90 wurde aufgetragen, künftig bei Eingaben und Berichten unbedingt dieses Stem¬ pelpapier zu verwenden.90) Ein Vorgänger unseres heutigen Meldezettels wurde im Jänner 1688 ge¬ schaffen. Bei Androhung einer Strafe von 6 Reichstalern im Nichtbefolgungsfalle, wurde den Wirten der Stadt im Jänner 1688 anbefohlen, für alle bei ihnen über¬ nachtenden Fremden oder solchen Personen, die sich längere Zeit einquartierten, einen „nachtzetl“ auszufüllen. Auf diesem waren Vorname und Zuname des Ga¬ stes anzugeben und dieser mußte eigenhändig seinen vollen Namen daruntersetzen. Der „nachtzetl“ hatte im Bürgermeisteramt abgegeben zu werden.91) Während in früheren Zeiten jedermann, der zur Nachtzeit auf die Straße ging, eine brennende Laterne mit sich tragen mußte, wurde von Kaiser Leopold angeordnet, eine Stadtbeleuchtung einzuführen.92) 1687 Sehr verärgert war der Rat im Mai 1681, als Schinnerer seinen Ratskol¬ legen berichten mußte, daß des Stadtbaders Spiz Braut an ihrem Hochzeitstage „wider guete Polizey ond Ordnung . . . ein Sametes (samtenes) röckhl oder Wam¬ bes (Wams) mit langen scheßen ond Spiz gebrämbt (mit Spitzen verbrämt) ge¬ tragen, so Ihr nit gebühret habe, ond straffbar seye“. Wegen dieses begangenen „Exzehs“ wurde Spiz vor den Rat geladen und zu einer Geldstrafe von 12 Reichs¬ talern verurteilt.93) Große Empörung herrschte auch über das Verhalten der Bäckermeister, die leüth für die Armenhäuser Brot lieferten. Dieses war so schlecht, daß die „arme solches nit genießen khönnten ge¬ ** * ... ond Ihnen Zu merkhlichen schaden Brot¬ raichte“. Es wurde beschlossen, diesen Bäckern vorläufig auf drei Monate die anzu¬ lieferung zu entziehen und ihnen für den Wiederholungsfall eine Leibstrafe drohen.94) Fürsorgebedürftige, die nicht in eines der Spitäler oder Armenhäuser ist aufgenommen werden konnten, erhielten vom Magistrat kleine Beihilfen. So bekannt, daß die Witwe Agatha Aumayrin wöchentlich drei Leibe Brot erhielt.95) Für die „neue Ratsstube“ wurden im Juli 1681 drei Dutzend Ledersessel be¬ stellt. Ein Steyrer Sattlermeister lieferte zwei Anbote. Ein mit Schafleder bezo¬ generStuhl kam auf 1 Gulden 15 Kreuzer, der Überzug aus Kalbfell auf 1 Gul¬ den 30 Kreuzer. Man entschied sich für diesen. 96) 90 RP 1687, 14. 91) RP1688, 18. 92) LV 311. 1, 93) RP 98. 1681, 94 RP 1681, 167. 95 RP 1682, 178. 96) RP 1681, 134. Bestattungs STIOLEN unternehmen Tag-, Nacht- u. Sonntags¬ Steyr, Enge 9 Beerdigungen und ruf STEYR 2128 Uberführungen sowie Glasleichenautos zu Kondukten
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