Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1959

Kuugs 3.—H# urgungr . D .1 . 4 nr # Gr a, mud#rar #u# —. Mn4 tergeLus # S, II. # G4 9T W ubett Iu Sderne Seu M# e 44 Wolff Händl zu Ramingdorf im Testament. Schrift des Bürgermeisters („Ih wolff Händl Zue Ramingdorff der Zeitt Burgermeister alhie) Zu Steiyer) Bekhen mit diser meiner aigner Handtschrifft) das alles so hieuor in disem verschlossenen Libell Begriffen mein Entlicher lesster will ist) der nach meinem Todt in allem wurklich volzogen werden soll"). Unterschrieben sind die Testamentszeugen (von links nach rechts): Jörg Stärr, Hanns Khäpler, Wolff Guetpratt, Augustin Resch, Thoman Mann, Wolff Schwin¬ denhamer, Hanns Strasser d. A. Wie aus einer erhaltenen Niederschrift des Magistrates hervorgeht, hatte Wolff Händl die in seinem Testamente unterfertigten Zeugen zu sich in die „vordere tägliche Wohnstube auf dem Plaz“ (heute Stadtplatz 32) eingeladen. Er hatte ihnen dann „ain schrifften oder Libel“ vorgelegt und ihnen lediglich mitgeteilt, daß es sich um sein Testament handelte. Nachdem er ihnen dieses weder vorgelesen, noch sie mit dem Inhalt bekannt gemacht hatte, bat er sie, es zu zeichnen und mit ihren Petschaf¬ zu verschließen. Mit dem bei bester Gesundheit befindlichen Erblasser befanden ten seine Frau Potentiana und ihre fünf Kinder im Zimmer. Die Kinder verspra¬ sich chen bei diesem Anlasse, den im letzten Willen festgelegten Wünschen ihres Vaters ge¬ treulich Folge zu leisten. Freundschaft, wo¬ Händl verband mit seinem Schwager Pfefferl eine herzliche von nachstehende Zeilen, die feinen Humor verraten, zeugen. Sie sind auf zwei sil¬ bernen Trinkbechern, die sich die Schwäger „zu stäter Erinnerung ihrer Sterblichkeit“ anfertigen ließen, geprägt worden.s „Donec vita manet, fibi servio, Galle, beatos Post Obitus ibo cum Piperone domum. „Zeit deines Lebens will ich dir dienen, Händl, doch, wenn du ein¬ Zu deutsch: kehr ich zu Pfefferl zurück.“ estorben bist, mal Pfefferls Becher trug die Inschrift: „Vive diu Pipero si vis me degere apud te Sin moreris Gallus me sibi jure petet.“ Dies heißt übersetzt: „Lange sollst du leben, Pfefferl, willst du, daß ich dir blei¬ be, Stirbst du, verlangt laut Beschluß Händl mich wieder für sich.“ Händl vermählte sich in Steyr mit der reichen Bürgerstochter Sabine Leroch und nach deren Tod mit Anna Schwabin, der Tochter des Bürgermeisters Schwab bzw. der Witwe des 1556 verstorbenen Steyrer Bürgers Christoph Gutbrodt. Dieser Ehe entsproß ein Sohn, Berchtold, der jedoch in frühester Jugend verstarb. Da ihm der Tod auch die zweite Frau raubte, vermählte sich der Bürgermeister nochmals. 111

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