seder, Thomas Mann, Samuel Kholb und Leonhard Mätschperger beordert.“ Abra¬ ham Spannesperger sollte Hauptverwalter werden, er lehnte jedoch ab. Zum Haupt¬ inspektor wurde der spätere Bürgermeister Hanns Adam Pfefferl ernannt.“ In einer weiteren Sitzung wurde angeordnet, daß man allen „vleiß“ anwenden solle, damit das Geld bis zum Neuen Jahre eingebracht werden möge.“ Im folgenden Jahre mangelte es der Gesellschaft schon an Barmitteln, denn die Ratsprotokolle verzeich¬ nen, daß die „Compania“ 5850 Gulden benötigt, aber keinen Heller besitzt.“ 1583 wird dem Stadtschreiber befohlen, 4000 bis 5000 Gulden im Namen der Stadt auf¬ zubringen, damit die „Compania nicht an Gelt Mangel leidet“? Auch ein von den Khölnpeckhs aufgenommenes Geld, 600 Gulden, soll in die Kasse der Gesellschaft zu¬ geschossen werden.so Mitglied dieser Eisenhandelsgesellschaft konnte jeder Steyrer Bürger werden, wenn er eine Einlagesumme von mindestens 100 kl einbringen konnte und sich ver¬ pflichtete, vier Jahre Mitglied zu bleiben. Vier vom Rate gewählte Mitglieder, wo¬ von zwei Ratsbürger und die übrigen aus der Bürgerschaft sein mußten, besorgten die Leitung. Ein Buchhalter, zwei Kassiere und vier „Zeugsempfaher“ die Eisen in Empfang nahmen, die Lieferanten besuchten, Kontrakte abschlossen, Verlags¬ gelder überbrachten und Handel mit auswärtigen Kaufleuten führten, besorgten die laufenden Geschäfte. Kassa, Buchhaltung und Oberleitung hatten ihre Amtsräume im Rathaus. Kreditaufnahmen für die Zwecke der Eisenhandelsgesellschaft konnten nur mit Wissen des Rates erfolgen, der dafür auch die Rückzahlungsgarantie leistete. Das Vermögen der Stadt diente als Deckung. Den Privathändlern war so der Ver¬ lag entzogen und einer öffentlichen Körperschaft übergeben worden. Wie einem Ratsprotokoll zu entnehmen ist, war trotz des anfänglichen Wider¬ standes gegen die Eisenhandelsgesellschaft doch ein großer Teil der früheren Ver¬ leger als Gesellschafter diesem Unternehmen beigetreten. Bei der „Raitungsaufnem¬ bung“ (Rechnungslegung) des Jahres 1587 waren vom Rate Stadtrichter Hans Stampfhofer, Michael Aidn und Hanns Khäppler anwesend. Als Vertreter der Gesellschafter fungierten: Bürgermeister Wolff Händl, seine Verwandten Hiero¬ nymus und Simon Händl, Daniel Strasser, Hans Adam Pfefferl, Thomann Mann, Wolff Wolff Guetprodt, Leonhard Mätschperger, Samuel Kholb, Geörg Grueber, Grueber und Hanns Stauder.8 Die Gründung der Eisenhandelsgesellschaft hatte nicht nur für Steyr eine große Bedeutung, darüber hinausgehend bedeutete sie den Anfang der Industriegesellschaf¬ ten in Österreich. Mit dem Tode Sigmund II. August erlosch der Mannesstamm der Jagellonen in Polen. Zum Könige wurde nun Heinrich von Valois erwählt, der jedoch nach fünf Monaten das Land verließ, um nach seines Bruders Tod den französischen Thron zu besteigen. Es wurde nun von einer Partei der polnischen Stände Kaiser Maximilian, von der anderen der Woiwode Stephan Bathori zum Könige erwählt. Obgleich der Kaiser die polnische Krone angenommen und die bedungenen Pacta conventa beschworen hatte, gewann die Partei Bathoris die Oberhand. Da Ausein¬ andersetzungen zu erwarten waren, übersandten am 1. 8. 1575 Landeshauptmann und Vizedom durch einen reitenden Kammerboten einen kaiserlichen Befehl, wonach die Stadt eiligst, wegen der „vorstehenden not“ das Aufgebot des 30. Mannes er¬ gehen lassen sollte, damit dieses ohne jeden Verzug zur Musterung und Bereitschaft gebracht werden könnte. Gleichfalls erging der Auftrag, drei erfahrene Ratsversonen nach Linz zu senden und die notwendigen finanziellen Mittel zur Unterhaltung von 300 Pferden („Ringes Pherdt“) bereit zu stellen. Zur Beratung nach Linz wurden die Ratsherren Emanuel Fennzl, Georg Sterr und Adam Dorninger angeordnet? Wie die Abgeordneten in der Ratssitzung vom 22. 9. 1575 den Versammelten berich¬ teten, verlangten die Stände, daß die Stadt in „Jeziger vorstehnder Khrieas gefhar“ ein Fünftel der in Oberösterreich für die Vorbereitungen auflaufenden Kosten er¬ lege. Dem Rate ging gleichzeitig der Auftrag zu. auf Erfordernis das Aufgehot des 30. Mannes in Marsch zu setzen und den 5. und 10. Mann in solche Bereitschaft zu bringen, daß man im Notfalle auch auf dieses Aufgebot zurückgreifen könne.ss 105
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