Richtlinien veranl aguug : Durch Art. I, Z. 10 d. ESt. Nov. 1957, BGB!. N r . 283 il957 wurden ein EStG. 1953, Vorschriften über die Aufstellung und Anwendung von Durchschnittssä tzen für di e E rmittlung des Gewinn es (und Umsatzes) ein ge fü gt. Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und fiir Zwecke des Familienlastenausgleiches Gesetzliche Grundlage: BGB!. Nr. 1952/54. . Den Beitrag haben alle natürlich en und juristischen P ersonen, di e der Einkommen-Körperschaftstener unterliegen, zu entrichten. Höhe: 18 % der veranlagten oder im Abzugsweg eingehobenen Einkommenbzw. Körpersdiaftsteuer. Der Beitra g ist in di e Einkommen- bzw. Lohns tenert l) belle eingebaut. Beihilfen zur Familienförderung Zur Erleichterung der Gründung und Erhaltung der Familie, zur Anbahnung eines Familienlastenausgleiches und zur Ergänzung der auf dem Gebiete des Einkommensteuerrech tes vorgesehen en Kinderermäßigung werden Beihilfen gewähr t. Gese tzli ch e Grundlage: Familienlastenausgleichsgesetz, BGB!. Nr. 18/1955, 1. Novelle 142 zum FLAG. BGB!. Nr. 52/1956, Kinderbeihilfengesetz, BGBl. Nr. 3/1950 in der Fassung der Gese tze BGB!. Nr. 135/1950, Nr. 215/1950, Nr. 161/1951, Nr. 104/1953, Nr. 18/1955, Nr. 52/1956, 265/1956 und 284/1957. A) Fü r se lbständig Erwerbstätige: Familienbeihilf e : Regelmäßig ab dem 1. Kind Höhe: Für das 1. Kind. . S -115,- Für da5 2. Kind . . s 135,- Für da s 3. Kind. .s 160,- Für da s 4. Kind. .s 185,- Für das 5. und jedes weitere Kind je . .s 210,- B) Für in nichtselbständiger Arbeit stehende Bevölkerungskreise: Kind c rbeihilf e und Ergänzungsbeitrag zur Kinderbeihilfe. Höhe: Für jedes Kind . . Für das 2. Kind . Für da s 3. Kind . Für das 4. Kind . Für das 5. und jedes weitere Kind je . BAUUNTERNEHMEN STEYR . S 115,- . S 135,- · . S 160,- . S 185,- . S 210,- Hoch- und Tiefbau Sand- und Schottergewinnung sowie Baggerungen Reichenschwall 22 Telefon 31 23
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