IIIII IIn beimatkundlichee Leit Hn Hiiiiininnmnn“ Iinhimnkhimmnnnn I1 Die „Ritterliche Rhunst Zur Geschichte des älteren Schützenwesens der Stadt Steyr In früheren Jahrhunderten lag die Verteidigung der Stadt in den Händen der Bürger. Diese Verpflichtung setzte eine ständige Übung in der Handhabung der Waffen voraus. Da die zu Festungen ausgebauten Städte im Rahmen der Landes¬ verteidigung eine bedeutende Rolle spielten, fanden die Schützengesellschaften, die in besonderem Maße die planmäßige Ausbildung der Bürger im Gebrauch der Schießwaffen anstrebten und dadurch die Wehrtüchtigkeit der Städter erhöhten, stets die Gunst der Landesfürsten. Besonders Kaiser Maximilian I., dem Steyr das Bürgermeister=Privilegium und andere Freiheiten verdankte, zeigte große Vor¬ liebe für Feuerwaffen. Dies mag auch der Grund gewesen sein, daß die Stadtobrig¬ keit von Steyr im Jahre 1506 nach dem Vorbild anderer Städte eine Schießstätte errichten ließ, eine aus Bürgern und ledigen Burschen bestehende Vereinigung, ge¬ nannt „Schützenmeister und Schießgesellen“, gründete und als ersten Schießpreis ein Stück Hosentuch, das damals etwa 13 Pfund Pfennig gekostet haben mochte, stiftete, wenn mindestens zehn Schützen an dem Schießen teilnahmen. Die Schie߬ übungen waren abwechselnd mit der Feuerbüchse und der Armbrust („Stachel“) jeden Sonntag vorzunehmen, so daß alle vierzehn Tage eine der beiden Waffen zur Anwendung kam. Die spärlichen archivalischen Nachrichten über die Steyrer Schützengesellschaft lassen nur in groben Umrissen deren Organisation erkennen, die in mancher Hinsicht mit der des zünftigen Handwerks übereinstimmte. Für das gesamte städtische Schüt¬ zenwesen waren in erster Linie die Weisungen des Magistrates richtunggebend. Der Stadtrat ratifizierte die von den Schützenmeistern oder von Ratsfreunden und dem Stadtschreiber erstellte „Schützenordnung“ er bestimmte das Aussehen der Schüt¬ zenfahne, bewilligte das jährliche Schießgeld, das 1587 im Betrage von 25 Gulden gegeben wurde, er sorgte für die Instandhaltung des Schießstandes und regelte die Durchführung der mit einem Festschießen verbundenen Schützenfeste. Das Hosen¬ oder Schützentuch spendete der Magistrat meist nur dann, wenn die Finanzlage der Stadt halbwegs günstig war. Im Juni 1577 wurde der Stadtkämmerer Abraham Spänesperger beauftragt, jeden Sonntag ein „Lindisch Hosentuech“ an dem „ge¬ wöhnlichen Ort“ nach altem Herkommen ausstecken zu lassen.? Um die Mitte des 17. Jahrhunderts (1653) gab der Rat zum Hauptschießen einen Betrag von 100fl., weil die Schützen schon viele Jahre kein Tuch erhalten hatten.s An der Spitze des Schützenverbandes, der auch über eine Lade zur Aufbewah¬ rung der Schützenordnung und des Geldes verfügte,' standen der vom Magistrate gewählte Oberschützenmeister“ und zwei Schützenmeister. Die „Schießfreunde“ wa¬ ren gegliedert in alte und junge Schützen.“ Ab und zu kam es innerhalb der Schie߬ gesellschaft zu Reibereien und Unstimmigkeiten. 1577 ermahnte der Rat die Schützen, 57
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