Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/6

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1974 wird zur Verbrennungsanlage des Magistrates der Landes- hauptstadt Linz bzw. der Öldeponie Fisching gebracht. Auch in solchen Ölkatastrophenfällen verständigt das Bundespolizeikommissariat Steyr die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr, die ihrerseits den Katastro- phenhilfsdienst des Magistrates, insbesondere im Hin- blick auf den Einsatz des Wasserwerkes, des Gesund- he itsamtes sowie des Bauamtes, alarmiert. Als Sirenenalarmsignal hiefür gilt das Signal für den Brand- und Katastropheneinsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr (Dauerton dreimal 15 sec. - Unterbrechung zweimal 7 sec. - das Signal wird im Be- darfsfall wiederholt). SONSTIGE KATASTROPHEN Das Bundespolizeikommissariat Steyr verständigt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr sowie bei Er- fordernis den Katastrophenhilfsdienst des Magistrates, der im Einvernehmen mit den vorgenannten Stellen die weiter erforderlichen Maßnahmen ergreift, wie Anfor- derung von Hilfeleistungen durch das Bundesheer, das Rote Kreuz, Zivilschutz etc. MÖGLICHKEITEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG ZUR INFOR- MATION UND ANFORDERUNG VON HILFELEISTUNGEN Bei Feuer- und Hochwasserkatastrophen, Ölunfä llen sowie sonstigen Katastrophen sind diesbezügliche Wahr- nehmungen und telefonische Hilferufe möglichst umge- hend unter genauer Bekanntgabe des Gege nstandes, des Ortes und des Zeitpunktes an den Polizeinotrufdi e nst T e l. Nr. 1 33 zu richten. Für diese Fälle wird ersucht, Anfrag n über den Verlauf des Katastrophenereignisses ausschließlich an den bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr in Tätig- keit getretenen Informationsd ie nst filr di e Be völkerung T e l. Nr. b<l 44 zu ricliten. ,,. Das Sprachrohr der Polizei Die Unterführung Steyr besitz t seit kur zem die erste Fußgängerun- te rführung an der Kreuzung Schönauerbrücke - Zufahrt zur Vorl andbrücke . Leider muß festgestellt werden, daß die Fußgänge r (darunter ältere und körperbehinderte Personen, usw. ) diese Unterführung nicht benützen, sondern die Kreuzung, die sehr starken Verkehr auf- weist , nach a llen Richtungen überqueren. Dazu die Vorschrift: Die Unte rführung ist durch ein Verkehrszeichen gekenn- ze ichnet. Es ist kreisrund, blau und zeigt einen eine Treppe hinabsteigenden Fußgänger. Wo sich Unterführungen, die solchermaßen ge- kennzeichnet sind, befinden, müssen die Fußgänger die Unterführung benützen und dürfen die Fahrbahn nicht überqueren. Eine Übertretung dieser Vorschrift kann streng bestraft werden . Von vielen Kreisen der Bevölkerung wird in Stadt- gesprächen und in schriftlichen Eingaben seit langem 96 gefordert, Fußgängerunterführungen zu bauen. Denken wir nur an die dringenden Wünsche über die Errichtung von Fußgängerunterführungen über die Ennser Straße im Bereiche der Posthofstraße und des Ennser Knotens. Wenn sich aber nun zeigt, daß die Fußgänger gar nicht gewillt sind, den kleinen Umweg über die Treppen um ihrer Sicherheit willen zu machen, dann werden sich die zu- ständigen Behörden in Hinkunft überlegen müssen, ob es sinnvoll ist, weitere Fußgängerunterführungen zu bauen. ---Die nächsten Fußgängerunterführungen sind an der Kreuzung Tomitzstraße - Leopold-Werndl-Straße im Bau. Diese Kreuzung wird mit einer Ampelanlage für Fahrzeuge versehen werden und es wird gänzlich ausge- schlossen sein, daß dort Fußgänger die Unterführung nicht benützen, sondern die Fahrbahn überqueren, weil sie damit nicht nur den Fahrzeugverkehr behindern, son- dern auch selbst in die äußerste Gefahr kommen. Da eine Fußgängerunterführung in Steyr noch neu ist und das entsprechende Verkehrszeichen möglicher- weise noch nicht so bekannt ist, werden die Fußgänger durchSicherheitswachebeamte zunächst nur auf ihr feh- lerhaftes Verhalten aufmer ksam gemacht. Nach einigen Zeit wird sich jedoch nicht vermeiden lassen, Strafen zu verhängen, wenn die Fußgänger unbelehrbar sind. Hauskrankenpflegerinnen VON DER STADTGEMEINDE STEYR GESUCHT Das neue oö. Sozialhilfegesetz sieht unter ande - ren sozialen Diensten auch die Hauskrankenpflege vor. Diese Einrichtung soll vorwiegend jenen chronisch Kran- ken, Körperbehinderten und Bresthaften eine Hilfestel- lung bieten, denen es an einer häuslichen Pflege er- mangelt, um ihnen den Verbleib in ihren Wohnungen und in ihrem alten Milieu zu ermöglichen. Die Haus - krankenpflege soll von diplomierten Krankenschwestern verrichtet werden und wird etwa folgende w1d ähnliche Hilfeleistungen umfassen: Die Verabreichung von ärztlich verordneten In- jektionen, die Anlegung und den Wechsel von Verbän- · den, Körpereinreibungen, Anleitung zur Ausführung von Bewegungsübungen(etwa nach Schlaganfällen), Teilkör- permassagen, hygienische Betreuung der Kranken ein - schließlich Pediküre, etc. Die Hauskrankenpflegerin wird aber auch fallweise die getreuliche und zuverlässige Ausführung ärztlicher Verordnungen zu überwachen ha- ben, sie wird nötigenfalls die Kontakt- und Verbin- dungsperson zwischen den von ihr betreuten Menschen und deren Umwelt, eventuell auch zum behandelnden Arzt, sein und diesem über den Zustand des Patienten aufschlußreiche Informationen liefern können. Ein gut funktionierender Hauskrankenpflegedienst hilft nicht nur den Einzelnen, sondern trägt auch dazu bei, daß durch diesen Einsatz dem Bettenmangel in den Krankenhäusern und Altenheimen abgeholfen wird, ist doch bei sichergestellter Hauskrankenpflege mancher Be- troffene viel eher gewillt, so lange als möglich in der eigenen Wohnung und seiner altgewohnten Umgebung zu verbleiben als in ein Heim oder dasSpital zu gehen; da- durch wiederum werden Spitals- und Heimplätze für die dringendsten Fälle frei.

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