Amtsblatt der Stadt Steyr 2000/10

Magistrat Steyr Wahl - 5/2000 Landes-Volksbefragung am 26. November 2000 ,,Soll in Lin7 ein neues Musiktheater gebaut werden?" Information über den Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte Bei der Landes-Volksbefragung kann unter den eingeschränkten Voraussetzungen der Oö. Landtagswahlordnung ausnahmsweise die Stimmabgabe mit einer Stimmkarte erfolgen. Eine Stimmkarte erhalten Stimmberechtigte, • die ihren Hauptwohnsitz nach dem Stichtag, 22. September 2000, in eine andere Gemeinde verlegten, ohne dass sie in die Stimmliste der Zuzugsgemeinde aufgenommen wurden; • die sich am Befragungstag in einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung in der Stimmliste aufhalten, und zwar: * Mitglieder und sonstige Organe (Hilfskräfte) von Wahlbehörden; * Personen, die sich in einer Heil- und Pflegeanstalt oder in einem Altenheim in Obhut oder in einer Kuranstalt auf Kur befinden; * Personen, die sich aus beruflichen Gründen am Befragungstag nicht in ihrem Wahlsprengel aufhalten. * Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Befragungstag infolge Bettlägerigkeit bzw. einer dieser gleichzuhaltenden, körperlichen Behinderung - sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen - unmög- 1ich ist; sofern sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wol- len, sich am Befragungstag voraussichtlich im Gebiet der Gemeinde, in deren Stimmliste sie eingetragen sind, auf- halten werden und die Ausübung des Stimmrechtes in Heil- oder Pflegeanstalten und Altersheimen (mit eigenem Wahlsprengel) nicht in Frage kommt. Die Ausstellung einer Stimmkarte ist spätestens am 3. Tag vor dem Befragungstag, das ist Donnerstag, der 23. November 2000, beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Statistik, 4. Stock, Zimmer 403, mündlich oder schriftlich und im Falle, dass der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde gewünscht wird, auch durch einen bevollmächtig- ten Vertreter, unter Vorlage eines geeigneten Ausweisdokumentes, zu beantragen (Glaubhaftmachung). Für abhanden gekommene oder beschädigte Stimmkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden . Bitte nicht füttern... Keine Speisereste, keine Zigarettenkippen, keine Strümpfe, keine Präservative, keine Binden, keine lampons, keine Watte, keine Ohrstäbchen, keine Rasierkl ingen, keine Haare, keine Zigarrenreste, keine Sägespäne, kein Katzenstreu, keine Farben, keine Lacke, keine Chemikalien, ke ine Verpackungen. Feste Abfä lle gehören immer in den Mülleimer. Mach keine Müllkippe aus dem Wasser! M_,1_r,._•111_u11i_r1u_•r G_e,_1eh_rrng_""_9 d_e,_Be_rl 1n_e,_w_ass_e,_Be_tri_ebe ____________________ Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung ...ein starkes Stück Stadt 29/333

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