Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1959

ten, bis ein Revers über das Reformationswesen gefertigt werde und überdies die der Stadt als Strafe auferlegte Geldsumme bezahlt sei. Der Revers sollte die Ver¬ pflichtung enthalten, daß alle Stiftsbriefe und sonstigen Urkunden über Kirche, Pfarre, Klöster und Kapellen im Original dem Landeshauptmann zu übergeben seien. Weiters hätte das unkatholische Schulwesen abgeschafft zu werden. Nicht nur Bürgermeister, Richter und Rat müßten den Gottesdienst in der Pfarrkirche mit mehr Fleiß und Gehorsam besuchen, sondern auch die übrigen Mitbürger seien dazu anzuhalten. Seinen Entschluß, die Ratsbürger festzuhalten, bis seine Forderungen erfüllt seien, gab der Landeshauptmann der Stadt am 9. August bekannt.! Aber auch die Festgehaltenen sandten noch am 7. August einen Brief an den Rat, in wel¬ chem sie über die an sie gestellten Forderungen und ihrer Weigerung, einen Revers zu unterfertigen, berichteten. Sie baten den Rat, die Angelegenheit zu bereinigen, und teilten ihm mit, daß ihrer daheim dringende Geschäfte warteten. Bis zur Er¬ füllung der Bedingungen könnten sie auch durch fünf andere Geiseln abgelöst werden. Der Rat zögerte mit der Unterfertigung eines Reverses, aber auch mit dem Zahlen. Es geschah also von Steyrer Seite wenig, um das Los der arretierten Glau¬ bensbrüder und Ratsbürger zu wandeln. Im Arrest erkrankte Michael Aidn. Über Bitten vornehmer Mitglieder des Herren= und Ritterstandes wurde er in das Haus des reichen Bäckermeisters Sebastian Sumerauer in Linz gelassen, der ihn aufopfernd pflegte. Doch Sorgen, Aufregungen, und nicht zuletzt die Festnahme, hatten die Le¬ benskraft dieses Mannes gebrochen. Im 65. Jahre seines Alters verstarb er in der Wohnung Sumerauers. Sein Leichnam wurde nach Steyr geführt und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung im Taborfriedhofe zur letzten Ruhe gebettet.! Anläßlich der Verlassenschaftsverhandlung wurde im Ratsprotokoll vom 4. 11. 1600 der Stadt Freistadt der Tod Aidns vermerkt. Am 12. 11. 1597 hatte Aidn seinen letzten Willen verfassen lassen.l In seinem Testamente bekennt er sich zur Augsburgischen Religion, von der er wünschte, daß ihn Gott bei ihr bis an sein Ende erhalten wolle. Einen breiten Raum nimmt die Verteilung des Besitzes ein. Er wollte, seinem Stande gemäß, bei der Pfarrkirche bestattet werden. Nach seinem Tode mögen ehestens an arme Leute, an Hausarme und an Arme des Spitals, des Bruderhauses und des neuen Siechenhauses einhun¬ dert Pfund Pfennig bar verteilt werden. Er bestimmte ferner, daß eventuelle Kinder aus seiner Ehe mit Eva Strasser je zehntausend Gulden baren Geldes erhalten soll¬ ten. Gingen aus seiner Ehe keine Söhne, sondern nur Töchter hervor, so sollten diese als Erben auch des Erblassers Kleider, Waffen, Harnisch, Rüstung, Betten und ähn¬ lichen Mannesbesitz erhalten. Bis zur Verheiratung der Kinder habe die Witwe das Erbe der Kinder zu verwalten und diese gottesfürchtig zu erziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit setzte er die Witwe zur Universalerbin ein und vermachten den Ver¬ wandten in auf= u. absteigender Linie 4000 Pfund Pfennig; würden diese jedoch sei¬ nen letzten Willen „difficultieren“, gütlich oder rechtlich anfechten, seien die Legate verwirkt und ebenfalls den Armen und Insassen der Altersheime zu geben. 6000 Gulden seines Vermögens behielt er sich für „guete Verwandte“ und weitere Spen¬ den an Ortsarme vor. Wenn ein Teil dieser Summe zu seinem Tode noch vorhan¬ den wäre, so sei auch dieser dem Erbe seiner Frau zuzuschlagen. In erster Ehe war Aidn mit Elisabeth Fentzel, der Witwe des Wolf Grüneis (Grüeneyß) und einer Tochter des Achaz Fentzel, Faktors zu Venedig, und seiner Gattin Margarethe, geborene Cronstorfferin, vermählt.“ Nach deren Tod heiratete er Regina Engel von und zu Wagrain, eine Tochter des Steyrer Ratsbürgers Ste¬ phan Engel von und zu Wagrain und der Magdalena Dorninger.1 Als Regina im März 1590 starb, vermählte sich Aidn nochmals mit der Tochter Eva seines Vor¬ gängers im Bürgermeisteramte, Daniel Strasser.“ Alle drei Ehen blieben kinderlos. — L.V. 2, S. 224. 2) L.V. 18. 3 St. B.1567, 1586. 9 Aichetgasse 6, 13 32, 38; Wolfernstraße 3; Haratzmüllerstraße 46,147; 2 Häuser und 1 Brandstatt imGissübl“ (Mehlgraben 6—10); 8 Brandstätten. 5 129

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