f ronloichnom&· oder Prnnglog Fronleichnam ist ein im Volksleben stark betonter Festtag. Er zählt zu den Lieblingsfeiert-agen des Volkes und stellt die kirchliche „Mai-Prang" dar, in deren Mittelpunkt das feierliche Austragen des Leibes des Herrn steht. Daher auch die Bezeichnung „Fron- oder Gottsleichnam". Die Feier wurde im Jahre 1264 durch Papst Urban IV. angeordnet. Die Prozession, d.ie oft noch wie ein uralter Flurumgang den Feldern entlang, begleitet vom Glockengeläute und Böllerschießen, dahinzieht, ist erst später in den verschiedenen Ländern zu verschiedener Zeit hinzugekommen. Im 14. Jahrhundert kamen die vier Stationen auf, an denen der Anfang der vier Evangelien gelesen wird. Die berühmten Seeprozessionen im Salzkammergut sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar, wahrscheinlich aber viel älter. Groß war und ist die Anteilnahme an dem kirchlichen Umgang, der mit großem Aufgebot durchgeführt wird. Die festlich gekleideten Menschen, mit Blumensträußchen geschmückt, die Mädeln mit ihrem „krausten Haar" in den weißen Kleidern, die Schuljugend, die Vereine, Schützen und Bürgergarden, Feuerwehr und Kriegsbund, all das bunte Gewoge zwischen den Häusern, die auch Festschmuck angelegt haben, mit Fahnen und Grün, Bändern und Kerzen geziert sind und der mit frischem Birkengrün und lichtem Laubwerk geschmückte Prozessionsweg mit seinen Altären und Triumphbögen, all das rechtfertigt wohl den volksläufigen Ausdruck des „Prangergehens", wobei ,,Prang" soviel wie Festschmuck bedeutet. Diese,s Schmuckbedürfnis und die Sdimuckfreude, soweit sie das Grün des Waldes betrifft, sind zweifellos schon von altersher geübt worden, denn die Salzburger Wahlordnung von 1755, die die Gewinnung von Bau- und Brennholz möglid1st ergiebig zu halten sucht und von der es eine Abschrift auch im Stifte Wilhering gibt, verbietet bei Strafe „Maibaum schlagen und setzen, das Weihnacht- oder Bächl- (Berchtl) Boschen- Abhacken und Lerch, Dannen oder Feicht- Stamm- Boschen vor die Häuser setzen". Hingegen wird das Schlagen von Erlen und Birken erlaubt. In dieser Verordnung wird der Fronleichnamsschm11ck als allgemeiner Volksbrauch bezeichnet und es heißt, daß bei den meisten Häusern zwei Fichten oder Tannen stehen, - besonders zu Fronleichnam - deren Verwendung nunmehr untersagt, die von Birken hingegen gestattet wird. Die Birke spielt in der Volksheilkunde eine Rolle : ihre Zweige schützen Vieh und Stall, ihre Scheiter KUNSTSTUBE AM TABOR STEYR, ENNSER STRASSE (NEBEN OBERBANK) TEL. 3001 ANTIOUITATEN ~ ORJENTTEPPICHE - VOLKSKUNST SEHR SCHONE UND GUNST/GE PERSERTEPPICHE . . . was Sie dorl finden verschönert Ihr Heim und behält seinen Wert I 35
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