Amtsblatt 1884/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1884

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 11. Steyr, am 20. April 1884. Z. 2741. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Anton Josef Skopinski, von Bromberg in Preußisch¬ Polen gebürtig, 47 Jahre alt, katholisch, Witwer und Schuhmacher, welcher sich wegen Landstreicherei vom 24. October 1883 bis 29. Februar 1884 in Verwahrungs¬ haft befand und von da ab wegen Kränklichkeit im Armen¬ hause zu Garsten gemeinschaftlich mit den Pfründnern untergebracht war, hat sich im Laufe der vorigen Woche aus diesem Unterstandsort unbekannt wohin entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Dies wird mit dem Bemerken verlautbart, daß hier¬ amts die Verhandlung zur Eruirung seiner Staatsangehörig¬ keits= und Heimats=Verhältnisse anhängig ist, und daß derselbe daher im Aufgriffsfalle an die Gemeinde=Vorstehung Garsten zu überstellen ist. Steyr, den 12. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2684. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Am 24. August 1883 wurde durch die Sicherheits¬ wache in Urfahr ein ausweisloses Individuum aufgegriffen, welches angab, Franz Blaha zu heißen, im Jahre 1851 zu Beneschau in Böhmen geboren, dorthin zuständig, katho¬ lisch, ledig und ohne bestimmte Beschäftigung zu sein. Bei der neuerlichen Einvernahme modificirte er seine Angaben dahin, daß er wol Franz Blaha heiße, aber nicht wisse, wo er geboren und wohin er zuständig sei. Ueber ein Vorleben gibt er ungenaue Auskünfte an, und beant¬ wortet alle Fragen unsicher und ausweichend. Derselbe will weder Vater noch Mutter gekannt haben, und ist angeblich bis zu seinem 11. Lebensjahre bei einem gewissen Horwath in Oedenburg in Erziehung gestanden; dieser habe ihm gesagt, daß er „Blaha“ heiße, im Jahre 1851 geboren sei, und daß seine Mutter in einer Gemeinde Beneschau zu Hause sei und Barbara heiße. Seit seinem 11. Lebensjahre zog er fortwährend mit kurzen Unterbrechungen in Ungarn, Siebenbürgen, Rumänien, Croatien und Slavonien umher. Einige Zeit will er bei einem Schäfer, dessen Namen er nicht wisse, bedienstet gewesen sein, sodann zog er mit einem Regenschirmmacher Namens Schwarz umher, arbeitete bald als Taglöhner bald als Hausknecht, kann sich aber weder an die Zeit noch an die Orte, wann und wo er arbeitete, erinnern. Eine Schule habe er nie besucht, könne daher weder lesen noch schreiben; der Militärstellung wurde er nirgends unterzogen und will nie im Besitze eines Tauf¬ Heimats= oder Reise=Documentes gewesen sein. Nach den von hieraus in jeder Richtung gepflogenen Erhebungen haben sich die Angaben des Franz Blaha als falsch erwiesen, und es ist daher die Möglichkeit nicht aus¬ geschlossen, daß er allen Grund habe, seinen wahren Namen und die Heimat zu verschweigen. Die Persons=Beschreibung lautet, wie folgt: Statur mittel, Gesicht länglich, Haare braun, schütter, Augen braun, Nase proportionirt, braunen Vollbart. Derselbe ist am linken Auge blind und spricht deutsch mit slavischem Accent; dessen Kleidung bestand bei dessen Arretirung aus einem abgetragenen grauen Rocke, solcher Hose und solchem Gilet, blau und rothgestreiftem Oxfordhemd, Stiefletten und dunkelblauer, noch wenig abgenützter Mütze mit Lederschirm. An den Kleidungsstücken befanden sich rothe Flecke von Oelfarbe, was daher zur Annahme drängt, daß der Genannte entweder mit Anstreicher= oder Spängler=Arbeiten beschäftigt war. Infolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 3. d. M., Z. 3891, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, über die Identität und die Heimats=Verhältnisse dieses Individuums, welches am linken Auge erblindet ist, und daher ein ganz besonderes Kennzeichen an sich trägt, sowie über frühere Aufgreifungen Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat bis 5. d. M. anher an¬ zuzeigen. Zu Kremsmünster, Neuhofen und Weyer haben zu dem erwähnten Behufe auch Nachforschungen bei den dortigen k. k. Bezirksgerichten bezüglich allfälliger Detenirungen statt¬ zufinden. Steyr, am 13. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

2 Z. 2803. n sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und an die hochwürdigen Pfarrämter. Am 6. d. M., 11 Uhr Nachts, brach in der Ortschaft Weinberg, Gemeinde Neukirchen, Bezirk Wels, Feuer aus, welches, begünstigt von der großen Trockenheit und einem starken Winde, in rapider Weise um sich griff und binnen kurzer Zeit 10 Anwesen mit den meisten Fahrnissen und zahlreichem Nutzvieh vernichtete. Die sämmtlichen Abbrändler sind wol assecurirt, aber mit so geringen Beträgen, daß der unbedeckte Schaden noch immer mehr als 20.000 fl beträgt; für die Hälfte der Verunglückten ist der Schaden ein um so empfindlicherer, als er theils sehr arme, theils infolge des hohen Alters oder der erhaltenen Brandwunden erwerbsunfähige Leute trifft. Zur Linderung des Elendes der Verunglückten hat das hohe k. k. Statthalterei=Präsidium laut- Erlasses vom 12. d. M., Z. 806, über Einschreiten des Herrn k. k. Bezirks¬ hauptmannes in Wels eine Sammlung milder Gaben in ganz Oberösterreich bewilligt, infolge dessen die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen werden, die Sammlung zu dem bezeichneten Zwecke im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und die eingehenden Beträge zuverlässig binnen vier Wochen anher zu senden. Steyr, am 14. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2652. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 25. v. M., Z. 3335/V, auf die vielfache Außerachtlassung der Bestimmungen der Abdecker= und Fleischbeschau=Ordnung hingewiesen, wodurch insbesondere die materiellen Interessen der Abdecker bedeutend geschädigt werden. So wird darüber Klage geführt, daß von den Viehbesitzern Viehumfälle den Wasenmeistern nicht angezeigt und umgestandene Thiere von den Viehbesitzern selbst ab¬ gehäutet und verscharrt werden; daß erkrankte, oft schon dem Verenden nahe Pferde und Rinder geschlachtet, deren Fleisch ohne vorhergegangene Beschau verwerthet, daß von den Parteien die den Wasenmeistern zukommende Gebühr für ihre Verrichtungen häufig nicht geleistet wird und daß die Gemeinde=Vorstehungen vorgebrachten Beschwerden gegenüber sich ganz passiv verhalten, anstatt Abhilfe zu chaffen und ihren Verpflichtungen gemäß einzuschreiten. Indem ich bei diesem Anlasse auf die bestehenden gesetzlichen Normen, und zwar speciell auf das Gesetz vom 30. April 1870, R.=G.=Bl. Nr. 68, und auf das Landes¬ gesetz vom 5. April 1883, G.= u. V.=Bl. XXII St. Nr. 38, mich beziehe, bringe ich die wiederholten diesbezüglichen Weisungen, insbesondere den hierämtlichen Erlaß vom 8. März 1884, Z. 1765, Amtsblatt Nr. 8, zur strengsten Darnachachtung abermals in Erinnerung. Was insbesondere die Gemeinden des Gerichtssprengels Weyer anbelangt, weise ich den Herrn k. k. Bezirksarzt an, die Verhandlung wegen Regelung des Wasenmeisterbezirks festzusetzen und in Bälde zum Abschlusse zu bringen. Nachdem es mehrfach vorkommt, daß das wichtige Geschäft der Vieh= und Fleibeschau im Argen liegt, haben die Gemeinde=Vorstehungen dieser Angelegenheit eine be¬ sondere Aufmerksamkeit zu widmen und ausdrücklich anzu¬ ordnen, daß im Sinne des § 12 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, auch bei Nothschlach¬ tungen stets die Beschau vorgenommen werde. Da außerdem auch die Wahrnehmung gemacht wurde, daß in Gemeinden wo sowol Aerzte, als Cur= und Hufschmiede zu Gebote tehen, dennoch an hiezu nicht befähigte Personen die vor¬ erwähnte Beschau übertragen ist, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen zugleich beauftragt, im Nachhange zu dem Sanitäts= und Veterinär=Jahresberichte ein nominatives Verzeichniß der Vieh= und Fleischbeschauer unter Angabe ihres Wohnsitzes und Charakters und der gegenwärtigen Entlohnung derselben ebenfalls bis 31. kommenden Monats anher vorzulegen. Unter Einem wird anher zu berichten sein, ob im dortigen Gebiete etwa die Abdecker=Sammlung noch besteht, und bejahenden Falles, auf welchem Titel dieselbe beruht. Steyr, am 17. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2827. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Paul Treidl, geboren am 12. Mai 1827, zuständig in der Gemeinde Weißenkirchen, Bezirk Frankenmarkt, Witwer, ohne Besitz und ohne bestimmten Erwerb, ein un¬ verbesserlicher Vagant und raffinirter Bettler, den seine Heimatgemeinde als eine wahre „Gemeinde=Geißel“ be¬ zeichnet, liebt es, sich unter Simulation von Krankheiten in die Krankenhäuser Oberösterreich's und des Kronlandes Salzburg aufnehmen zu lassen und unter allerlei Vorspiege¬ lungen Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde, die schon wiederholt sehr erhebliche Beträge für diesen Professions=Müssiggänger zahlen mußte, zu erschwindeln. Ueber Einschreiten der Gemeinde Weißenkirchen und der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. April 1884, Z. 4162/VIII angewiesen, eine Abgabe des Treidl in ein Krankenhaus nur im strengsten Nothfall zu veranlassen und demselben durchaus keine Unterstützung auf Kosten seiner Heimats¬ gemeinde zu verabfolgen vielmehr gegen denselben die strengsten polizeilichen Maßregeln in Anwendung zu bringen. Steyr, am 16. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

Z. 2801. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 10. November 1883, Z. 1716/H.=M., verfügt, daß den Staatspostbeamten die gleichzeitige Versehung von Stellungen, welcher Art immer, bei Unternehmungen oder Instituten, die irgendwie mit der Staatssparcasse concurriren, gänzlich untersagt und ebenso den Postmeistern und Post¬ Expedienten die Besorgung von andern als postämtlichen Geschäften für solche Unternehmungen oder Institute im Postlocale während der Amtsstunden verboten ist Zugleich wurde bestimmt, daß, wenn Postmeister oder Postexpedienten als Nebenbeschäftigung eine Stellung bei einer Privatsparcasse oder einem ähnlichen Concurrenz¬ Unternehmen der Staatssparcasse bekleiden oder bekleiden wollen, dies ihnen zwar unter Umständen nicht verwehrt sein soll, daß aber hiezu die specielle Genehmigung des Handelsministeriums einzuholen ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Weisung verständigt, die Befolgung dieser Anordnung ent¬ sprechend zu überwachen und mir über alle in dieser Rich¬ tung gemachte Wahrnehmungen zu berichten. Steyr, am 17. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1451. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat, laut des Erlasses vom 22. Jänner 1884, Z. 18.887/4713 Ia, an Stelle des Musters III der Instruction zum Wehrgesetze für das gemeindeämtliche Verzeichniß der zur regelmäßigen Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigenein neues Formulare vorzuschreiben befunden. Dasselbe hat jedoch erst im Falle des Bedarfes einer Neuauflage des betreffenden Verzeichnisses in Anwendung zu kommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 3. Februar 1884, Z. 1047 mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß ich unter Einem mit der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr wegen Abänderung des bisherigen Formulares nach Ver¬ brauch des Vorrathes das weitere Abkommen treffe. Steyr, am 19. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2802. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nach einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des k. und k. Reichs=Finanz¬ Ministeriums vom 21. October 1883, Z. 2963/R.=F.=M., ind letzterem vom Landesgerichte in Linz zwei beanständete Staatsnoten à 1 fl. vorgelegt worden, von welchen nach 3 dem Befunde des Staatsnoten=Ateliers das eine Exemplar, das erste einer neuen (68.) Fälschung der Staatsnoten à 1 fl. vom Jahre 1866 und das andere Exemplar das erste der ersten Plattendruckfälschung der Staatsnoten à 1 fl. vom Jahre 1882 bildet, und aus der Art und Weise der Ausführung angenommen werden kann, daß beide Falsisicate aus einer und derselben Quelle herrühren. Anbei folgt eine Abschrift der von dem erwähnten Atelier verfaßten zwei Beschreibungen dieser Falsificate mit dem Auftrage, auf das Vorkommen derselben zu invigiliren. Beschreibung des Falsificates der Eingulden Staatsnote älterer Form sub 2963, R.-F.-M. 1883, als erstes Falsisicat der 63. Fälschung dieser Art. Dieses Falsificat ist in höchst mißlungener Weise mittelst Plattendruck in grau=schwarzer Farbe auf einem gewöhnlich ordinären Papier hergestellt. Die Vorderseite wie die Rückseite zeigen dieselbe Ausführungs=Methode. Bei der sehr unvollkommenen Herstellung ist es nur wahrscheinlich, daß die Zeichnung auf Papier gemacht, dann auf Stein oder Zink überdruckt und so geätzt wurde. Weder bei der Vorderseite noch bei der Rückseite zeigt sich auch nur eine bestimmte Linie, alle sind zu einem Korn augelöst. Der grüne Untergrund im Schriftfelde der Vorder¬ seite ist in rohester Form aus einem Heere von Punkten bestehend, in grau=schwarz mitgedruckt; die Schrift „Ein Gulden“ ist bücklich und schief und der übrige Text ist kaum leserlich oder entzifferbar. Ferner rückt der ganze Text so tief auf die untere Ornamentik hinab, daß dem Fälscher für die Unterschrift und für die Nummer kein ge¬ nügender Platz mehr verblieb und derselbe solche ganz fehlen ließ. Bei den beiden letzten Zeilen oberhalb der Unterschrift sind nur die Worte: „Für die Centralcassa“ deutlich leserlich, während die Zwischenworte beengt und unleserlich dastehen. An dieser Stelle ist es auch als Merk¬ mal zu bezeichnen, daß auf der echten Note der Buchstabe C im Worte „Central“ genau unter das darüber stehende Wort „für“ sich befindet, während bei dem Falsificate das „C“ des Wortes „Central“ sich schon viel mehr links be¬ findet, und zwar in kleinerer Form, so daß der folgende Buchstabe „e sich genau unter dem „!“ des Wortes „für befindet. Die ganze Ausführungsweise steht auf sehr niedriger Stufe und sind bei der Rückseite nur leise Andeutungen einer Zeichnung ebenfalls in Korn oder Punkten vorhanden. Es liegt jedoch ein Falsificat sub 2963, R.=F.=M. 1883 neuer Form vor, welches so sehr betreffs der Ausführung diesem ähnlich ist, daß die Vermuthung sehr nahe liegt, daß die beiden Falsificate einer Quelle entstammen. Beschreibung des Fallisicates der Eingulden-Staatsnote neuer Form 2963/R.-F.-M. 1883, als erstes Falsisicat dieser Art. Dieses Falsificat ist in höchst mißlungener Weise mittelst Plattendruck in schmutzig=blauer Farbe auf einem horizontal gerippten weißen Schreibpapier hergestellt. Beide Seiten sind gleich und zeigen beide den Summentext „Ein Gulden“ im schlecht ausgeführten Charakter des Originals. Der Kaiserkopf ist indesseu auf weißer

4 runder Fläche, auf der einen Seite in Blau auf der andern Seite mit Tinte in höchst kindlicher Unvollkommen¬ heit und in schwacher Contour eingezeichnet. Dasselbe ist betreffs der Unterschriften, wie der Nummern geschehen. Die Texte in den untern Schildern für die Controle und die Strafandrohung fehlen im Drucke gänzlich, und ist statt dessen in den vier Schildern beider Seiten „Angerer, Director“ hineingeschrieben und zwar mit Tinte. Die ganze Form des Falsificates ist bucklich und schief und ist das große Textfeld links um einen Millimeter höher als auf der rechten Seite, während bei dem schiefen Zustande die Differenz als noch größer für das Auge erscheint. Bei der sehr unvollkommenen Ausführungs=Methode ist es nur wahrscheinlich, daß die Zeichnung auf Papier gemacht, dann auf Stein oder Zink überdruckt und so ge¬ ätzt wurde. Es zeigen sich meistens zwar rauhe, aber un¬ unterbrochene Linien, während auch viele Partien, so namentlich des Textes, zu einem Korn — zu Punkten — aufgelöst sind. Es liegt jedoch ein Falsificat sub 2963 R.=F.=M. alter Form vor, welches so sehr betreffs der Ausführung diesem ähnlich ist, daß die Vermuthung sehr nahe liegt, daß diese beiden Falsificate einer Quelle entstammen. Steyr, am 17. April 1883. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2769. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. In Anbetracht, daß die Kochherde in den Küchen der beigestellten Mannschafts=Unterkünfte, beziehungsweise der Marodenhäuser und Truppenspitäler im Sinne der Ministe¬ rial=Verordnung vom 31. Juli 1882, R.=G.=Bl. Nr. 121, integrirende Bestandtheile der Küche bilden und daher nicht zur Einrichtung zählen, daß sohin auch die Reinigung dieser Kochherde auf die Bestimmungen des § 34 des Einquar¬ tierungsgesetzes keine Anwendung finden und daß nach Ausweis B wol ür Reinigung der Rauchfänge (Punkt 14) nicht aber für Reinigung der Kochherde vorgesehen ist, hat das k. k. Reichs=Kriegs=Ministerium die Frage angeregt, wem die Reinigung der Kochherde in den Küchen der bei¬ gestellten Kasernen, Marodenhäuser und Truppenspitäler, ob dem Beisteller der Unterkunft, oder der Militärverwaltung obliegt. Nachdem diese Frage nur nach Maßgabe des diesbe¬ züglich in vermietheten Privatgebäuden im Allgemeinen bestehenden Verhältnisses beantwortet werden kann, erhalten die Gemeinde Vorstehungen infolge hohen Statthalterei¬ Erlasses vom 28. März 1884, .3534/IV, den Auftrag unverzüglich zu berichten, ob die Reinigung der Kochherde durch den Kaminfeger, dem Wohnungsmiether oder dem Hauseigenthümer obliegt und worauf sich diese Verpflichtung gründe. Steyr, am 17. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2798. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut Mittheilung des k. k. Landwehr=Commando's zu Wien vom 27. März 1884, Z. 1094, werden die Vor¬ waffenübungen im Jahre 1884 für das Landwehr=Bataillon Nr. 6 in Linz, für das Landwehr=Bataillon Nr. 7 in Wels und für das Landwehr=Bataillon Nr. 8 in Salzburg, und zwar in der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 25. Juni abgehalten werden. Dies wird infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 3. April 1884, Z. 3826, und mit Bezug auf die hierämtliche Veröffentlichung vom 2. Jänner 1884, Z. 20, im Amts¬ blatte Nr. 1 zur Verlautbarung gebracht. Steyr, am 17. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 572/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Die Ortsschulräthe werden aufgefordert, mit der Verfassung der Schulbeschreibung pro 1884—1885 baldigst zu beginnen, damit dieselbe rechtzeitig bei dem k. k. Be¬ zirksschulrathe in Vorlage gebracht werden könne. Zur richtigen Durchführung derselben sind sich die bereits in den Vorjahren ergangenen Weisungen genau gegenwärtig zu halten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 19. April 1884. Der Vorsitzende. Redaetion und Verlag der k. k. Bcsrischanpimanschaft in Stchr. — Druck der N. Haaschen Erben.

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