Sehr wenig erfahren wir über die musikalische Ausbildung der Jugend (Chor¬ gesang). Im Jahre 1684 wurden die Schulinspektoren beauftragt, die zur Musik tauglichen Knaben auszuwählen und sie dem Regenschori vorzustellen.1 Eine ledige weibliche Lehrkraft wird 1760 erstmalig genannt. In diesem Jahre ersuchte die „Jungfrau Eißl, welche die Kinder lehret“ um Befreiung von Schutz¬ steuer und Fleischaufschlag. Wahrscheinlich unterwies sie die Mädchen im Stricken und ähnlichen Arbeiten.!) In die Kochkunst („Kocherei“) wurden die Bürgers¬ töchter vom Stadtkoch eingeführt.18 Die Einrichtung der dumpfen, unfreundlichen Schulstuben war sehr bescheiden. Zumeist waren sie nur mit einfachen Bänken und Schultafeln ausgestattet.1 Wiederholt ermahnte die Stadtobrigkeit die Schulmeister, mit größerem Fleiß und Eifer dem Unterrichte nachzukommen und forderte auch von den Inspektoren gewissenhafte Pflichterfüllung. Lehrkräfte, die durch längere Zeit den Schuldienst nachlässig versahen, wurden enthoben.126) Zu den jährlichen Schulfesten zählte die Rekordation im Frühjahr und der 1680 zum ersten Male erwähnte „Hölzelzug der Kinder“ im Sommer. Während die Rekordation zur Aufnahme neuer Schüler und zur Verbesserung des Einkom¬ mens der Schulmeister veranstaltet wurde, war der Hölzelzug ein Kinderfest, das in einem Walde, später in einem Garten oder „sonst bequemen Ort“ stattfand. Über den Verlauf dieses Festes sind wir sehr mangelhaft unterrichtet. Wir wissen nur, daß die städtischen Musikanten zum Tanze aufspielten und 1765 angeordnet wurde, um acht Uhr abends das Fest zu beenden. Im Jahre 1757 sollte über Er¬ suchen der Jesuiten der Hölzelzug untersagt werden, da auch Erwachsene sich unter die Jugend mengten und bis spät in die Nacht hinein gefeiert wurde. Der Magi¬ strat, der keine Bedenken trug, „den Kindern eine ehrliche Rekreation zu vergön¬ nen“, hob den alten Brauch nicht auf, sondern machte die Schulmeister für die ordentliche Durchführung des Festtages verantwortlich. 1 III. Die soziale und wirtschaftliche Lage der Stadtschulmeister Vor der Reform des Schulwesens durch Maria Theresia (1774) gab es noch keine Unterrichtsanstalten zur Heranbildung der Lehrer. Es konnte daher jeder der über die nötigen Rechen= und Schreibkenntnisse verfügte, Schulmeister werden. Nicht selten hatten diese, ehe sie den Schuldienst antraten, schon einen anderen Beruf ausgeübt. Stephan Brandl war z. B. Kanzleischreiber. Johann Georg Liebich bürgerlicher Leutgeb, Simon Seiffinger ein Schermesserer=Geselle, Christoph Tau¬ perger ein Marktschreiber, Christoph Dabon ein Student, Gotthard Traunsteiner Lederzurichter und Johann Gotthard Müllner ein Fragner.122 So kamen also die Schulmeister aus der verschiedensten Berufen. Bevor sie im Schuldienst Aufnahme fanden, wurden sie von den Inspektoren auf ihre Schreib¬ und Rechenfertigkeit geprüft. Gar mancher mußte zurückgestellt werden oder konnte nicht aufgenommen werden, weil „seine Handschrift zu gering“ war.12s) Gegen Ende des Jahres 1715 verlangte die kaiserliche Religions=Reformations=Kommis¬ sion, daß „zur Erhaltung der reinen katholischen Lehre“ nur solche Schulmeister aufgenommen werden dürfen, die vom Ortspfarrer examiniert wurden.14) Die Ernennung der Schulmeister erfolgte, wenn das Gutachten der Inspekto¬ ren günstig ausfiel, durch den Magistrat. Für den Bewerber war es von Vorteil, wenn er von einer angesehenen Persönlichkeit ein Empfehlungsschreiben vorweisen konntet's) oder sich verpflichtete, die Witwe seines Vorgängers zu heiraten, bei der 6 er vielleicht schon als Präzeptor die Schule leitete.:e) Er durfte es nicht unter¬ lassen, sich vor Antritt des Dienstes beim Magistrat vorzustellen.17 Nicht gering ist die Zahl jener Schulmeister, die anläßlich einer Bewerbung um eine vakante Stelle vom Rate abgewiesen wurden.!s) Zumeist wurden die in Steyr seßhaften Bewerber berücksichtigt, doch fanden auch auswärtige Schulmeister in der Eisenstadt eine Anstellung. Im 17. und 18. Jahrhundert wanderten siezu 81
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