nehmen durften. Ebenso wurde das Predigen in Privathäusern untersagt und Widerstrebenden hohe Strafen angedroht. Im Laufe des Jahres wurde noch eine weitere Reihe von Verboten und Geboten in Religionsdingen erlassen, so z. B. wurden Österbeichte und Kommunion zur Pflicht gemacht, Nichtkatholische durften nicht mehr Bürger werden.54 Der aus Lugano stammende Garstener Abt Alexander vom See zeichnete sich durchbesonderen Glaubenseifer aus. Er versuchte vor allem, die Steyrer Bevölke¬ rung für den katholischen Glauben wiederzugewinnen. Da er glaubte, hiezu außer¬ gewöhnlicher Mittel zu bedürfen, fuhr er nach Wien und brachte den berühmten Kanzelredner und Domherren Dr. Thomas Rueff mit sich nach Steyr. Dieser fing erstmalig am 2. 5. 1600 in der Stadtpfarrkirche zu predigen an. Er gab sich redliche Mühe, den Sinn der Steyrer zu wandeln,s5 doch wird berichtet, daß nur wenige Leute zu seinen Predigten gekommen waren.56 Schon am 4. März 1599 hatte Stadtschreiber Melchior Höber von Wolfsegg den Rat ersucht, ihn zu verabschieden und sich um einen Ersatz für ihn umzusehen.57 Nach einer Dienstzeit von 35 Jahren fühlte er sich altersschwach. Der Tod Höbers zwang den Rat schließlich, einen neuen Stadtschreiber anzustellen. In der ersten Ratssitzung des Jahres 1600 hatte bereits Hanns Neudecker (Neitecker, Neudeg¬ ein Protestant, die Nachfolge Höbers angetreten.58 Diese Neubesetzung fand ger), nicht die Zustimmung des katholisch gesinnten Landeshauptmannes. Die Stadt erhielt den Befehl, vorläufig keinen Stadtschreiber aufzunehmen. Um dem Willen des Landeshauptmannes wenigstens formell Genüge zu tun, beschloß der Rat am 19. 1. 1600, Neudecker „alßbald fortt zu schieben“.59 Doch sollten noch zwei Jahre vergehen, bis er die Stelle über wiederholten Auftrag des Landeshauptmannes verließ. Ebenfalls aus religionspolitischen Gründen hatte Landeshauptmann Löbel im November 1599 den Befehl erlassen, daß die Stadt zur Zeit keine neuen Bürger oder Mitbürger in ihren Verband aufnehmen dürfe.60 Diese Beschränkung ihrer Freiheiten in drei Fällen (Wahleinstellung für das Jahr 1600, Verbot der Auf¬ nahme von Bürgern und Mitbürgern und das Verbot, einen Stadtschreiber zu in¬ tallieren) veranlaßten Bürgermeister und Rat, an den Kaiser eine „Beschwer¬ Schrift“ abzusenden. 61 Aus all dem ersieht man, wie schwer es für den Rat der Stadt, besonders aber ür den Bürgermeister gewesen sein muß, den Anliegen der Bürger wie auch den strengen Forderungen der Regierung gerecht zu werden. Die Tätigkeit Hanns Muths als Bürgermeister wurde vom Rate und der Be¬ völkerung dankend anerkannt. Nur ungern verzichtete man auf seine weitere Arbeit in der Gemeinde. Am 21. Juni 1601 hatte der Rat erfahren, daß sich Muth an¬ geblich wieder bei guter Gesundheit befinde und sogar wieder im eigenen Geschäfte tätig sei. Es wurde beschlossen, ihm nahe zu legen, die Ratssitzungen wieder zu besuchen, da man auf seinen unentbehrlichen Rat in dieser schwierigen Zeit nicht verzichten wolle. Man schlug ihm vor, falls er nicht gehen könne, ihn ins Rathaus führen zu lassen, wie man es vorher auch bei den früheren Bürgermeistern Wolff Händl und Hanns Adam Pfefferl getan hatte.62 Der Todestag Muths ist nicht mehr genau festzustellen. Das Ratsprotokoll des Jahres 1602 vermerkt, daß im Rate beschlossen wurde, über die Rüstung und die zu Kleider des verstorbenen Bürgermeisters Muth ein Inventar aufnehmen lassen, da diese Gegenstände den Söhnen testamentarisch vermacht worden waren.ss Muth scheint am Taborfriedhofe in dem für die Ratspersonen bestimmten Teil der Grüfte bestattet worden zu sein.64 —— 2) 2) — 1) Stb. 1583, Bl. 13. LV. 10. — RP. 1575, S. 781. 4) Bl. 10. Hans Muth, der Vater des Bürgermeisters, besaß 1541—1543 das Stb. 1567, 101
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