Die Zwillinge Hieronymus Adam und Margaretha verstarben als Kinder. Georg diente als Soldat unter Graf Tampier und starb 1614, sein Bruder Achatz war ihm als Hauptmann im Tode vorangegangen. Wolff wurde in Ungarn gefangen ge¬ halten und erlebte die Freiheit nicht mehr. Über das Schicksal des Sohnes Hiero¬ — nymus Adam ist nichts bekannt. Fünf Tochter, Eva, Katharina, Margareth, Re¬ gina und Cäcilia verehelichten sich. 1) 2) Schreibweise nach L. V. 1. Schreibweise nach L.V. 12 und L. V. 8. 2) L.V. 1, S. 306. Stephan; Hanns, Bürger in Steyr; Georg; Michael; Hieronymus, Steyrer Stadtrichter 1453; Rosina; Margaretha, verheiratet mit dem Linzer Bürger¬ meister Leonhard Khieberger. 4) L.V. 9, S. 364—365, L.V.13. 5) Georg, Bürger in Steyr, verh. mit Magdalena Moser; Matthias, Ratsbürger in Steyr, gest. 1598, verh. in 1. Ehe mit Margaretha Pruckner, in 2. Ehe mit Margaretha Reisch¬ ko (der Witwe Daniel Tauffkirchers); Wolff, Bürgermeister in Steyr; Salome, verh. mit Abraham Ernst in Krems; Magdalena, verh. mit dem Kaiserlichen Rat und Wiener Vizedom Wolff Fureth; Margaretha, verh. mit Christoph Häckl von und zu Leistenfelden; Anna,verh. mit Eustach Attl aus Freistadt. Margaretha Winkler ist in der Zeit zwischen 24. 12. 1558 und 18. 1. 1559 gestorben 6) (Zeitraum zwischen Abfassung des Testamentes und Eröffnung desselben). 7) —8) L.V. 2, S. 384. — ?) Stb. 1573, Bl. 11. L.V. 12. 10) Stb. 1543, Bl. 22. Urkauff war auch Eigentümer des Hauses Stadtpl 9. = Ennskai 22. 11) S. R.P. 1584, 301. 12) R. P. 1584, S. 128. 13 — R.P. 1584,S. 125. 14) L.V. 1, S. 303, L.V. 2, S. 223. 15 — S. — R. P. 1585, 16) R.P. 1585, S. 377. 368. 17) R.P. 1585, S. 406, 407. 18) 222, L.V. 2, S. R.P. 1581, S. 82f. — 12) L.V. 1, S. 305. Hanns Adam Pfefferl zu Piberbach Der im Jahre1559 verstorbene Bürgermeister Michael Pfefferl hinterließ vier Kinder: Wolfgang, Christian, Potentiana und Hans Adam.! Dieser wurde Bür¬ germeister der Jahre1590 bis 1594 und 1598. Die Ratswahler für die Jahre 1590 und 1591 wurden durchgeführt, ohne daß eine Einflußnahme seitens der niederösterreichischen Regierung erfolgt wäre. Am 19. 10. 1592 ersuchtedie Stadt, wie dies üblich war, um den „gewöndlichen Con¬ seuß ond waall brief“ zur Abhaltung der Wahlen für das Jahr 1593 an. Wider „alles verhoffens uud solchen Gemainer Stadt vhraltten Waalgebrauch“ wurde der Stadt mit kaiserlichem Schreiben vom 18. 11. 1592 mitgeteilt, daß der Bruder des Kaisers, Erzherzog Matthias zu Österreich, zu dieserWahl seine Räte, Landes¬ hauptmann Löbl und Vizedom Gienger, abgeordnet hatte, da auch „sonst im gantzen Lande zu Aufnehmung der Wahlen Commissarii verordnet“ worden sind. Der Bürger¬ meister mit dem Richter und den Räten der Stadt wandte sich hierauf an Erzherzog Matthias und ersuchte, unter Berufung auf die alten Privilegien und das Her¬ kommen, es bei dem früheren Wahlvorgang ohne Kommissare bleiben zu lassen. Sie bemerkten auch, daß bei der Bürgerschaft der Eindruck entstehen würde, der Rat hätte ihnen die alten Privilegien verwirkt. Mit kaiserlicher Entschließung vom 17. 12. 1592 wurde der Stadt erwidert, daß es aus „erheblichen vrsachen“ bei der erst¬ ergangenen Anordnung bleibe und der Landeshauptmann an den Wahlen teilneh¬ men werde. Die Privilegien seien nicht so weit zu „extendieren“, daß „Ihro Maje¬ stät nicht sollten wissen dörfen, mit was Bürgern ihr eigne Cammer=Guts=Stadt be¬ setzt; Auch wem sie die Regierung und Administration derselben vertrauen ...“ Landeshauptmann Hanns Jakob Löbl Freiherr von Greinburg benachrichtigte den Rat knapp vor der Wahl, daß er wegen „Zuegestandener leibsschwachhait“ nicht nach Steyr kommen könne, es möge daher mit der Wahl zugewartet werden. Der Rat antwortete am 19. 12., daß wegen des kaiserlichen Befehles aus „sondern vrsachen“ 120
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