Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1965

richt über die verzweifelte finanzielle Lage erstattete der Bürgermeister in der Sit¬ zung vom 9. Juli 1644. Eingangs führte er aus, es sei den Ratsmitgliedern ohne¬ hin bekannt, daß die Bürgschaft wegen der bedeutenden Kosten, die durch die Ein¬ quartierung von Krigsvolk entstanden, so belastet wäre, daß man nicht mehr wüßte, wie man die unvermeidlichen laufenden Ausgaben der Stadt bestreiten könne. Nicht nur die Einkünfte aus der Maut und allen Gefällen, das „jus locati“ auf dem Ungeld,“ das Scheckenamt, ja sogar das Rathaus selbst würden von allen „Tri¬ bunalys (Gerichten) auß mit Clag (Klage) ond Execution angefallen“. Es sei nicht mehr möglich, den täglichen Zahlungen und schon gar nicht den Forderungen bevorzugter Gläubiger nachzukommen. Wegen des darniederliegenden Handels könne auch nicht mit Erträgnissen des von der Stadt bei der Hauptgewerkschaft eingebrachten Geldes gerechnet werden. Am Ende seines Vortrages bat Achtmarkt die Ratsherren, sich Gedanken zu machen, wie man dieser finanziellen Bedrängnis Herr werden könnte.*“) Man kam zur einhelligen Ansicht vorerst den Stadtschreiber zu beauftragen, ein Verzeichnis der Summen anzulegen, die seit 1628 den „Cre¬ diths Partheyen“ und dem Landhaus bezahlt werden mußten. In einer weiteren Aufstellung sollte er auch die Ausgaben für militärische Einquartierungen aufzeigen. Im Mai 1644 beschloß man, die Herrschaft Steyr, die Klöster Garsten und Gleink und Herrn von Grienthal in Dietach „beweglich anzuhalten“, ihre noch ausständige „Zuetragsgebühr“ (auf Anordnung der Landesregierung zu leistende Zuschüsse) für die Einquartierungen in der Stadt zu bezahlen.?s) Zum Jahres¬ ende 1644 verfügte der Magistrat, alle noch irgendwo ausständigen Abgaben und Gefälle ohne Ansehen der Person einbringen zu lassen.??) Anfangs 1645 tagte in Steyr eine kaiserliche Visitationskommission, die den wirtschaftlichen Zustand der Stadt zu untersuchen hatte, um geeignete Vorschläge für die Sanierung unter¬ breiten zu können.30 Wohl hatte der Kaiser der Stadt eine Steuerbefreiung für die 228 von ihren Bewohnern verlassenen Häuser gewährt, doch die oberen Landstände hielten sich nicht an diesen Befehl. Sie trieben die Steuern nach wie vor ein. Nun wandte sich der Magistrat neuerlich an Ferdinand III., der am 27. August in unmißverständ¬ lichen Worten die Stände auswies, die unrechtmäßig geforderten Steuern der Stadt rückzuvergüten. Es wurde am 19. Oktober auch ein weiteres auf drei Jahre befristetes Moratorium gewährt, ein Getreideaufschlag bewilligt und den Ständen der Ersatz von Einquartierungskosten vorgeschrieben.“ In dieser Zeit wurden an den Magistrat die vielfältigsten Ansuchen um Hilfe, die nicht gewährt werden konnte, gerichtet. Die in den Ablehnungen angeführten Gründe zeigen am besten die Notlage der Stadt auf. So baten die Dominikaner im März 1642 vergeblich um Unterstützung. Der Rat lehnte mit der Begründung ab, daß er nicht einmal den „vilfeltig... ob dem Halß habendten Creditoren (Gläubigern) darunter vil Arme wittib ond Waißen (Witwen und Waisen)“ ihre Guthaben auszahlen könne. Der Orden möge mit den ünf Gulden, die er wöchentlich von der Stadt als Unterstützung erhalte,?) zu¬ rieden sein. Doch stelle die Stadt gerne ein Empfehlungsschreiben zur Verfügung, alls der eine oder andere Bürger zum Bau der Kirche beitragen wolle.**) Unge¬ ähr ein Jahr später sah sich die Stadt genötigt, auch die wöchentliche Beihilfe von 5 Gulden auf die Dauer eines halben Jahres einzustellen. Wie geneigt der Rat auch war den Dominikanern zu helfen, sah er sich dazu außerstande wegen „au߬ 26) Da. Ungeld war eine von Rudolf IV. am 21. 3. 1359 eingeführte Getränkesteuer. 27) 1644, 133. RP 26 RP1644, 133. 29 1644, 194, RP 302. 30) 1645, RP 26. 31 LV1, 292. 32) RP 1642, 13. 33) RP 1642, 88.

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