HEINATKUENDLICHERTEIL Dr. Erlef ried Krobath Johann Mtaßt von Duchenau (auch Wuchenau) zu Lindenfeld U625, von 1626 bis 2. September 1627) Johann Mayr war ein Schwabe und man weiß, daß er in Puchenau geboren wurde. Er studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften') und erlangte dort den akademischen Grad „Magister". Mit kaiserlicher Entschließung vom 3. September 1618 wurde Mayr, nach dem Ableben des Vorgängers Steer Stör), zum Rentamtsgegenschreiber der Herrschaft Steyr bestellt, nachdem er vorher bei der n.ö. Kammer das „gewönliche Jurament" (Diensteid) abgelegt hatte.?) Mayr, der inzwischen Hofmeister der Herrschaft Steyr geworden war, hatte sich im Sommer 1621 durch einen Sturz verletzt. Nun litt er an einer „ver¬ harlichen Haubts Debilitation . .. ond groß Abgang des Memori“ (Gedächtnis¬ schwäche und Schwäche des Erinnerungsvermögens) und kündigte deshalb den Hofmeisterdienst auf.*) Ob ihm die Entlassung aus diesem Dienst gewährt wurde, kann man an Hand der noch vorhandenen Akten nicht mehr feststellen. Sicher ist, daßer noch in späteren Jahren als Rentamtsgegenschreiber tätig war.“ Über Verfügung des Statthalters Graf Herberstorf wurden Richter, Räte undBürgermeister Steyrs, die seit 1619 diese Stellen bekleideten, am 27. Jän¬ ner 1625, ihrer Amter entsetzt. Mayr wurde bei der Neubesetzung der Stadtämter von den Reformationskommissären zum Bürgermeister ernannt.*) In diesem Amte verblieb er bis er es 1627 niederlegte. Am 31. Jänner 1625 wurde im Stadtrate der Beschluß gefaßt, dem „ange¬ henden Herrn Burgermaister Mayer“ die Siegellade samt den Schlüsseln für die „Raht Stuben ond Canzlei“ zuzustellen.*) Kaiser Ferdinand II. betrieb mit äußerster Schärfe die Vornahme kirchlicher Reformen, nachdem es seinen Feldherren gelungen war die rebellierenden Pro¬ vinzen seines Reiches zu bezwingen. Die genaue Überwachung der Durchführung der kaiserlichen Befehle oblag dem Statthalter. In kaum unterbrochener Folge erschienen Verordnungen und Erlässe, die den Katholizismus wieder zu Macht und Glanz bringen sollten und die die protestantischen Kreise Steyrs nicht mehr zur Ruhe kommen ließen. Die Stadtämter waren bisher in ihrer Mehrheit von Anhängern der Lehre Luthers besetzt oder von Leuten, die mit dem Protestantis¬ 1) LV 14, 7, Fn. 1. 2) Nr. 21, Fasz. 27, Bd. 462, L.A. 3) Nr. 24, Fasz. 27, Bd. 456, L.A. 4 RP 1631, 5. 3 RP 1625, 133; LV 9. 6) wurden übergeben: eine Siegellade mit zwei alten und drei Dem Bürgermeister neuen Stadtsiegeln, die er zu verwahren hatte, weiters die Siegellade „so in der gewöhnlichen Raht Stuben in einem Kasten sich befindet ond auch dort verbleibt". In dieser wurden das große Stadtsiegel, alle kassierten Schuldbriefe und ein Ver¬ zeichnis über die in den Jahren 1612 bis 1629 aufbewahrten Schuldbriefe auf¬ bewahrt. Zu dieser zweiten Siegellade gab es „Zwen absonderliche schlüssel“, von denen je einen der Bürgermeister und der Stadtrichter zu verwahren hatte. Schlie߬ lich wurde dem Bürgermeister auch die Lade der „Eisengesellschaft“ überantwortet. In ihr befanden sich zwei Siegel der Gesellschaft, zwei Verzeichnisse der ausge¬ fertigten Schuldbriefe von 1612 bis einschließlich 1619 und ein Verzeichnis ein¬ — Im Steueramte sollte kassierter Schuldbriefe aus den Jahren 1604 bis 1624. sich „hinterlegtes Geld und ein Verzeichnis der Stadtschulden“ finden. 59
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