Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1957

Zwei bedeutende, das Rechtswesen der Stadt betreffende Entscheidungen wur¬ denin den Jahren 1523 und 1532 gefällt. Bisher war den Stadtrichtern nur in Einzelfällen der Blutbann verliehen worden.*) Wurde ein Verbrechen begangen, das die Todesstrafe verdiente, mußte der sogenannte „Waldboth“, der Bannrichter, von dieser Untat verständigt werden. Dieser untersuchte in Gegenwart des Stadtrichters und der „Genannten“ den Fall. War nicht eine Todesstrafe anzuwenden, wurde das Urteil vom Rat und dem Stadt¬ richter bestimmt. Erforderte das Verbrechen die Todesstrafe wurde nach einer ab¬ gesonderten Beratung öffentlich das Urteil gefällt und bekanntgegeben. Ab 1523 wurde erstmalig dem Stadtrichter Koloman Dorninger und seinen Nachfolgern im Amte das Recht erteilt, Urteil über Tod und Leben innerhalb der Stadtgrenzen zu sprechen.?) Diese Ermächtigung bedeutete eine außerordentliche Ausweitung der stadtrichterlichen Gewalt. Schon seit 1488 währte ein Streit, „ob nemlich die Stadt Steyer vor der Lan¬ deshauptmannschaft... zu Recht und Verhör zu stehen schuldig sei oder nicht. Die Stadt führte ins Treffen, daß sie schon als Hauptstadt der Steiermark Ding¬ stadt gewesen sei und auch später, als sie zum Lande ob der Enns gekommen war, nicht der Rechtssprechung der Landeshauptmannschaft unterworfen worden wäre. I. Nach dem über 50 Jahre währenden Streite entschied nun König Ferdinand am 15. 11. 1532, daß Klagen gegen einen Bürger vor den Magistrat und den bis¬ herigen Richtern vorzubringen seien. Bei Klagen in privaten Angelegenheiten und in Sachen der Gemeinde gegen Bürgermeister, Stadtrichter und Rat stehe dem Landeshauptmann die Jurisdiktion zu. Ein Rechtsstreit einer Partei mit der Stadt müßte jedoch vor der niederösterreichischen Regierung anhängig gemacht werden.“ Hieronymus Zuvernumb war in erster Ehe mit Barbara Mattsperger's) aus Salzburg, in zweiter Ehe mit Barbara Khöllnpeck vermählt.*) In erster Ehe wur¬ den ihm zwei Söhne, Wolffgang**) und Hieronymus's), geboren. Die Tochter Doro¬ thea brachte nach dem frühen Tode ihrer Brüder ihr namhaftes Erbe ihrem Gatten Daniel Strasser zu, der das Zuvernumbsche Wappen mit dem seinen vereinigte. Den Grünmarkttrakt des heutigen Hauptpostgebäudes, in dem auch einmal das 29) Te¬ In seinem Dominikanerkloster untergebracht war, ließ Zuvernumb erbauen. stamente vom 28. 3. 15475°) vermachte er diese „neue Behausung in Grimort“ sei¬ nem Sohne Hieronymus. Die ebenfalls ihm gehörige „große alte Behausung dar¬ inn“ wie es im letzten Willen heißt, „ich anyezo persenlich siz“st) vermachte er bis zur Mündigkeit („Vogtbarkeit“) seines Sohnes Wolffgang, der es dann erben sollte, seiner zweiten Gattin.*) Schließlich bedachte er auch den Stadtschreiber Wolfgang Khofler „in Ansehung das er Jeder Zeit In (allen) sachen willig vund geflissen gewestvund solches Hinfuran den Khindern (Zuvernumbs) auch beweisen soll Zu ainer sondern vererung funfundzwainzig Pfundt pfening.“ 22 In den Jahren 1495, 1512, 1514 und 1516 (L.V. 2, S. 187). 23 L.V. 1, S. 251 ff. 24) „So aber jemand wider gemeine Stadt in Rechten verfahren wolte, so soll er vor Un¬ ern N.O. Regiment beschehen und gerechtfertigt werden.“ (L.V. 1, S. 253.) 25) 26) L. V. 1, S. 275. Barbara Mattsperger starb am 1. 1. 1530. — 27) Wolfgang verstarb am 5. 11. 1551 in Krems (lt. Grabdenkmales seines Vaters). Seine nochmals mit Stephan Fennzl. Witwe Anna, geb. Schmidthuckerin, vermählte sich 28) 29) Steuerbuch 1543. Hieronymus starb unverheiratet am 9. 5. 1561. — 30 St. A., K. XI., L. 14. 31) Heute Stadtplatz 14, Berggasse 29. — Über einem Fenster des zweiten Stockes im Hofe war die Jahreszahl 1525, als Jahr der Bauvollendung, angebracht. Der Gro߬ teil des Hauses fiel einem Bombardement anglo=amerikanischer Flieger am 24. Fe¬ bruar 1944 zum Opfer. 32 Die Witwe Barbara, geb. Khöllnpeck, heiratete später Jakob Gienger, Vizedom des Landes ob der Enns. 105

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