Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/4

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 KAUFHAUS Bahnhofstrale 151 W;,c lad,111, c~ie. ein rn,c (reim 13eJif'l1Hq1111r; /ltLJetef( 1 Frühjahrs-Neuheiten 1 in Herren- Damen- u. Kinder- ()Jeideül,u 111 nae/1 ;J/1w11 {JeJel1111aek in großer Auswahl zu besonders niederen Preisen! 65 * fachkundige Beratung * FREIE BESICHTIGUNG GONSTIGE TEILZAHLUNGSMOGLICHKEIT DURCH ()att/ - KUNDENKREDIT Das OSTERGESCHENK für Ihre Frau: Ein Neuer • 1 • PLASTIC - BODENBELAG 150 cm breit, fast unverwüstlich nur waschen, nicht wachsen (dies schadet), daher billigste Pflege und doch immer sauber, trittfest, in far- benfreudigen Mustern, stets la- gernd bei Direktim orteur HASSELBERGER Steyr, Kirchengasse 3 30.000 qm D•1@!1ffll Bodenbel~g WURDEN IM NATO-HAUPTQUARTIER IN PARIS VER- LEGT, EIN SCHLAGENDER BEWEIS SEINER GOTE ! sehen werden können. Die Baukosten werden voraussichtlich 4 200 000, -- Schilling betragen und durch bare Eigenmittel der Ge- sellschaft sowie durch ein aufzunehmendes Darlehen gedeckt werden; da einerseits letzteres hoch verzins- lich ist, andererseits die Gemeinnützigen Bauvereini- gungen zur Einhebung eines kostendeckenden Mietzin- ses verpflichtet sind, müssen zur Verbilligung der Mie- ten öffentliche Mittel herangezogen werden, Die Woh- nungsgesellschaft hat sich daher an den Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds um Gewährung eines Zinsenzuschus- ses zur Verzinsung des aufgenommenen Fremdkapitals gewandt; außerdem hat die Stadtgemeinde Steyr zuge- sagt, Mietzinszuschüsse zu gewähren, um die Mieten tragbar und den Einkommensverhälmissen der Mieter entsprechend gestalten zu können. Mit dieser Finanzierungsart hoffen Wohnungsge- sellschaft und Stadtgemeinde, die aufgezeigten Schwie- rigkeiten bei der Wohnraumbeschaffung zu überbrücken und den sozialen Wohnungsbau auch im laufenden Jah - re erfolgversprechend fortsetzen zu können. Über die weitere Errichtung von Wohnbauten in diesem Jahr muß noch entschieden werden. 1 1 Neues Adoptionsrecht ab 1. Juli 1960 1 n der Nummer 7/1959 des Amtsblattes der Stadt Steyr sind unter dem Titel: "Kann ich ein Kind adoptieren?• die rechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Annahme an Kindes Statt kurz dargelegt worden, Am Schluß dieser Ausführungen wur- de vermerkt, daß begründete Hoffnung auf eine Neu• ordnung des veralteten, nicht mehr zeitgemäßen Adop- tionsrechtes besteht. In Erkennung der großen Bedeutung dieser Rechts- verhälmisse für das Wohl vieler Kinder hat der National- rat nunmehr ein neues Adoptionsrecht beschlossen, das im Bundesgesetzblatt Nr, 58 vom 10, März 1960 ver- lautbart wurde und am l,Juli 1960 in Kraft treten wird. Im folgenden werden nun die wichtigsten Ände- rungen gegenüber dem bisherigen Recht aufgezeigt. Am bedeutsamsten ist zweifellos die Herabsetzung der Altersgrenze der Wahleltern. Während die Adoptie- renden bisher mindestens 40 Jahre alt sein mußten, kön- nen nach den neuen Bestimmungen der Mann nach Voll-

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