Emanuel Fennzl Im Jahre 1576 war es Emanuel Fennzl beschieden, der Stadt als Bürger¬ meister vorzustehen.! Er hatte vorher verschiedene Funktionen des öffentlichen Le¬ bens der Stadt bekleidet und war auch 1570 Stadtrichter gewesen. Emanuel Fennzl war der vierte Sohn unter neun Kindern des ehemaligen Faktors (Vertreters einer Handelsniederlassung) in Venedig und späteren Steyrer Ratsbürgers Achaz Fennzl und der Margarethe Cronstorferin.? Als Händler mit Venedigerwaren' (zu denen u. a. Gewürze, Luster, Spiegel, Glasware, Seife, Gold¬ und Silberstickereien gehörten) zählte er zu der Gruppe von Kaufleuten, die selbst im Rate der Stadt saßen und mit anderen Mitgliedern desselben verwandt waren. Im Steuerbuch des Jahres 1526“ scheint er als Besitzer des Hauses Stadtplatz 7= Ennskai 21 auf. Er war mit Christiana Wincklerin verheiratet, der Ehe entsprossen zwei Söhne.5 In der Stadt hatte der Lutherismus starken Fuß gefaßt. Der Magistrat übte seinen Einfluß besonders auch bei der Besetzung der freiwerdenden Priesterstellen aus. Nach dem Tode des Stadtpfarrers Wolfgang Prenner erreichte die Stadt beim Abte Johann Spindler von Garsten, daß diese Stelle durch den Garstener Mönch Wolfgang Lampel, der dem Rate genehm war, besetzt wurde.“ Während eines Reichstages starb am 12. 10. Kaiser Maximillian II. in Re¬ gensburg. Von ihm hatten die evangelischen Kreise erwartet, daß er zur lutherischen Kirche übertreten werde. Er tat dies nicht, blieb aber dem Protestantismus wohl¬ gesinnt. Dem Grundsatz der Toleranz in Glaubenssachen blieb er währendseiner ganzen Regierungszeit treu, obwohl er auf den Papst und den verwandtenspani¬ schen Hof Rücksichten zu nehmen hatte. In einer Sitzung im Dezember 1576beschäftigte sich der Rat mit den Ge¬ bräuchen, wie sie bei der Neuwahl eines Stadtrichters geübt wurden und „von alters her gebrauchig gewest“. So begab sich am Weihnachtstag nach der Haupt¬ predigt der ganze Rat mit dem Gerichtsstab und dem Richterschwert zum neuer¬ wählten Stadtrichter und überantwortete ihm die Gerichtsgewalt. Der Stadtrichter hingegen hatte ein „Fruemall“ anrichten zu lassen. Da sich erfahrungsgemäß diese Mahlzeit bei „verainten vertreülichen und Nachperlichen“ Gesprächen aber sohin¬ Teil auszog, daß an diesem heiligen Tage die Mittagspredigten durch den größten fesst der Ratsherren nicht besucht wurden und da „Zu disem Freidenreichen Jars Gottes ehr gepreist ond sein Heilliges wortt Zu diesen nachmittags tun auch ört gel 7 ge¬ ond beuorab ainer gemain (Gemeinde) Hierinen nit Ergernus (Argernis geben werde, wurde einhellig für das nächste Jahr festgelegt, daß nach wie vordie Überantwortung des Richteramtes nach altem Brauch geschehen, die Mahlzeit beim Stadtrichter jedoch. der vorangeführten Ursachen wegen, auf den Abend desselben Tages verlegt werden solle.? Schon am Ende seines ersten Amtsjahres, am Sonntag vor dem Christtag 1576, starb Bürgermeister Emanuel Fennzl.“ 1) R P.1576, S. 1 u. 346, L. V. 2, S. 385. 0 2)L V. 1, S. 292; Stephan, Bürger zu Steyr 1553; Georg, Handelsmann in Venedig und dann Bürger in Steyr, erwarb die Adelssitze Weyer und Wolffstein; Lorentz, starb ledig in Breslau; Achatz, starb ledig in Venedig; Apolonia. verh. mit Ratsbürger Be¬ nedikt Attl; Elisabeth, verh. in 1. Ehe mit Wolff Grüeneyß, in 2. mit Bürgermeister Michael Aidn; Magdalena, verh. mit Wolff Gutbrodt: Hanuß, Bürger in Steyr 1555. 5) 3) —4)St. B. 1567, Bl. 26. L.V. 1. S. L.V. 1, S. 212. 11. 6) — 7) R. P. 1576, S. 344. — 8) R.P. 1576, S. 346. L.V. 2, S. 220, L.V. 4, S. 50. Daniel Straßer Von 1579 bis 1581 stand Daniel Straßer der Stadt als Oberhaupt vor.! Er war ein Sohn des ehemaligen Steyrer Bürgermeisters Hanns Straßer. Daniel, von den Zeitgenossen der „reiche Straßer“ genannt, war Handels¬ mann.? Er kaufte im Jahre 1578 die Herrschaft Gleiß von Gottfried von Scherffen¬ 115
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