Ferner malte er: 1770 „Tod des hl. Josef“ für die Friedhofskapelle in Kirchdorf a. d. Krems. 1775 Hochaltarbild „Die hl. Margarethe“ für die Pfarrkirche in Niederranna. 1777 Das große Altarbild in der Pfarrkirche zu Schiedlberg. „Die hl. Dreifaltigkeit“ für die Pfarrkirche Attersee. 1787 1802Altarblatt des Kreuzaltars in der Pfarrkirche des hl. Michael in Eberschwang. Sie Bekahnte, iin Ilia getötet zu haben Von Ilse Neumann Bei dem Akt der Maria Seyfridtin liegen die zwei Teile eines gebrochenen Urteilsstabes. Sorgsam vorbereitet für den Tag der Hinrichtung, poliert und in der Mitte eingekerbt, damit er ohne Schwierigkeiten gebrochen werden konnte, war die¬ ser Stab das Symbol für ein Leben, das verwirkt worden war durch das Verbre¬ chen des Kindesmordes und das so jäh endete unter dem Beil des Scharfrichters. Fein säuberlich zusammengebunden und beschriftet, legte der Steyrer Stadtrichter Athanasius Schückl am 17. März 1679 nach Vollstreckung des Urteils den gebro¬ chenen Stab zu den Akten, womit der Fall Seyfridt erledigt und abgeschlossen war. Auf einem dem gebrochenen Stab beiliegenden Zettel steht vermerkt: „Urtlsstäbl Maria Seyfridtin, ledigen Standts, welche wegen ihrer aigenen ermordeten Lei¬ besfrucht ich als kaiserl. Stadtrichter allhir auf dem Platze negst des Prangers öffentlich enthaubten lassen.“ Es ist nicht der einzige unter den Kriminalakten des Archivs unserer Stadt, der die Aufschrift: Infanticidium (Kindesmord) trägt, aber er ist der einzige voll¬ ständige und zeigt klar, was vor etwa 300 Jahren einer Kindesmörderin unabwend¬ bar bevorstand. Bei den andern Akten fehlt meist das Urteil, doch können wir die verschiedenen Strafen aus den übriggebliebenen Blättern lesen — und vieles lesen wir mit Entsetzen. Was sind drei Jahrhunderte im Ablauf der Geschichte?Im fällt Spiegel dieser Gerichtsurteile erscheinen sie uns als eine Ewigkeit und es schwer zu begreifen, daß es eine Zeit gab, in der man es als einen Akt der Gerech¬ tigkeit ansah, Hinrichtungen als eine Art von Massaker zu zelebrieren, ja selbst an dem Toten noch weiter Vergeltung zu üben durch Aussetzen des Leichnams, Ver¬ weigerung eines Begräbnisses oder Verscharrung an irgend einem ungeweihten, ja schändlichen Ort. Noch stehen die Bürgerhäuser, deren Fassaden wir mit Freude bewundern und die ein Gruß aus alten, großen Tagen unserer Zeit sind, noch spü¬ ren wir in den Gassen und Gäßchen, auf den Stiegen und Plätzen unserer Stadt den Atem vergangener Jahrhunderte man kann sogar die Hast und den Lärm unse¬ — res Alltags darüber vergessen, den riesigen Gegensatz der äußeren Lebensformen. Doch diese Brücke versagt uns den Dienst nur zu oft, wenn es um das Verständnis des Denkens u. Fühlens vergangener Generationen geht, wie es sich in der Gemein¬ des Staates offenbarte auf allen Gebieten des schaft der Familie, der Stadt und vielleicht am krassesten bei einem Blick in die privaten und öffentlichen Lebens, Gerichtsakten. 73
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