Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1981

STEYRER KALENDERl ZUR UNTERHALTUNG Sprodlrohr Oer taeredltioheit Von Valentin Kata;ew In den Reihen unserer Strafverteidiger nimmt mein Freund, der Rechtsanwalt Ilja Diogenowitsch Krakowjak, eine ganz besondere Stellung ein. Für einen bestimmten Preis (beginnend etwa bei 15 Rubel) ist er bereit, jeden Angeklagten aus dem Rachen des Ge_ setzes zu reißen. Genießen Sie hier eine Probe der glänzenden Beredsamkeit meines Freundes Ilja Diogenowitsch Kralwwjak, der etwa folgendermaßen seine Plädoyer formuliert: 11Meine Genossen Richter! Vor Ihnen auf der Anklagebank sitzt ein Mensch, dem durch das Wirken eines tragischen Mißverständnisses der schwarze Fleck einer unverschuldeten Anklage wie ein Teerfleck anhaftet. Diesen Fleck abzuwischen, ist die heilige Verpflichtung eines gerechtigkeitsliebenden Gerichtes; denn nicht die Verurteilung, sondern eine Rehabilitierung ist es, die mein Mandant, Gurij Kharitonowitsch Salepuchin, verdient hat! Jawohl, meine Genossen Richter, es ist wahr, und wir wissen es alle, daß im Lager der Fabrik ,Rote Handtasche', wo mein Mandant arbeitete, ein größerer Fehlposten an Rohleder festgestellt wurde. Es stimmt auch weiterhin, und wir alle wissen es, daß in der Dämmerung des Abends von 14. zum 15. Oktober mein Mandant Salepuchin zwei Ballen Leder im Gesamtgewicht von 60 Kilogramm aus der Fabrik mit in seine Wohnung genommen hat. Was besagt das aber schon, frage ich Sie? Werfen etwa diese Tatsachen auch nur den leisesten Schatten auf den geachteten Namen meines Mandanten Salepuchin? Nein, sage ich, in keiner Weise! Vielmehr verhielt es 2 sich ganz einfach so : Da der Angeklagte im Laufe des Tages den ungeheuren Umfang seiner Arbeit nicht bewältigte, hat er im stürmischen Drang seines Arbeitseifers das Rohmaterial mit nach Hause genommen . Er beabsichtigte, das Leder mit einem feuchten Lappen abzureiben und es am Morgen sauber mit in die Fabrik zurückzunehmen. Bitte schön, hier ist er, der Lappen, meine Genossen Richter; er ist der unwiderlegbare Beweis für die untadeligen Absichten 33

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