Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1958

In ähnlicher Weise erfolgte die Versorgung der Schulmeister=Witwen, denen die Stadtgemeinde vielfach noch eine Zeit lang die Fortführung der Schule durch einen Präzeptor erlaubte, ihnen aber nach Vergebung des Schuldienstes an einen Schulmeister aus dem Spital= oder Bruderhausamt Geldbeihilfen gewährte. Von größter Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der Stadtschulmeister wur¬ de das Jahr 1758. Es brachte ihnen zu ihren Schulgeldeinnahmen eine fixe Be¬ soldung. Mit Dekret der k. k. Repräsentation und Kammer vom 27. Jänner 1758 wurde die Stadt Steyr verpflichtet, den Schulmeistern in der Stadt, Enns= und Steyrdorf je 18 kl., dem in der Gleinker Gasse 8 kl. und dem Schulmeister in Aichet 14 fl. jährlich an Besoldung zu geben. Die Schulmeister mußten sich dafür ver¬ pflichten, eine Anzahl Kinder unentgeltlich zu unterrichten.!) Zur völligen Dek¬ kung der Lebenskosten reichte diese Zuwendung zwar noch lange nicht aus, doch es wurde damit wenigstens die Grundlage für ein gesichertes Einkommen der Schul¬ meister geschaffen. Aber schon im folgenden Jahre untersagte der Rat dem Schul¬ personal, das von der Zahlung der Schutzsteuer und des Fleischaufschlages auch befreit war, im Hinblick auf die verbesserten Einkünfte die Ausfertigung von Heiratskontrakten und anderen Urkunden.“ Im nächsten Jahrzehnt versuchten die Schulmeister, deren Schulgeldeinnahmen nicht gerade glänzend waren, mehrmals eine Erhöhung ihrer Bezüge zu erreichen. Da sie beim Magistrat kein Gehör fanden, die Not aber immer drückender wurde, richteten sie im Jahre 1771 eine Bittschrift an Leopold Ernst Graf Firmian, Fürst¬ bischof von Passau. In bewegten Worten schildern die Schulmeister ihre traurige Lage. Sie schreiben u. a.: „Daß (wir) bei unseren dermaligen Schulverdienst nicht einmal das nötige tägliche Brot viel minder die andere unumgängliche Notdurften unter welchen hauptsächlichen die Leibskleidung begriffen ist, bestreiten können, folgbar ob denen uns hart und schmerzlich betreffenden Umständen, die uns die härteste Zäher aus denen Augen in Anbetrachtung unseres sehr nahe bevorstehenden Der Verfalles hervorpressen, die billichste Ursach uns zu beschweren haben “ Passauer Bischof verständigte in dieser Angelegenheit am 5. Dezember 1771 den Abt von Garsten, der sich wieder an den Magistrat Steyr wandte.!) Eine Besser¬ stellung der Schulmeister konnte aber auch durch diese Maßnahme nicht erwirkt werden. Über das Privatleben der deutschen Schulmeister wissen wir sehr wenig. Wie die übrigen, ein Gewerbe ausübenden Stadtbewohner mußten auch sie das Bürger¬ oder das Mitbürgerrecht besitzen. Wollten sie verreisen, so benötigten sie hiezu die Erlaubnis des Schulinspektors, wollten sie sich verehelichen, so hatten sie vom Rate die Bewilligung einzuholen.*) Man zählte sie wie die Handwerker zu den „ge¬ meinen Bürgersleuten“ zu Das außerdienstliche Verhalten der Lehrkräfte gab nur hie und da Anlaß einer Klage. Wegen übermäßigen Weintrinkens und „unfriedfertigen Hausens“ er¬ hielt Stephan Wengmayr 1659 vom Rate eine Rüge, da er durch sein Verhalten „der Jugend mit bösem Exempl vorgehe.!st) Im Pestjahr 1679 wurde Wols Goldenstainer mit zwei Tagen Arrest bestraft, weil er in Dambach, wo die Krank¬ heit verbreitet war, Most getrunken hatte.!) Ein Streithandel mit seinem Berufs¬ kollegen Zacharias Vetter trug ihm eine Strafe von einem Gulden ein. 1708 über¬ raschte man ihn mit vier anderen Personen beim „Schatzgraben“, weshalb er aber¬ mals eine Arreststrafe abzubüßen hatte. 1s) Christoph Dabon kam 1733 mit dem Messerermeister Franz Klett, mit dem er durch längere Zeit in Unfrieden lebte, auf eine Stunde lang in den Knozer.!4) Im Jahre 1737 wurde dem Schulmeister Joseph Kajetan Schoiber „eingebunden“, daß er in Hinkunft „sowohl einem löb¬ lichen Magistrat in corpore als auch denen Herrn Ratsverwandten in particulari 155) einen mehreren Respekt als bishero beschehen, erweisen solle“. WIR STEHEN IM TRAUERFALL MIT RAT UND HILFE ZUR VERFUGUNG! STADT. BESTATTUNG, STEYR, KIRCHENG. 1, Tel. 23 71. Nachtruf 27 0 85. 83

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