74 mit ihrem gesamten Hofstaat nach Steyr kommen wollte. Stadtschreiber Dr. Raphael Hag wurde deshalb beauftragt, nach Linz zum Landeshauptmanne zu fahren und bei ihm im Namen des Magistrates zu ersuchen, die Stadt von dieser Einquar¬ tierung zu verschonen.25) Da die Infektionswelle nicht abklingen wollte, schlug Bürgermeister Schin¬ nerer Ende September 1679 den Räten vor, für alle aus „Unterösterreich und anderen verdächtigen Orten“ in Steyr ankommenden Personen ein „Kontumaz¬ haus“ zu errichten. Überdies solle ein Lazaretthaus erbaut oder ein bestehendes Gebäude angekauft werden, damit Kranke und Krankheitsverdächtige in dieses eingewiesen werden könnten.26) Man entschied sich für den Ankauf des sogenannten ten „Plauzenhofes“ (heute Annaberg 4) um dort das Lazarett einzurichten. Die zum Hofe gehörigen Grundstücke wurden abverkauft.?7) Wie notwendig diese Maßnahme war, zeigte sich, als in den Orten der Umgebung Steyrs bereits Mitte Oktober Infektionskrankheiten festgestellt wurden.?s) In Dambach nahm eine „verdächtige Krankheit“ so große Ausmaße an, so daß man den Bewohnern dieses Ortes verbot, die Stadt zu betreten. Einen Schulmeister aus Ennsdorf, der mit seinem Freunde nach Dambach gegangen war, um dort Most zu trinken, bestrafte der Rat mit zwei Tagen Arrest.29) Im November nahm die Stadt den „Infektionsarzt“ Franz de Fabri gegen ein Gehalt von wöchentlich 5 Reichstalern und freier Verpflegung in ihre Dienste. Diesen sollte die Behandlung ansteckender Krankheiten vorbehalten sein.3o) Aus der Mitte des Rates wurden zwei „Infektionsdirektoren“, Stadtrichter Schühel und Altbürgermeister Luckhner, gewählt, die alle weiteren Anordnungen zur Ver¬ hütung der Einschleppung von ansteckenden Krankheiten zu treffen hatten. Jede Erkrankung mußte vorerst den beiden Stadtärzten Dr. Bitterkraut und Dr. Lengger gemeldet werden. Waren Anzeichen oder Verdacht einer infektiösen Erkrankung gegeben, hatten Infektionsarzt de Fabri oder ein bestellter „Beschauer“ den Patienten zu besuchen und über ihren Befund den Infektionsdirektoren zu berich¬ ten.31) Mitte März 1680 verfügte der Rat, daß sich jedermann vor dem Betreten des Burgfrieds der Stadt einer Kontumaz zu unterziehen hätte.s2) Diese Frist wurde für „Unterösterreicher“, die aus seuchenfreien Orten kamen, auf drei Tage beschränkt. Für Personen, die aus krankheitsverdächtigen Orten zuzogen, wurde die Quarantäne mit 14 Tagen festgesetzt. Verstöße gegen diese Anordnungen 00 25 RP 1679, 225, 226. 26) RP1679, 231. RP1680 24. 3 RP 1679 243. 29 RP1679 254. 30) RP1679 257. 31) RP 2. 1680, 32) RP 1680, 47, 51, 85. HAUS DER SCHUHE Ja. )oseg Fodermac, Jteme W BAHNHOFSTRASSE 7 — RUF 28104 IHR FACHGESCHAFT DURCH OUALITÄXT UND NIEDRIGE PREISE. — ElGENE ERZEUGUNG — ORTHOP. SCHUHE —
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