aus Hinterstoder entwichenen Knaben Josef Rrschitzegger, hierämtlicher Erlaß vom 21. August 1884 Z. 5262, Amtsblatt Nr. 25, wird widerrufen, da sich derselbe laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf bei seiner Mutter Marie Reschitzegger, welche am Bruckschlöglgute in Stöggraben, Gemeinde Niederneukirchen, bedienstet ist, befindet. Steyr, am 27. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4567. Nil sämmtliche Oememäe-AorßckMgm Mll k. k. Gmäarmerie-Posten-CommMäm. Georg Griiudorfer aus Wartberg, 46 Jahre alt, lediger Taglöhner, wurde mit dem im Necurswege von der hohen k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses vom 29. Mai d. I. Z. 5421 /ll bestätigten hierämtlichen Er ­ kenntnisse vom 5. Mai d. I. Z.1459 aus die Dauer eines Jahres unter Polizei-Aufsicht gestellt. Persons-Beschreibung : Größe Mittel, Körper ­ bau gut, Gesicht länglich, Haare braun, Augenbrauen braun, Augen grau, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne gut, besondere Kennzeichen keine. Dies wird mit dem Beisätze veröffentlicht, daß der Genannte im Betretungsfalle dem k. k. Gerichte des Auf ­ griffsortes zu überstellen ist. Steyr, am 31. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7791. Rn sämmtliche Gememäe-Aorstelilmgen. Der k. k. Bezirkshauptmann von Ried hat angezeigt, daß sich Johann Bumberger, 1862 zu Schmiding ge ­

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