Amtsblatt 1884/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. April 1884

4 Z. 260 2. A sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Infolge hohen Statthalterei=Präsidial=Intimats vom 30. v. M., Z. 586, wird den Gemeinde=Vorstehungen die Abschrift eines Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März 1884, Z. 1140 (M. J. an die k. k. oberösterreichische Statthalterei zur Kenntnißnahme und entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt, wie folgt: „Anläßlich der nunmehr vollendeten Aufstellung der freiwilligen Militär=Veteranen= Sanitäts= Abtheilungen der Blessirten=Transport=Colonnen des rothen Kreuzes sind seitens der Bundesleitung der österreichischen Gesellschaft vom rothen Kreuze die Beziehungen der letzteren zu den betreffenden Mitgliedern der Militär=Veteranen=Vereine, dann zu den Vorständen derselben durch ein Regulativ geordnet worden. Im Sinne des Punktes 8 dieses Regulatives haben die Obmänner derjenigen Veteranen=Vereine, von welchen Mitglieder zum freiwilligen Sanitätsdienste für die Blessirten¬ Transport=Colonnen des rothen Kreuzes angeworben wur¬ den, sowie deren Stellvertreter als Functionäre der öster¬ reichischen Gesellschaft vom rothen Kreuze das Ehrenabzeichen der freiwilligen Sanitäts=Abtheilungen des rothen Kreuzes zu erhalten, und sind zum Tragen desselben auf die Dauer ihrer übernommenen Function berechtigt. Dieses Ehrenabzeichen besteht zum Unterschiede von dem für die Blessirtenträger der freiwilligen Sanitäts¬ Abtheilungen normirten und Allerhöchst sanctionirten Ehren¬ abzeichen, in einem ovalen Brustschilde von weißem Metall, auf welchem ein vergoldeter kais. Doppeladler, dessen Herz¬ schild das rothe Genfer Kreuz in weißem Felde in Email trägt, angebracht ist. Dem diesfälligen Ansuchen des Bundespräsidiums der österreichischen Gesellschaft vom rothen Kreuze entsprechend, beehre ich mich zu ersuchen, wegen Berechtigung der er¬ wähnten Functionäre zum Tragen des in Rede stehenden Abzeichens gefälligst die geeignete Verlautbarung im Wege en zu wollen.“ der unterstehenden politischen Behörden veranlassc Steyr, am 5. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2683. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Der steiermärkische Landesausschuß hat das Ansuchen gestellt, daß Heinrich Weinhauer, 27 Jahre alt, Stein¬ drucker, nach Leutschach zuständig, welcher in letzter Zeit siebenmal öffentliche Krankenhäuser aufgesucht hat, nur im Falle absoluter Unabweisbarkeit t in ein Krankenhaus auf¬ genommen werde, und daß hievon sämmtliche öffentliche Krankenhäuser beider Reichshälften verständigt werden wollen. Infolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 24. v. M., Z. 3423/VIII, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf seiner Heimats¬ den Genannten, welcher auf Rechnung Gemeinde auch Reisevorschüsse in Anspruch zu nehmen versuchen dürfte, hiemit aufmerksam gemacht. Steyr, am 8. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate April sind außer dem Auerhahne alle anderweitigen Wildgattungen in der Schonzeit. Für Aesche, Huchen und Bärschlinge dauert die Schonzeit bis 15. April, für Näßlinge und Schille dauert die Schonzeit im ganzen Monate April. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkehauptmannschaft in Steyr. — Druck der M. Haas'schen Erben.

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