1710—1742: Christoph Dabon (Däbon). 1742—1760: Johann Gotthard Müllner.“ 85) 1760—1782: Johann Heinrich Riß (Rüß) Schule in Aichet: 1748—1753: Franz Karl Wilhelms 1753—1792: Johann Michael Wagner.s7) b) Die Schule in Ennsdorf In den Jahren der Glaubenserneuerung erfuhr der Unterricht auch in der Vorstadt Ennsdorf eine mehrjährige Unterbrechung. Erst im Jahre 1631 dürfte die Schule durch den Schul= und Rechenmeister Johannes Leuttner wieder eröffnet worden sein. Leuttners Bewerbung um einen Schuldienst bewilligte der Magistrat mit dem Bemerken, daß er dagegen nichts einzuwenden habe, falls sich der Sup¬ plikant „allhier zu ernähren“ getraue.ss) Wie in Steyrdorf und Aichet gab es auch in diesem Stadtteil kein eigenes Schulhaus. Die Ratsprotokolle erwähnen ihre mietweise Unterbringung im Stey¬ pinderischen Haus (1649/50), bei Karl Wengermayr (1656), im Urban Dorffner Häusl am Feld (1658), bei Georg Rieder (1680) und in einer Nebenbehausung des Bräumeisters Ignaz Höller (1727). Im Höllerschen Hause befand sich die Schule schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts und verblieb darin auch nach 1775 als Trivialschule bis zum Jahre 1787.89) Schulmeister: 1631—1637: Johannes Leuttner.*) —1640: Michael Lindtner.?) 1638 1640—1642: Johann Leopold Wurm.? —1656: Matthias Bobliz (Boblin) 1643 Katharina Bobliz, die 1657 die Schulstelle inne hatte, mußte sich einen Präzeptor halten.? 1667: Hans Georg Hausfeldner.“ 1658 1668 1678: Ulrich Grueber.#) 1678 1681: Wolf Goldenstainer.*). Siehe Schulmeister an der Schule am Berg Johann Georg Sturm.*) 1681 —1730: 1739: Gotthard Traunsteiner.*) 1731 — 1787: 1739 Franz Josef Anton Weber.??) II. Schulaufsicht und Unterricht Die Kontrolle des Unterrichtes an den Stadtschulen oblag den „Schulinspek¬ toren“. Das Amt der Schulaufsicht zählte zu den sogenannten „Stadtämtern“ die anläßlich der Bürgermeister= Richter= und Ratswahlen vergeben wurden. Es waren zumeist zwei, manchmal auch drei Ratsbürger, die dieses Amt an den ihnen zuge¬ teilten Schulen zu versehen hatten. Gelegentlich wurde auch der Stadtschreiber zur Schulvisitation herangezogen.100 Laut Weisung des Rates mußten die deutschen Schulen in jedem Quartal visitiert und die Inspektionsergebnisse der Stadtobrigkeit vorgelegt werden. In der Hauptsache hatten sich die Inspektoren über den „Unfleiß“ der Schulmeister zu beklagen.1 Der Schulvisitation schenkte der Magistrat im allgemeinen wohl die nötige Aufmerksamkeit, doch einmal trug es sich auch zu (1723), daß die Stadtväter selbst 102) nicht wußten, wer von ihnen mit der Schulaufsicht betraut war. Die Visitation des Religionsunterrichtes war Sache der kirchlichen Behörden. Im 18. Jahrhundert dürfte diese Aufgabe zeitweise vernachlässigt worden sein. Aus 78
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