90 Es half also nichts. Die Steyrer mußten den Befehl allein durchführen. Der Bannrichter kam, forderte ein „Stübl“ im Rathaus, wo er die Beisitzer in ihrem Amt unterrichtete. Viel hatten sie ja nicht zu tun: das Urteil zu Recht erkennen, die Fragen des Bannrichters zu beantworten, also zu respondieren — das übrige tat das Schwert. Für eines allerdings hatte die Stadt noch zu sorgen, für ein Fuhrwerk, das den Leichnam zum Hochgericht bringen sollte, wo er begraben werden mußte. Nun gaben Bürgermeister und Stadtrichter die nötigen Anweisungen. Die Beisitzer wur¬ den aus den „Wachtern“ gewählt, die Fuhre bestellt und eine Stube im Rathaus für die peinliche Befragung und das Gericht eingeräumt. Alles war bereit, die Viertelmeister angewiesen, die Bürger zur Ordnung zu vermahnen — „welche aber zuschauenshalber der Exekution beiwohnen wöllen, denen ist es unverwärt“, gab der Rat abschließend bekannt. Preuenhuber (S. 327) berichtet über Taschs Hinrichtung: „Er war ein alter eißgrauer ansehnlicher Mann, ergab sich gar ungern in Tod, als er auf seinen Knien lag, und gedachte, jetzt würde der Scharfrichter zuschlagen, sahe er offtermahlen zu¬ ruck und sprach, das Leben ist heilig, das Leben ist heilig, biß er doch endlich eins¬ mahlen den Streich übersahe". Das Ratsprotokoll beendet seine Eintragung über Tasch: „.. und ist er auf freiem Platz alhir auf einer Pün mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gerichtet worden. Und er hat sich selbst bis ans ende gewalltig mit Gottes Wort getröstet — Gott verleih ime und allen armen bußfertigen Sündern ain fröhliche auferstehung amen.“ Ob die Steyrer Bürger, die der Hinrichtung beiwohnten, die Drohung emp¬ fanden, die Mahnung, die an sie alle erging? So endet, wer sich gegen Recht und Gesetz auflehnt, wer die Befehle des ihnen von Gott und der Welt bestimmten Herr¬ schers mißachtet, wer gegen Gott und Kaiser sündigt. Mit der Hinrichtung des Bauernführers Tasch, der am 20. September in Wels die des Salig und am 24. September die des Ackerlshaider folgte, war zwar der Zweite Bauernkrieg endgültig liquidiert worden, der Glaubenskampf aber in eine neue Phase getreten, die Gegenreformation hatte scharf zu handeln begonnen. * Als Unterlagen dienten die Ratsprotokolle des Stadtarchivs Steyr, Preuenhubers Annales Styrenses (S. 327) und „Der zweite Bauernaufstand 1595—1597“ von Albin Czerny, hsg. Linz 1890. Alle einschlägigen Akten aus dem Archiv Kremsmünster sowie einige Rebellenbriefe werden von Czerny zitiert. Hoch- und Tiefbau Planung und Bauberatung Sand- und Rans Fralhe Schottergewinnung Steln, Gaünmankt 19 - Jeteßon 3123
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