HEINATKUNDLICHER TEIL Dr. Erlefried Krobath: Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (Forisetzung) Gregor Schinnerer von Schinnern (1678— 1687) Sehr ausführlich wird in einem Wahlbuch der technische Vorgang bei den Bürgermeister=, Richter= und Ratswahlen des Jahres 1677 beschrieben. Nachdem die kaiserlichen Wahlkommissäre, Landeshauptmann Graf Weißenwolff und Vize¬ dom Anton Eckhardt von der Thann, in Begleitung des Landschreibers, Religions¬ reformations= und Regierungssekretärs Michael Anton Engl, am Morgen des 16. Februar 1677 einer Messe beigewohnt hatten, begaben sich ins Rathaus, in die „ordinari Rathsstuben“ Hier wurde den versammelten Herren des Magistrates durch Landschreiber Engl mitgeteilt, daß die Wahlkommissare entschlossen wären, die Wahl des Stadtrichters vorzunehmen. Die Ratsmitglieder antworteten hierauf „gehorsamblich, daß zu solcher Wahl vornembung ainiges Bedenkhen nit obhandten, sondern der Magistrat in allen gehorsamben Vollzug laisten werde“. In der „Bur¬ gerstuben“ hatten inzwischen vor den anwesenden wahlberechtigten Bürgern Stadtrichter Windtersperg und Bürgermeister Luckhner ihre Amter niedergelegt. Die Wahlkommissäre und der Landschreiber begaben sich hierauf in die „Claine Rathsstuben“, wo sie die Stimmen der Bürger „aufnamben“ und anschließend Luckhner und Windtersperg beauftragten, ihre bisher innegehabten Amter bis zum Einlangen der Wahlbestätigung des Kaisers weiter zu versehen. Der Bürger¬ schaft wurde anbefohlen, den Vorgenannten weiterhin „allen schuldigen respect vund gehorsamb zuerzaigen“. Am folgenden Tage, dem 16. Februar, wurde der Bürgermeister durch die Mitglieder des Inneren Rates gewählt. Jedes Mitglied dieser Körperschaft gab einzeln und mündlich bei den Kommissaren seine Stimme ab. Nach diesem Vorgange erfolgte die Wahl vakanter Ratssitze durch die Mit¬ glieder des Außeren Rates. Erst am 9. Mai 1678 langte die kaiserliche Wahl¬ bestätigung ein. Der neue Bürgermeister, Gregor Schinnerer, wurde für den 14. März zur Ablegung seines Amtsgelöbnisses zum Landeshauptmann vorge¬ laden. In Gegenwart der Viertelmeister und eines Ausschusses der Bürgerschaft wurde Schinnerer am 3. Juni als neues Stadtoberhaupt vorgestellt.!) Die nächste Wahl erfolgte am 22. und 23. Mai 1682.2) In einem Schreiben des Landeshauptmannes vom 5. Juli 1683 wurde den Magistrate mitgeteilt, daß, über erfolgte kaiserliche Wahlbestätigung, Schinnerer das „bißhero getragene Burgermaister ambt“ auch in den Jahren 1683 und 1684 „Continuiern“ solle. Im gleichen Schreiben wurde auch angeordnet, daß künftighin die Gemeindevertretungswahlen wieder nach einer zweijährigen Amtsperiode abge¬ 75 1 RP 1678, 40, 52, 53, 55. 2) LV 11; RP 1681, 259; RP 1682, 13, 76, 89; RP 1683, 126: kaiserliche Wahlbestätigung 69
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