Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/6

1974 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 rigen Jahr erhalten 33 Vereine und Sportorganisationen Subventionen in der Gesamthöhe von S 337. 000, - . BAUWESEN Für die nachfolgend angeführten Bauvorhaben wur- den positive Entscheidungen getroffen: Kanal Sammler F, 4. Bauabschnitt, Weiterführung der Arbeiten S 900. 000, - ; Ausbau der Ziererstraße S 576. 994, -; Instandsetzung Tomitzstraße zwischen Leopold- Werndl-Straße und Spitalskystraße S 50. 000, -; Erstellung des Aufbauplanes Schönauerbrücke, Resthonorar S 70. 200, - ; Kanalisation Gleink,Lohnnachforderung,S 56.500,-; Behebung von Bauschäden im städtischen Freibad S 33. 000, - ; Erneuerung der Planschbecken im Kindergarten Taschlried und Plenklberg S 141. 636, - • Insgesamt wurde ein Betrag von S 2, 523. 387, - aus Budgetmitteln freigegeben. * NEUREGELUNG DES ALARM-UND HILFSDIENSTES FtJR KATASTROPHENFÄLLE IN STEYR G emeinsam haben sich das Bundespolizeikommissa- riat Steyr, die Ennskraftwerke AG, die freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr und die Stadtverwaltung ent- schlossen, den bisher bestehenden Katastrophenalarmplan und den Katastrophenhilfsdienst für Hochwasser- und Feu- erkatastrophen, Ölunfälle und sonstige Katastrophenfälle neu zu regeln. Dabei wurden die Erfahrungen und Er- kenntnisse früherer Einsätze berücksichtigt. ALARM- UND HILFSDIENST BEI HOCHWASSER IM BEREICH DES ENNS- UND STEYRFLUSSES Zur Vorsorge gegen Hochwasserkatastrophen im Bereich der Enns und der Steyr gibt nunmehr der Last- verteiler der Ennskraftwerke AG bei einer Ennswasser- führung, gemessen am Pegel Steyr- Ortskai, von 225 cm und steigender Wassertendenz eine Vorwarnung an das Bundespolizeikommissariat Steyr. Ab einem Pegelstand Steyr - Ortskai von 250 cm und steigender Tendenz (dies entspricht einem Abfluß des Ennsflusses in Rosenau von ca. 500 m3/sec. und des Steyrflusses in Pergern von rund 100 m3/sec,, in Summe demnach rund 600 m3/ sec,) erfolgen laufend Meldungen des Lastverteilers der Ennskraftwerke AG an das Bundespolizeikommissariat Steyr auch über Pegelstände und Wassertendenzen im Oberlauf der Steyr (Pegel Pergern) und Oberlauf der Enns (Pegel Gstatterboden), sodaß eine sofortige Alar- mierung der im Hochwasserbereich wohnenden oder dort Vermögen besitzenden Personen und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr erfolgen kann. Die Alarmie- rung kann so noch zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, bevor die Enns bzw. die Steyr aus den Ufern treten. Bei Hochwasserkatastrophen größeren Ausmaßes wird außerdem der Katastrophenhilfsdienst des Magistra- tes verständigt, der seinerseits nach Maßgabe der Ver- hältnisse im Hochwasserbereich weitere Maßnahmen ver- anlassen und Hilfeleistungen von Seiten der zuständigen Stellen des Bezirkes Steyr- Land, des Landes Oberöster- reich und des Bundes anfordern kann. ALARMIERUNG UND VERSTÄNDIGUNG DER BEVÖL- KERUNG Bei drohender Hochwassergefahr wird sowohl die freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr als auch die Be- völkerung mittels Sirenenalarmsignales für den Brand- und Katastropheneinsatz der Feuerwehr (Dauerton drei- mal 15 sec. - Unterbrechung zweimal 7 sec. - das Sig- nal wird im Bedarfsfall wiederholt) alarmiert. Darüber- hinaus kann die Verständigung aller Anrainer im hoch- wassergefährdeten Bereich durch das Bundespolizeikom- missariat Steyr mit Lautsprecherwagen und die Verstän- digung von Personen, die Eigentum im hochwasserge- fährdeten Bereich haben, aber nicht dort wohnen, durch das Bundespolizeikommissariat mit Telefonanruf durch- geführt werden, Hiezu besteht für Personen, die Eigentum im hoch- wassergefährdeten Bereich der Enns und der Steyr haben, deren gewöhnlicher Wohn- und Aufenthaltsort jedoch außerhalb des hochwassergefährdeten Bereiches liegt, die Möglichkeit, ihre Telefonnummer und Anschrift beim Bundespolizeikommissariat Steyr, Wachzimmer Rathaus, bis zum 1, 7. 1974, täglich in der Zeit von 7. 00 - 19, 00 Uhr persönlich bekanntzugeben. Im Katastrophenfall kann das Bundespolizeikom- missariat Steyr so neben der Alarmierung mittels Sirene und Lautsprecherwagen einen telefonischen Warnruf an den oben bezeichneten Personenkreis durchführen. Es wird darauf hingewiesen, daß es sich hiebei lediglich um eine Möglichkeit zur Verständigung und Warnung von Seiten des Bundespolizeikommissariates Steyr im Hoch- wasser- Katastrophenfall handelt, die sie bei Zweckmä- ßigkeit wahrnimmt, Sollte durch organisatorische oder technische Schwierigkeiten die Verständigung durch Sirene, Laut- sprecherwagen oder Telefonanruf nicht erfolgen kön- nen, kann daraus kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Zur Sicherung und zur Vorkehr gegen Hochwasser- katastrophen im Einzelfall wird daher weiterhin die Ei- geninitiative und die Mitarbeit jedes einzelnen Bürgers erforderlich sein. FEUERKATASTROPHEN Bei Brandgefahr und Feuerkatastrophen ist die frei- willige Feuerwehr der Stadt Steyr wie bisher als be- scheidmäßig vorgesehener Katastrophenhilfsdienst ver- pflichtet, einzugreifen. Das Alarmsignal hiefür ist das Sirenensignal für den Brand und Katastropheneinsatz der Feuerwehr (Dauerton dreimal 15 sec. - Unterbrechung zweimal 7 sec. - Signal ist im Bedarfsfall zu wieder- holen). Bei katastrophenartigen Bränden größeren Aus- maßes wird der Katastrophendienst des Magistrates alarmiert, der im Zusammenwirken mit den zuständi- gen Stellen des Bezirkes Steyr-Land, des Landes Ober- österreich und des Bundes weitere Maßnahmen bzw. Hil- feleistungen veranlaßt, ÖLUNFÄLLE Bei Ölunfällen, die sich im Stadtgebiet ereignen, wird in erster Linie die Freiwillige Feuerwehr der Stadt- gemeinde Steyr als bescheidmäßig vorgesehener Kata- strophendienst tätig. Zum Abtransport von öldurchtränk- tem Erdreich werden von ihr hauptsächlich ortsansässige Unternehmen und Einrichtungen verwendet. Der Ölschutt 95

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