Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1964

mus sympathisierten. Bisher war es der Stadtvertretung fast immer irgendwie gelungen, der angestrebten Rekatholisierung der Stadt Hindernisse in den Weg zu legen oder diese gar zu vereiteln. Mit dem neuen ernannten Rate änderte sich die Lage in Steyr. Als Stadtanwalt und Vertreter des Statthalters saß jetzt im Rathause der Katholik Nikolaus Praunfalk, gewesener Stadtschreiber des Magi¬ strates in den Jahren 1602 bis Ende Juni 1610.?) Ihm und den damals anwe¬ senden katholischen Ratsmitgliedern war in der Ratssitzung vom 31. August 1608 von der protestantischen Mehrheit erklärt worden, es sei ihnen freigestellt „abzu¬ treten“. Damals hatte Praunfalk erklärt, daß er „gar gern ond guetwillig ab¬ tretten wolle". Darauf verließ er die Ratssitzung. Nun war er als Staatsanwalt wiedergekommen. Bürgermeister war Johann Mayer, der das Vertrauen der Re¬ formationskommissäre genoß. Als Stadtrichter fungierte Nikolaus Frizler, der erst zu Weihnachten der „lutherischen Häresie") abgeschworen hatte. Auch der Stadtschreiber Johann Jakob von Sonnenwald erfreute sich der Gunst der Kom¬ missare, die den Auftrag gegeben hatten, daß er, neben seinem Amte, auch die dritte Stelle im alten Rate einzunehmen hatte.?) Damit waren die Schlüssel¬ stellungen im Rathause von Katholiken besetzt. Man hatte es also nicht mehr mit einer gegnerisch eingestellten Stadtverwaltung zu tun. Nachdem die Kommissare auch noch von den Bürgern den Eid auf Treue und Gehorsam und von Bürger¬ meister, Richter und Stadtschreiber den Amtseid abgenommen hatten, reisten sie wieder ab.#o Stadtanwalt Praunfalk verlas am 18. März in Gegenwart des versammel¬ ten Stadtrates einen am 14. Februar erlassenen strengen Befehl des Statthalters an die Viertelmeister der Stadt.) Diese wurden aufgefordert, den Bürgern ihrer Stadtteile aufzutragen, an Sonn= und Feiertagen dem katholischen Gottesdienst beizuwohnen, das Singen lutherischer Lieder und das Lesen protestantischer Schriften in ihren Wohnungen zu unterlassen, weiters den Kindern keine evan¬ gelischen Lehrer zu halten. Die Handwerker dürften künftig Versammlungen nur mit Genehmigung des Bürgermeisters und in Gegenwart eines Ratskommissärs abhalten.!?) Die drei politischen Stände des Landes versuchten noch hemmend auf die Befehle des Statthalters einzuwirken. Sie beschlossen, wie in der Ratssitzung vom 22. März 1625 berichtet wurde, einen Ausschuß zum Kaiser nach Wien zu entsenden, um ihn zu bewegen, von verschiedenen Maßnahmen Abstand zu neh¬ men. Sie wollten auch, daß die Stadt ihren Vertreter in diesen Ausschuß ent¬ sende. Wie hatte sich jedoch im Rate die Lage verändert! Während in früheren Perioden die Steyrer Ratsherren stets bereit waren, in solche Ausschüsse ihre Vertreter zu entsenden, wollte man sich jetzt in keine Komplikationen einlassen. Lediglich den Stadtkämmerer Hanns Himmelperger schickte man nach Linz mit einer „protestation“ des Inhaltes, daß der „neu ersezte Magistrat in nichts 713) verfängliches Zumachen gedenkh.“ Schon am 11. Jänner und in der Folge am 10. April und 20. Oktober hatte Herberstorf von der Stadt schriftlich verlangt, daß die „unkatholischen“ Insassen des Spitales und des Bruderhauses, „ebenso wie alle anderen“, in der katholi¬ schen Religion unterrichtet werden müßten und zum Gebete anzuhalten seien. Für diesen Unterricht verlangte der Statthalter, solle die Stadt den ehemaligen Schulmeister Wolfgang Lindner anstellen. Als Gehalt müßten ihm jährlich 50 Gulden neben Wohnung und Unterhalt gegeben werden.“ 7) RP 1610, 198. 3) LV 5, 384. 2) LV 9. 10) LV 2, 254. 11) RP 1625, 147; LV 7, 91. 12) LV 6, 40. c) 13 RP 1625, 53; LV 7, 91. 14) LV 7, 90. 60

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