Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1958

aus Klosterneuburg (Hermann Kämpl 1613), Hall (Wolf Wolffhardt 1648 Kremsmünster (Martin Schiedlberger 1652), Raming (Georg Hausfeldner 1658 ). Freistadt (Wolf Goldenstainer 1676), Blindenmarkt (Christoph Tauperger1685), Sierninghosen (Johann Donn 1727) und Linz (Bernhard Wöß 1758).1 Die bedeutendste Einnahme der Stadtschulmeister bildete das von denEltern der Schüler zu entrichtende Schulgeld. Es betrug 1771 pro Kind wöchentlich 20 bis 30 Kreuzer. 130) Des öfteren blieben die Eltern das Schulgeld durch längere Zeit schuldig oder verweigerten die Bezahlung. Dies führte dann häufig zu unliebsamen Streitigkeiten, die dem Schulmeister nicht selten arge Beschimpfungen eintrugen und 131 meist beim Stadtgericht ihr Ende fanden. Dieses harte Brot verkürzten überdies noch die Winkelschulen in den Vor¬ städten. Beschwerden der Schulmeister über die „Stimpler“ an diesen Schulen sind im 17. Jahrhundert häufig zu vernehmen, sie mehren sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. 132 Stadtrichter und Schulinspektoren bemühten sich zwar um die Einstellung der Winkelschulen, doch tauchten sie über kurz oder lang wieder auf.133) Es ist begreiflich, wenn die Stadtschulmeister auch das Stundengebenin den Häusern zu verhindern trachteten. In der Zeit von 1723 bis 1727 führtensie einen zähen Kampf gegen den Instruktor Joseph Himmer, der nicht nur wiederholt beim Magistrate, sondern auch bei der Landeshauptmannschaft um die Bewilligung zur Ausübung des Privatunterrichtes vorstellig wurde. Der Rat aber stand auf Seite der Schulmeister und Himmer mußte schließlich sein Vorhaben aufgebens Zu einer festen Besoldung der Schulmeister ließ sich der Magistrat nicht her¬ bei. 125) Er gewährte nur gelegentlich eine Provision oder eine einmalige Unter¬ stützung, studierende Schulmeisterssöhne erhielten ab und zu ein Stipendium. Die Stadt sorgte lediglich für die Beistellung und Instandhaltung der Schulwoh¬ nung und deren Beheizung. Zur Bestreitung der Auslagen für Miete und Brenn¬ material erhielten die Schulmeister aus der Stadtkasse das Zins= und das Holzgeld Der „Zimmerzins“ wurde jenen Schulmeistern über Ansuchen jährlich bewil¬ ligt, deren Schule nicht in einem stadteigenen Gebäude untergebracht war. Das Zinsgeld erhielten daher hauptsächlich die Schulmeister in den Vorstädten. Die Höhe des Zinsgeldes war sehr verschieden. So erhielt zum Beispiel der Schul¬ meister in der Gleinker Gasse jährlich 10 fl., 137) Johann Georg Sturm in Ennsdorf 2 fl., 138) Johann Gotthard Müllner im „Außeren Steyrdorf“ 6 fl. 139 Das Holzgeld bewilligte anfänglich der Magistrat nur dem Schulmeister Her¬ mann Kämpel. Auf des Supplikanten „wiederholt so hohes Lamentiern“ gab er ihm 1626 ausnahmsweise das Geld für 5 Klafter Holz.1) Doch schon im nächsten Jahre wurde diese Begünstigung wieder eingestellt. Erst 1648 erhielt der Schul¬ meister Wolf Wollfhardt wieder vier Gulden zum Ankauf von vier Klafter Brenn¬ holz.11) Seit dem Jahre 1680 genehmigte der Magistrat allen Schulmeistern das „Winterholzgeld“, jedoch „ohne Konsequenz". Es betrug durchschnittlich 6 Gulden und wurde auch den Marktrichtern und Gerichtsdienern gegeben.“ Eine geringe Verbesserung der Schulmeister=Einnahmen brachten die Gaben der Rekordation am Tage des heiligen Gregors des Großen (12. März). Dieses Schulfest beschloß die Winterschule. Mit Bewilligung der Stadtobrigkeit wurden bei günstigem Wetter an zwei Tagen Umzüge mit den Schülern im Burgfried ver¬ anstaltet. Im Jahre 1653 wird die Rekordation in den Archivalien letztmalig er¬ wähnt.13 Zur Erleichterung des Lebensunterhaltes suchten sich die Schulmeister einen Nebenverdienst zu verschaffen. Solange durch die Nebenbeschäftigung die Arbeit in der Schule und andere Berufszweige nicht beeinträchtigt wurden, erhob der Magi¬ strat dagegen keinen Einspruch. Er wies sogar 1743 die Schulmeister an, sich um „mehrere Schreibereien“ zu bewerben.1 Die ausgedienten Schulmeister verbrachten ihren Lebensabend, sofern sie nicht selbst über ein eigenes Haus und Ersparnisse verfügten, in einem der städtischen Versorgungshäuser oder es wurde ihnen ad dies vitae eine wöchentliche oder jähr¬ liche Geldzubuße aus der Stadtkasse oder aus der Armenkasse verwilligt.!5) 82

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