Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1960

Aus 1. Ehe 2 Kinder: Margareth Schachner, Rentmeistersgattin in Eisenerz; Hanns, Bürger in Steyr, gest. 1550; aus 2. Ehe 5 Kinder: Anna Maria Stampfhoferin, Bürgersgattin in Steyr; Adam, Ratsbürger und Holzhändler in Steyr, gest. 1578, Strasserin, Bgm. Fentzls Witwe; Katharina, in 1. Ehe mit vermählt mit Hamolei Michael Kirchmaier in Freistadt, in 2. mit Stephan Siegl, Bürger in Steyr, verhei¬ ratet; David, Bürger in Steyr, in 1. Ehe mit Anna Prevenhuberin, in 2. mit Anna Gutbrodtin verh.; Helena, in 1. Ehe mit Christ. Pragner in Enns, in 2. mit Magnus Ziegler, Bürger in Steyr, verh. 5 7) 6) LV. 8, LV. 9. 1522—1525 und 1531. LV. 1, S. 185. 8) 9 — 10) LV. 5, S. 111. — RP.1603, S. 45. LV. 5, S. 92. 11) — 12) LV. 11, S. 13. RP. 1604, S. 40. 13) RP. 1604, S. 112, 172; LV. 5, S. 100 ff.; LV. 7, S. 74. 14 Nr. 1712 v. 12. u. 14. 5. 1604; LV. 7, S. 75. 15 Mautakten, K. IV, L. 2, Nr. 4992. 16) Eisenakten, K. IV, L. 2, Nr. 102; eine weitere Eisenlieferung erfolgte über Anfor¬ derung des Eisenobmannes Christoph Strutz vom 12. 9. 1606 (Nr. 372). 76) LV. 1, S. 185. 17) R P. 1603, S. 136.— Matthäus Jahn Matthäus Jahn war Bürgermeister in den Jahren 1605 bis 1611.1 1617 bis 1618 soll er dieses Amt auch innegehabt haben, im Jahre 1610 hingegen soll Paul Trauner Bürgermeister gewesen sein, dies behauptet Geschichtsschreiber Pritz.? Die Ratsprotokolle und Wahlbücher jener Zeit widerlegen aber eindeutig diese Annahme.s 1617 und 1618 war Cosman Mann Bürgermeister und Paul Trauner (Stadtrichter der Jahre 1607 bis 1609) nach einer im Stadtarchiv vor¬ 70 4 Über¬ handenen Urkunde vom 30. 11. 1609 „kurz verwichen mit Todt abgangen“ dies befindet sich im Hofe des Hauses Grünmarkt 10 ein von der Witwe Trauners aufgestelltes Epitaph, wonach er am 12. Oktober 1609 das Zeitliche gesegnet hatte. Zur Beobachtung der Ratswahl für das Jahr 1605 hatte die Regierung als kaiserliche Kommissare Abt Alexander von Kremsmünster und den Anwalt der Landeshauptmannschaft, Hanns Ruprecht Hegenmüller, abgeordnet. Da Steyr, eine landesfürstliche Stadt war, bedurften die Wahlen stets einer Bestätigung. Die Regierung hatte das Recht, Gewählte abzulehnen. Von diesem Rechte wurde bei den gegenständlichen Wahlen Gebrauch gemacht, da in die Stadtämter nur Be¬ kenner der lutherischen Lehre gewählt worden waren. Die Wahl Jahns zum Bür¬ germeister und Christoph Steiners zum Stadtrichter wurde für 1605 bestätigt, je¬ doch gerügt, daß dem Bürgermeister, ohne die Wahlbestätigung abzuwarten, der Amtseid („Jurament“) abgenommen worden war, trotzdem die anwesenden Kom¬ missare gegen die vorzeitige Eidesabnahme Protest eingelegt hatten.5 Überdies wurde befohlen, statt dreier protestantischer „Genannter (Adam Forster, Hanns Greiß, Heinrich Trißl)“ drei Bekenner des katholischen Glaubens (Apotheker Se¬ bastian Königstorffer, Mathias Schützenberger und Lederer Georg Ehrnwein) als „Genannte“ aufzunehmen. Auch in den folgenden Jahren wurde in den Wahlbestätigungen öfters be¬ fohlen, Katholiken an Stelle der erwählten Protestanten in Stadtämter einzusetzen; die Wahlen mußten stets in Gegenwart von Kommissaren vorgenommen werden. Für 1609 wurde keine Wahl abgehalten, da die Erlaubnis zur freien Durchfüh¬ rung derselben nicht erteilt worden war.s Es wurden jedoch die Gewählten des Vorjahres in ihren Amtern belassen. Wie für die vergangenen Jahre hatte die Stadt auch für 1610 bei der n.=ö. Regierung um Erlaubnis zur Abhaltung der Ratswahlen für dieses Jahr gebe¬ ten und erhielt den Befehl, alle Urkunden über die der Stadt gewährten Privile¬ gien im Original vorzulegen, damit „darüber sich alsdan Ir Kön: May: (gemeint ist hier König Mathias, Erzherzog von Österreich) Genedigist“ entscheiden könne. Bürgermeister, Richter und Rat bangten um den eventuellen Verlust dieser Origi¬ 109

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