Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1962

Dezember 1960 1. S t e y r. Die Stadtfeuerwehr Steyr wird mit einem Katastrophenfahrzeug ausgerüstet, das rund 400.000 Schilling gekostet hat und die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Stadtfeuerwehr bei allen Naturkatastrophen wesentlich erhöht. Seilsp ill, Kran, Hehegerät, Sd,weißaggregate, Drahtseile usw., auf einem Steyr-Diesel mit 120 PS aufmontiert , kommen allen Anforderungen entgegen. Bürgermeister J. Fellinger u-nd Vizebürgermeiste r Dir. F. Paulmayr a ls Feuerwehrreferent übergaben das Gerät in feierlid1er Form dem Kommando der Freiw. Stadtfeuerwehr. 3. R e i c h r a m in g. Der 38jährige Raupenführer Franz B i c h I e r aus Stiedelshad,, Gemeinde Losenstein, räumte in der Smottergruhe des Fuhrwerksunternehmers Josef Stöger mit eine r Planierraupe Humus weg. Dabei kippte die Raupe in die Sd10ttergrube und ühersd1lug sidi mehrmals. Franz Bimler erl itt dabei so sdiw·ere Ver letzungen, daß er nod1 an <ler Unfa ll sstelle starb. 4. C h r i s t k in d 1. Zum elften Male öffnete das Sonderpostamt Christkindl seine Pforten. Zu diesem Anlaß waren audi Ministerialrat Dr. Meytsky, Wien, Hofrat Dr. Öttl, Linz, und Oherpos'trat Dr. Kern, Linz, die st eten Förderer des Christkindl -Postamtes, uam S.teyr gekommen. Bereits vor Beginn der „Christkindl-Saison" l agen Sendungen a·us 21 Staaten vor. 6. Steyr. Oberstudienrat Dr. Franz H a s 1, d~r seit 15 Jahren am Bundesrealgymnasium Steyr a ls Lehrer für Naturgesd1ichte, Mathematik und Naturlehre wirkte, . ist im 59. Lebensjahr gestorben. Oberstudienrat Dr, Hasl war nid,t nur ein pflichtbewußter Pädagoge, sondern aum ein Wissenschaftler, der vor allem auf dem Gebiet der Pflanzenkunde bedeutsame Erkenntnisse gewonnen hatte. Im Jahre 1960 vertrat er Österreid1 auf dem Internationalen Pilzforscher-Ko'llgreß in Prag. 8. Steyr. In diesen Tagen wu-rde der Prozeß um die „Klostergründe von Gl eink" einem Ende zugeführt, das all en Beteiligten geredrt wird . Die Liegensdiaften des ehemaligen Stiftes Gleink befanden sid, seit den Säkularisierungen Kaiser Josef II. in der Verwaltung des Religionsfonds, wobei dem Bistum Linz die Nutzung der Gleinker Liegensd,aften eingeräumt worden war. Nadi der Enteignung des Religionsfonds uµd dessen Übernahme in das Vermögen des Großdeutsclien Reidies waren die Gleinker Liegensdiaften dem Gau Oberdonau übergeben worden, der sie im Jahre 1944 der Stadt Steyr um 330.000 Reichsmark verkaufte. Im Zuge umfangreidier Grundtausd1maßnahmen hat die Stadt Steyr nadifolgend das Brunnenscliutzgehiet Mitterdietadi gesdiaffeu, von dem aus die Bevölkerung Steyrs mit gutem Trinkwasser versorgt wird. Der Artikel 26 des Staatsvertrages verfügte, daß alle Enteignungen rückgängig zu madien sind. Für die Rückführung des Religionsfondsvermögens wurde eine Treuhand.stell e in Wien gesdiaffen, die auch die Rückgabe der Gleinker Klostergründe zu betreiben hatte. Durch Parzellierungen, Grundverkäufe und Siedlertätigkeit, vor allem im Infang und heim Meierhof, waren die ursprünglidien Liegensmaften weiter geteilt worden, sodaß von den ursprünglidi vorhandenen 100 Hektar Liegensmaften nur etwas mehr als die Hälfte in natura zurückgestellt werden konnte. 38½ Hektar waren durcli Tauschaktionen aus der gesmlossenen Liegensmaft ge löst worden; etwa sedis Hektar waren an Sied ler verkanft worden. Für jene Grundstücke, die in natura nidit mehr zurüd<geste llt werden konnten, war ein entspred1ender Grundstückpreis zu zahlen. Da Divergenzen über die Höhe des Grundstückwertes. bestanden, kam es zn einem Prozeß zwisdien der Stadtgemeinde Steyr, die aud, die Siedler vertrat, und der Religionsfonds-Treuhandstelle. Nad1 jahrelanger Prozeßführung konnte nunmehr ein Verg leid1 zwismen der Stadt Steyr nnd der Treuhandstelle bzw. deren Red1tsnamfolger, de'm Bistum Linz, gefunden werden: J ene Liegensmaften, die direkt oder auf dem Tausdiwege in das Bruunensdrntzgebiet einbezogen worden oder an Siedler veriiußert word en waren, bleiben von der Rückgabe unberührt. Für den Verzidit auf diese Liegensdiaften erhält das Bistum Linz von der Stadt Steyr als angemessene Abgeltung eine Summe von S 4,370 .000.- . In dies e r Summe ist audi die Abgeltung für die entzogene Nutzung enthalten. Damit wurde ein Reditsstreit dnrdi die kluge Einsid1t all e r Beteiligten beigelegt. 8. S t e y r. Staatsanwalt Dr. \Valter Hafner, der bereits seit Juli 1958 als öffentlicher Ankläger in Steyr fungerte, wurde nunmehr zum Ersten Staatsanwalt und zum Leiter der Staatsanwaltsdiaft Steyr ernannt. Die Entsdiließung des Bundespräsidenten lautete auf Wirksamkeit ab 1. 1. 1961. 83

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2