Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1957

(S. B S- —. ½ Sra 200 ay S.y J. s1hS-4 #se. Handschrift des Hans Fuchsperger und seiner ersten Gattin im Testamente vom 14. November 1521 Hans Fuchsperger selbst starb am 19. November 1542 und wurde am folgenden Tage bei dem ihm 1527 in der Pfarrkirche erbauten Altare zu Ehren der heiligen Erasmus, Christophorus und Annats) neben seiner ersten Frau zur letzten Ruhe gelegt. Der Grabstein, nur mehr als Fragment erhalten, befindet sich heute an der Umfassungsmauer gegenüber der Apsis der Stadtpfarrkirche. Er trug nachstehende Inschrift: „Hie ligt begraben, der Ersam Hanuß Fuchsperger, der gestorben ist, An. 1542. den 19ten November, ond Barbara seine Hausfrav, die des Balthasar Egkenberger zu Grätz Tochter gewesen ist gestorben Anno dii im 1539 yar. Schon 1506 hatte sich Fuchsperger bei Kaiser Maximilian I. um einen Freibrie beworben, der im Falle seines Todes die Verlassenschaft seinen rechtsmäßigen Erben verbürgen sollte.:) Da ihm keine Kinder beschieden waren, verfügte er letztwillig, daß sein Nachlaß in drei Teile geteilt werde.!) Ein Drittel vermachte er seiner Frau,') das zweite den Kindern seiner zwei Schwestern und das dritte dem Bru¬ derhaus. Neben den Stiftern war er damit zum größten Wohltäter dieser caritati¬ ven Institution geworden, denn diese gelangte, neben anderen Gütern und Geld in den Besitz des Freihauses und einer Anzahl Weingärten in Nußdorf. Der Stadt widmete er das Scheckenamt, zu dem Güter, Bargeld und leibeigene Bauern ge¬ hörten.1 15) L.V. 1, S. 219. — 16) L.V. 1, S. 174. 17 L.V. 1, S. 263: Testament des Hans Fuchsperger vom 7. 5. 1540, 18) Darunter das „haus in der Stat zwischen Barbara Rumplin und Valentin Pran¬ dorfer heüsser gelegen.“ 19) Das Scheckenamt hatte seinen Namen von den Rittern Scheck von Wald, die dieses oft inne hatten erhalten. Es war mit Haus= und Grundbesitz ausgestattet, aus deren Ertrag jedes Jahr zwei ehrliche Bürgerstöchter mit 12 Gulden Heiratsgut beteilt wurden. Außerdem sollten, durch dieses Amt veranlaßt, „zu gewiesen Zeiten, etliche Seel=Bäder (Exerzitien) gehalten werden“ (L.V. 1, S. 263). 11

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2