Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1961

:Richtlinienveranlagung: Durch Art. I, Z. 10 d. ESt. Nov. 1957, BGBI. Nr. 283 /1957 wurden ·ein EStG. 1953, Vorschriften Über die Aufstellung und Anwendung von Durd:tschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes (und Umsatzes) eingefügt. Beit~ag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches Gesetzlid1e Grundlage: BGB!. Nr. 1952/54. Den Beitrag haben alle natürlichen und juristischen Personen, die der Einkom• •men-Körpersdiaftsteuer unterliegen, zu entrichten. Höhe: 18 % der veranlagten oder im Abzugsweg eingehobenen Einkommen• bzw. Körperschaftsteuer. Der Beitrag · ist in die Einkommen- bzw. Lohnsteuertabelle -eingebaut. Beihilfen zur Familienförderung Zur Erleichterung der Gründung und Erhaltung der Familie, zur Anhahnung ,eines Familienlastenausgleiches und zur Ergänzung der auf dem Gebiete des Einkommensteuerrechtes vorgesehenen Kinderermäßigung werden Beihilfen gewährt. Geset2liche Grundlage: Familienlastenausgleichsgesetz, BGB!. Nr. 18/1955, 1. Novelle 220 zum FLAG. BGB!. Nr. 52/1956, Kinderheihilfengesetz, BGBI. Nr. 3/1950 in der Fassung der Gesetze BGB!. Nr. 135/1950, Nr. 215/1950, Nr. 161/1951, Nr. 104/1953, Nr. 18/1955, Nr. 52 /1956, 265/1956 und 284/1957. A) Für selbständig Erwerbstätige: Familienbeihilfe: Regelmäßig ab dem 1. Kind Höhe: Für das 1. Kind. .s 115,- Für das 2. Kind. .s 135,- Für das 3. Kind. .s 160,- Für das 4. Kind. . s 185,- Für das 5. und jedes weitere Kind je . .s 210,- B) Für in nichtselbständiger Arbeit stehende Bevölkerungskreise: Kinderbeihilfe und Ergänzungsbeitrag zur Kinderbeihilfe. Höhe: Für jedes Kind . . Für das 2. Kind . Für das 3. Kind . Für das 4. Kind . Für das 5. und jedes weitere Kind je . BAUUNTERNEHMEN STEYR . S 115,- . S 135, - . S 160,- . S 185,- . S 210,- Hoch- und Tiefbau Sand- und Schottergewinnung sowie Baggerungen Reichenschwall 22 Telefon 3123

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