Amtsblatt 1884/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1884

4 Z. 1870. Rn sämmitilke Oenmncke-VoHckMgm. Die Erfahrung hat gezeigt, daß durch die bei Fluß- correctionen vorkommende, theils gänzliche, theils doch den Wechsel der Fische behindernde Absperrung der Altwasser und Seitenarme von dem Hauptgewässer die Fischerei in hohem Grade benachtheiligt wird. Es sind nämlich diese Altwasser und Seitenarme die Laich- und Ruheplätze der Fische, sie gewähren denselben bei Hochwässern die nöthigen Zufluchtsorte und bilden die Brutstätten, in welchen die zur Nahrung der Edelfische dienenden minderwerthigen Fische sich entwickeln und auf ­ halten. Darnach ist der Bestand derartiger, mit dem Haupt ­ arme in geeigneter Verbindung stehender Altwäfser und Seitenarme von Ausschlag gebender Bedeutung für die Fischerei in regulirten Gewässern. Es erscheint daher im Interesse der Fischerei noth ­ wendig, daß überall dort, wo Altwässer und Seitenarme schon aus hydrotechnischen Gründen nicht gänzlich vom Hauptstrome abgeschlossen, sondern zur Beförderung ihrer Verlandung und zur Ableitung der sich in denselben an ­ sammelnden Niederschlagwasser mit dem Hauptarme des Flusses in Verbindung belassen werden, diese Verbindung in einer Weise erfolge, welche den Durchzug der Fische ermöglicht. In jenen Fällen hingegen, in welchen nicht schon aus anderen Gründen eine Communication zwischen Altwässern, beziehungsweise Seitenarmen und dem Hauptgerinne belassen wird, ist die Herstellung von Werköffnungen mit Rücksicht auf den ungehinderten Wechsel der Fische geboten. Selbstverständlich ist es jedoch, daß die eben erwähnten Vorkehrungen nur dort Platz greifen können, wo hiedurch der Zweck der Flußregulirung nicht beeinträchtigt, der Be ­ stand der Regulirungswerke nicht gefährdet und dem Regu- lirungssonde keine besondere Auslage aufgelastet wird. Im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern hat das hohe k. k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 19. Februar d.J., Z. 1393/91, angeordnet, hierauf künftighin schon bei der Projectirung von Reguli- rungsbauten überhaupt und bei im Zuge befindlichen Flußcorrectionen insoweit Bedacht zu nehmen, als dies nach dem Stande der Regulirung noch thunlich ist. In Fällen, in welchen es zweifelhaft ist, ob und in welcher Weise eine den Fischzug ermöglichende Werköffnung zwischen Hauptstrom und Alt- oder Seitenwässern herzu ­ stellen sei, werden rechtzeitig die Interessenten und eventuell auch Sachverständige zuzuziehen sein. Dieses wird infolge Erlasses der hohen k. k. Statt ­ halterei vom 27. Februar d. I., Z. 2138, verlautbart. Steyr, am 8. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Ergebniß der Statistik über die Votk8keMgMg im I. Ouartat 1884. Trauungen: 121. Geborne: lebend, männliche 218 weibliche 244 zusammen 462 außerdem 15 todtgeborne Kinder. Todfälle: männliche 194 weibliche 197 zusammen 391 Die Zahl der Gebornen daher um 71 höher als die der Sterbefälle. Unter den Verstorbenen waren Kinder bis inclusive 5 Jahren männliche 78 weiblich e 66 zusammen 144 Gewaltsame Todfälle waren 2 durch Verunglückung ; Mord, Todtschlag und Selbstmord keine. Umtsmimerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche mit den Samm ­ lungsbeträgen für die Abbrändler der Ortschaften Weinberg und Rudelsdorf noch im Ausstande sind, werden hiemit erinnert, die Vorlage derselben sogleich zu bewerkstelligen, da der gegebene Termin bereits abgelaufen ist. Mildschonmrg. Im Monate Juni befinden sich Nachstehende Wildgattungen in der gesetzlichen Schonzeit : Hirsche bis zum 25. Juni, Thiere und Wildkälber, Gems- wild, Rehgaisen und Rehkitze, Feld- und Alpenhasen, Fasane, Auer- und Birkhennen, und vom 15. Juni an die Auer ­ und Birkhähne, Rebhühner, Haselhühner, Schnee- und Steinhühner, Wildtauben, Wachteln, Moosschnepfen, Wild ­ gänse, Wildenten und Rohrhühner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshaupimaunschafk in Steyr. — Druck der M. Haas'schen Erben.

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