Oberösterreichischer Volkskalender 1928

jedem Bogen 50 g. - Im Verfahren außer Streitsachen von jedem Bogen 50 g. - Im Strafverfahren auf Grund von Privatanklagen von je– dem Bogen 50 g. Begnadigungsgesuche 1 S pro Bogen, in Strafsachen stempelfrei, außer– ordentliche Gesuche im Gefälls– strafverfahren 1 S 50 g vom ersten Bogen. Betriebsanlage, Bewilligung der Er– richtung, Aenderung oder Erwei– terung 10 S, Verlängerung 5 S. Bilanzen oder bilanzierte Konten der Handels- und Gewerbetreibenden unter sich, gefertigt, 10 g pro Bogen. Bürgerrecht in einer Gemeinde, Ge– such, vom ersten Bogen 4 S; Ur– kunde 2 S. Bundesbürgerschaft, Gesuche 4 S, Ver– leihung 20 S. Depositenauszüge auf Verlangen der Partei erteilt, 3 S von jedem Bogen. Dienstverträge über Dienstleistungen höherer Art Skala III, über Auf– nahme von Lehrlingen gebühren– frei. Diplome 2 S, von Privaten ausgestellt 1 s. Dispensgesuche an Behörden und Aemter, 1 S pro Bogen, Erteilung von Dispensen des Befähigungs– nachweises bei freien und hand– werksmäßigen Gewerben 5 S, bei konzessionierten Gewerben 10 S. Ehedispensen, Gesuch, 1 S pro Bogen, Erteilung der Dispens von einem Ehehindernis 10 S, v. mangelndem Eheaufgebot 5 S. Ehescheidung oder Ehetrennung, Ge– suche um einverständliche, 5 S. Einfuhrbewilligungen 2 S, Eingaben 3 s. Einschreibbüchel, stempelpflichtig wie Rechtsurkunden und Rechnungen. Eisenbahnfahrtlegitimationen (An- weisungen). Die von den begün– stigten Personen zu entrichtende Stempelgebühr beträgt: für An– weisungen zu einer einmaligen Fahrt oder zu einer Hin- und Rück– fahrt: . a) bei freier Fahrt in der 3. Klasse 10 g, in der 2. Klasse 20 g, in der 1. Klasse 40 g; b) bei der Fahrt zu ermäßigtem Preise in der 3. Klasse 5 g, in der 2. Klasse 10 g, in der 1. Klasse 20 g; für Anwei– sungen zu wiederholten Fahrten: a) bei freier Fahrt in der 3. Klasse 173 1 S, in der 2. Klasse 2 S, in der 1. Klasse 4 S; b) bei der Fahrt zu ermäßigtem Preise in der 3. Klasse 50 g, in der 2. Klasse 1 S, in der 1. Klasse 2 S. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen– schaften: Eingaben um Eintragung ins Genossenschaftsregister von je– dem Bogen 1 S, Genossenschaftsver– trag nach Skala I (ist innerhalb der ersten 14 Tage der Monate Jänner und Juli jedes Jahres von dem Ge– samtbetrag der im abgelaufenen halben Jahre von den Genossen– schaftern geleisteten statutenmäßi– gen Einlagen unmittelbar abzufüh– ren). Gebührenfrei sind die aus– schließlich über die Rechtsbeziehun– g-en der Genossenschaft zu ihren Mitgliedern geführten Bücher und Geschäftsaufschreibungen, weiters die Empfangsbestätigungen der Ge– nossenschaft über Einlagen, Ein– lagsbüchel über empfangene und rückgezahlte Spareinlagen, Einga– ben mittels welcher die Genossen– schaftsverträge und deren Aende– rungen, dann die Rechnungsab– schlüsse und Bilanzen den politi– schen Behörden vorgelegt werden, schließlich Urkunden, welche von Geuogsenschaften, welche Kredit– gE>st.:näfte betreiben, an die Parteien oder von diesen an die Genossen– schaften über die eingegangenen Rechtsgeschäfte bloß zum Zwecke der eingeführten Manipulation aus– gestellt werden. Erziehungsbeiträge, Gesuche 1 S pro Bogen; Quittungen nach Skala II. Fischerkarten 2 S, Eingaben 1 S. Frachtbrief 5 g. Geburtsscheine 1 S. Gerichtsgebühren. A. Im Zivilpro- zesse und Exekutionsverfahren. a) Eing ab e n, soweit nicht eine andere Bestimmung des Tarifes An– wendung findet, bei einem Werte des Streitgegenstandes bis .100 3 30 g; über 100 bis 500 S 50 g; über 500 bis 1000 S 1 S; über 10,JO bis 2500 1.50 S; über 2500 bis 5000 S 2 S; über 5000 bis 10.000 S 4 S; über 10.000 bis 50.000 S 6 S von jedem Bogen; b) K 1a gen (auch Mahnklagen), bei einem Werte des Streitgegenstandes von mehr als 30 S; Klagebeantwortungen vom ersten Bogen das Doppelte der Ge– bühren ad a). c) Eing ab e n im Rechtsmittelverfahren: Berufungs– schriften, Rekurse usw., vom ersten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2