Amtsblatt 1884/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Jänner 1884

4 Z. 184. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Der Landesausschuß in Salzburg hat mit Zu¬ stimmung der k. k. Landesregierung auf Grund der rechnungsmäßigen Nachweisungen über den Kosten¬ aufwand des St. Johannsspitales in Salzburg zu¬ folge Beschlusses vom 10. December v. J., Z. 8497, die Verpflegstaxe für zahlende Patienten und fremde Kronländer mit neunzig sechs (96) Kreuzer per Kopf und Tag und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zu¬ folge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. December 1883, Z. 13.672/VIII, in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 9. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 355. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarl¬ berg hat mit der Verordnung vom 12. December 1883, Z. 24.237/sanität., im Einverständnisse mit dem Tiroler=Landesausschusse die täglichen Verpflegsge¬ bühren in den allgemeinen öffentlichen Kranken¬ anstalten der nachbenannten Orte Tirol's für das Jahr 1884 im nachstehenden Betrage österreichischer Währung festgesetzt: 1. Arco 62 kr., 2. Borgo 64 kr., 3. Bozen 72 kr., 4. Brixen 63 kr., 5. Bruneck 59 kr., 6. Hall 62 kr., 7. Innichen 65 kr., 8. Innsbruck 92 kr., 9. Kaltern 54 kr., 10. Kitzbüchl 60 kr., 11. Kuf¬ stein 67 kr., 12. Lienz 64 kr., 13. Meran 70 kr., 14. Neumarkt 59 kr., 15. Riva 63 kr., 16. Rove¬ redo 65 kr., 17. Schlanders 60 kr., 18. Schwaz 60 kr., 19. Sterzing 60 kr., 20. Strada 57 kr., 21. Tesero 62 kr., 22. Trient 65 kr., 23. Zams 68 kr., 24. Zell am Ziller 50 kr. Für Kinder unter 10 Jahren darf jedoch nur die Hälfte der oben angesetzten ganzen Verpflegsge¬ bühren aufgerechnet werden. Für die in der Gebärklinik zu Innsbruck Ver¬ pflegten wird im Jahre 1884 die tägliche Verpflegs¬ gebühr von 92 kr. festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zu¬ folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 27. December v. J., Z. 13.671/VIII, in Kenntniß gesetzt. Steyr, 10. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 92, 181, 182 und 352. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen ur k. k. Gendarmerie=Posten. Nachstehend bezeichnete Stellungspflichtige sind auszuforschen: 1. Der im Jahre 1863 zu Altendorf im Be¬ zirke Römerstadt geborne Franz Karger, Hüttenarbeiter. 2. Der im Jahre 1862 zu Zbraslau= im Bez. Kromau geborne Thomas Patocka, dessen Beschäfti¬ gung unbekannt ist. 3. Der im Jahre 1850 geborne Augustin Ditt¬ rich aus Klein=Mohrau im Bezirke Schönberg, Tischler und Glaser. 4. Der im Jahre 1862 in Neulerchenfeld ge¬ borne Johann Barecka (Baroka), angeblich Taglöhner. Insbesondere ist zu eruiren, ob die Genannten nicht in einem der Verzeichnisse der Stellungspflich¬ tigen aufgeführt erscheinen, der Stellungspflicht Ge¬ nüge leisteten oder in einem hierbezirklichen Pfarr¬ sprengel starben. Ueber ein positives Ergebniß ist ohne Verzug anher zu berichten. Steyr, am 18. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 600. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Das k. k. Handelsministerium hat die Abän¬ derung des Namens des Postamtes Unterwolfern in Wolfern genehmigt. Steyr, am 18. Jänner 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Erhebungs - Bogen zu dem Befreiungs- Anbringen der Stellungspflichtigen, dann die vier Normal - Genossenschafts - Statuten sind in der Haas'schen Buchdruckerei vorräthig. Rekaion und Verlag der k. k. Bestishaupimannschaft in Stehr. — Duck dr N. Haaschen Erben.

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