Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/5

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 Die Verkehrssteigerung erfordert eine Modernisierung bestehender Verkehrs- wege und den Ausbau neuer Verkehrs- flächen. Gewaltige Aufwendungen wurden dem Sportsektor gewidmet. Wir ver- fügen über eine in ganz Österreich se- henswerte Freibadeanlage,die nunmehr durch ein Hallenbad mit Sauna ergänzt wircl. Seit kurzem steht eine geräumi - gc' und 1n oclcrne Sporthalle für die ver- S<'hÜ'ci(•11sll'n Spol'tartc>n mit der Mög - UclikPil zur· /\usL1·,1,1.!,Ltllg von internati- 011ak11 Wdlkii111pl'v 11 zu1· V0rHigung. SLL'Y 1· V(' 1·1'i '1gl i 111 Ve 1·ilii I L11is z u1· l 1 :in - wo il ne 1·z,tl1 I iil)('t'L'itH' u11gl'wül1t1li('li gu- l(• /\usslattu11g mit Spol'iplfüzvn . l)ic Stadt hat sich immer bemüht, auch der älteren Bevölkerung gegenüber ihre Schuldigkeit zu tun. Unsere Alters- versorgung wurde vielfach als muster- gültig bezeichnet. Die letzte und mo- dernste Form, die sehr großen Anklang findet, besteht im Bau von Alten- bzw. Pensionistenwohnungen. 2 Wohnblöcke auf dem Taborgelände, die im Anschluß an das Zentralaltersheim errichtet wurden, werden schon benützt. Eine weitere großzügige Anlage ist auf der hohen Ennsleite geplant. Bei dieser Form der Unterbringung sind die ne- gativen Begleiterscheinungen, die jede Heimunterbringung naturgemäß mit sich bringt, beseitigt und werden den Bewohnern bei Bedarf über Verlangen trotzdem bestimmte Leistungen, wie /\ ufrfiumen der Wohnung, Bereitstel- lung cl r Verpflegung usw., erbracht. l)i s s t ellt für alte und gebrechliche Menschen einen sehr großen Vorteil dar. ZENTRALALTERSHEIM - NEUBAU 7,usamm enfassend: Es kann mit gutem Gewissen die Fest- stellung getroffen werden,daß durch den Fleiß der Bevölkerung auch in unserer Stadt in den letzten 25 Jahren eine be- merkenswerte Aufwärtsentwicklung vor sich gegangen ist. Wir dürfen jedoch in keinem Augenblick vergessen, daß die aufgezeigte positive Entwicklung störungsfrei nur in einer freien Demo- 76 kratie, in der jeder Bürger die gleichen Rechte hat und berechtigt ist, zu allen Belangen seine Meinung frei zu äußern, möglich ist. Es ist daher unsere vor- nehmliche Pflicht, für die Aufrechter- haltung der persönlichen Freiheit auch in der Zukunft mit aller Entschieden- heit einzutreten. Nur dann fällt das Wohl des einzelnen mit jenem der All- gemeinheit zusammen.

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