Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1957

92 Die Umgestaltung der Steyrer Pfarrschule in eine Stadtschule vollzog sich all¬ mählich. Nach Höslinger?) waren hiefür hauptsächlich zwei Gründe maßgebend. Einerseits genügten die kirchlichen Schulen nicht mehr den Anforderungen der grö¬ ßeren Städte, anderseits konnten die kirchlichen Schulgesetze gegenüber dem selbst¬ bewußten, am Schulwesen interessierten Städtertum nicht durchdringen. Dieser Zu¬ stand führte nicht selten zu einer Auseinandersetzung zwischen kirchlichen und welt¬ lichen Behörden. Auch in Steyr entbrannte in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wegen Besetzung der Schulmeisterstelle ein „Schustreit“. Die Bürger, die schan durch Haster zehnte das Schulhaus zur Verfügung stellten, forderten vom Abte zu Garsten, daß die Bestellung und Enthebung des Schulmeisters auch mit ihrer Zustimmung er¬ folge, „wie Sie von alter her ye ond ye ain (en) Schulmaist (er) gesatzt ond entsatzt haben“. Sie hätten ihn entlohnt und ihm die Behausung gegeben. Als Pfarrherr der Stadt entgegnete der Abt, daß er oder ein Pfarrer zu Steyr „von alter her all¬ weg zu zeiten ainen Schulmaister aufgenomen gesatzt ond entsatzt habent nach not¬ durften an alles Red setzen der Burger ond der pharrer des Schulmaisters in der kirchen zu dem Gotsdienst bedorff“2) Der Abt stützte sich auf die Angaben des früheren Schulmeisters Stephan Lamp, der 1420 berichtete, daß kein Schulmeister zu Steyr „von Alter gesetzt sey mit der Pürger Rhat daselbst unnd Sprüech“. Um eine Einigung in der Streitfrage zu erzielen, wandten sich Bürger und Abt an Herzog Albrecht V. Im Jahre 1437 regelte der Landesfürst neben kirch¬ lichen Dingen auch diese Angelegenheit. Der dem Pfarrer von Steyr in allen unter¬ richtlichen Belangen unterstehende Schulmeister habe im gütlichen Einvernehmen zwischen dem Abte und den Bürgern eingesetzt zu werden.*) Abt Thomas I. ver¬ langte im folgenden Jahre, daß bei Uneinigkeit in der Schulmeister=Ernennung der Dechant zu Enns und der Pfleger zu Steyr entscheiden mögen und die Stadt für den Schulmeister die Wohnung und die Schulräume beistelle.“

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