Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/9

Im Bestreben um eine weitere Verbesse- rung der Verkehrsverhältnisse auf dem Stadtplatz hat der Verkehrsbeirat ent- schieden, nach Fertigstellung der Obernä- chengestaltung fo lgende Verkehrsregelun- gen einzuführen: 1. Verlängerung bzw. Erweiterung der Fußgängerzone von der Enge Gasse bis zur Kreuzung mit der Oberen Kaigasse (altes Kreisgericht). 2. Erlassung eines auf die Zeiten tiiglich von 6 bis 18 Uhr beschränkten Park verbo- tes auf der Rathausseite von der Eisengas- se bis zur Oberen Kaigasse . 3. Erlassung eines auf die Zeilen täglich von 6 bis 18 Uhr beschränkten I laltever- botes, ausgenommen LadeUltigkcit, auf der Bummerlhaus-Seile von der Einmün- dung des Pfarrberges bis zur Bushallestelle und vom Ende der Bushaltestelle bis einige Meter nach dem Objekt Nr. 24 (Herlango). 4. Errichtung von vier Behindertenpark- plätzen im Anschluß an die Ladezone vor dem Objekt Nr. 20 22. 5. Errichtung von fünf Taxistandplätzen im Anschluß an die Behindertenparkplät- ze vor dem Objekt Nr. 20 bis Mitte Objekt Nr. 18. Mehr Sicherheit für Bus-Fahrgäste auf der Haltestelle Stadtplatz 1 m Zuge der Neugestaltung des Geh- steiges auf der Westseite des Stadtplat- zes wurde auch der Bussteig neu gestal- tet. Die Busse können nun an den Gehsteig heranfahren, die Fahrgäste steigen direkt auf den erhöhten und neu gepflasterten Fußgeherweg. Der Bussteig wurde von zwei auf drei Meter verbreitert und an den Enden behin- dertengerecht ausgeführt. Die Verbrei- 6. Zonenbeschilderung 30 km/h: Die 30-km/h-Tafel beim Neutor gilt dann für den gesamten Grünmarkt, Stadtplatz - soweit nicht Fußgängerzone, Kaigasse, den gesamten Ennskai und die Zieglergas- se. Es wird darauf hingewiesen, daß an Wochenenden die Ladezone auf der Bum- merlhaus-Seite nicht verparkt werden darf. Ebenso darf an Wochenenden auf der Rathausseite nicht länger als zehn Minuten oder für eine Ladetätigkeit ein terung der Bussteige bringt für die Fahrgäste wesentlich mehr Platz und erhöhte Sicherheit. Die Haltestellenta- feln vor dem Bummerlhaus wurden an die anschließende Hausfront gelegt und damit einem Wunsch der Besucher unserer Stadt entsprochen, die das Bummerlhaus ohne störendes Beiwerk fotografieren wollen. Fahrzeug abgestellt werden. Unbe- schränktes Parken am Stadtplatz ist daher auch an Wochenenden nur von 18 bis 6 Uhr möglich. Der Stadtplatz soll an Wochenenden soweit wie möglich autofrei sein, damit die Besucher die Schönheit des Platzes und seine Architektur genießen und fotografieren können. Die oben angeführte Neuregelung tritt am 2. Oktober in Kraft. Neue Verkehrsregelung auf dem Stadtplatz ab 2. Oktober 42 40 38 36 34 LADE ZONE 32 30 ~~ [____§s~ ~~ 28 26 \ ... \ <P \ 24 IAGLICH VON G00 18 00 U 111 C ) [_ BUS =1 [ BUS l \--- - - - ttJ:1 f1 WOCHENMARKT M1Su r.sn r~ 't.(,S1,1ER Nun HAUEN ERLAUBT) 33 31 29 27 25 23 4/252

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