Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1960

und wurde zum Wirtshaus zu den „3 Hacken“ verlegt. Der dritte und älteste Brunnen steht in der Haratzmüllerstraße. Er erhielt 1737 einen steinernen Korb, der 1840 erneuert wurde. Die Aufsicht über die Brunnen oblag dem Viertelmeister. Im Jahre 1815 wurde auf allerhöchsten Befehl eine Kommission zur Regulierung des städtischen Vermögens eingesetzt, welche zur Vereinfachung der Regie die Erhaltung der Wasserversorgung der Ortsgemeinde Ennsdorf übertrug. Der Brunnvorsteher hatte die Brunngelder einzuholen und bei notwendig werdender größerer Brunngeld¬ aufteilung den Viertelmeister als Repräsentanten der Gemeinde zuzuziehen. Ein Dekret vom 13. Mai 1831 gab der städtischen Bauamtsverwaltung die Oberaufsicht über sämtliche Wasserleitungen der Stadt. 1839 wurde im Kupferschmiedgarten (C. Nr. 320) eine Feuerlacke gebaut welche 1842 von der Brunnengemeinde übernommen wurde. Als in der Zeit der Industrialisierung der Wasserzufluß nicht mehr aus¬ reichte, wurde 1854 eine neue Quelle beim Datlauergut erworben. Auch der Bräuer Forstinger kaufte in diesem Jahre eine Quelle bei der Brunnsölde, von welcher schon 1669 der Bräuer Winter in Viertel erworben hatte. In diesem Jahre wird auch der Brunnen der oberen Zeile erwähnt. 1866 wurde durch den Bräuer Roman Jäger von Waldau eine weitere Quelle beim Holzner¬ gütl angekauft. Ein weiterer Brunnen stand an der Ecke Dukartstraße und Kompaßgasse. Er wurde 1878 ausgefüllt und mit einer Granitplatte zugedeckt. VIII. Voglsang und Eysnfeld 1880/81 wurde die im Besitz der Waffenfabrik befindliche Gsangwasserleitung erweitert. Sie bekam 1833 einen neuen Korb, wurde aber etwas weiter hinauf versetzt (Kosten 700 Gulden) Nach Verbauung des Eysnfelds mit Wohnhäusern wurde 1887 die Brunnen¬ gemeinde Eysnfeld gegründet, welche vier Brunnen erhielt. IX. Pyrach In Pyrach wurde 1661 von den Hausbesitzern ein Brunnen mit einer Zu¬ leitung errichtet, welcher laut Ratsbeschluß (Protokoll, S. 233) in das Gemeinde¬ eigentum übernommen wurde. Die Hausbesitzer aber mußten jährlich vier Brunn¬ geld zahlen. Zwei Verlassenschaftsaufnahmen aus dem XVI. Jahrkundert Von Oberbaurat Dipl Ing. Berndt Nach dem Tode manches Bürgers bestimmte der Bürgermeister zwei Räte zur Aufnahme der Verlassenschaft des Verstorbenen. Stück für Stück wurden alle Rea¬ litäten, Dokumente und Wertsachen aufgenommen. Schließlich wurde die Aufnahme dem Bürgermeister vorgelegt und im Stadtarchiv verwahrt. Die erste Aufnahme, die hier besprochen wird, wurde nach dem Ableben des Andre Schaelhouer (Schälhofer) im Jahre 1553 gemacht. 88

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