Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1956

slawischen Siedler befanden sich auf fränkischem Reichsboden und waren den dort üblichen Ordnungen wie die Franken selbst unterworfen.“ (Hans Scherzer, Gau Bayerische Ostmark, 1940, Seite 284). In der Stiftungsurkunde des Baiernherzogs Tassilo III. v. J. 777 heißt es nun: „Tradimus locum et XXX sclavos ad Todicha cum opere fiscale seu tributo justo. Tradimus autem et terram, quam illi sclavi cultam fecerant sine con¬ sensu nostro infra quae vocatur forst ad Todicha et ad Sirnicha. Das heißt: „Wir (Tassilo) schenken den Ort und 30 Slawen zu Dietach mit dem fiskalischen Rodungswerk oder gerechtem Tribut. Wir schenken aber auch das Land, das jene Slawen urbar gemacht hatten ohne unsere Zustimmung innerhalb des sogenannten „Forstes“ zu Dietach und Sierning.“ Aus dieser gewiß wertvollen urkundlichen Nachricht geht die Stellung jener Slawen klar hervor. Dr. Konrad Schiffmann schreibt hiezu: „Nur einzelne Kultur=Oasen (östlich der Traun) werden im Stiftsbriefe von Kremsmünster 777 und in den Diplomen von 791 und 802 genannt. An einzelnen dieser Stellen werden untertänige Slawen erwähnt, die dem Herzog Frondienste (opus fiscale) oder entsprechenden Zins (justum tributum) zu leisten hatten und mit dieser Belastung an das neugegründete Stift übergingen.“ (Konrad Schiff¬ mann, Neue Beiträge zur o.=ö. Ortsnamenforschung, I, S. 8. Fragen wir uns nun, wie kamen diese slawischen Arbeiterkolonnen ins Land? Im Jahre 743 befreite der Baiernherzog Odilo Karantanien, also Kärnten, Steiermark und Osttirol von der awarischen Herrschaft und gliederte diese Länder dem bairischen Herzogtum an. Die dort neben germanischen Volksresten siedelnden Alpenslawen wurden damit bairische Untertanen und Odilo berief wohl Gruppen von ihnen zu Rodungsarbeiten in den Traungau und seine Marken. Wie die Stiftungsurkunde von Kremsmünster überliefert, hielten sich z. B. in Dietach drei¬ ßig Slawen auf. Das ist gegenüber den bairischen Hundertschaften im Traungau eine verschwindend kleine Zahl. Immerhin hatten sie während ihres jahre=, ja vielleicht jahrzehntelangen Aufenthaltes in den herzoglichen Rodungsgebieten Ge¬ legenheit, einen bis dahin namenlosen Bach oder Berg in ihrer Sprache zu be¬ nennen und die in das gerodete Land einsiedelnden Baiern übernahmen ohne Be¬ denken diese fremden Namen. Im übrigen ist es durchaus nicht sicher, ob diese slawischen Arbeiterpartien im Lande geblieben sind. Sie können auch nach Karan¬ tanien rückgewandert sein. Aber die von ihnen geprägten wenigen Fluß= und Orts¬ namen blieben erhalten. Dietach, das ursprünglich Todicha (Todika, später (1088) Tuedick lautete, konnte übrigens von den Sprachforschern noch nicht erklärt wer¬ den (siehe J. Schnetz, Archiv für slawische Philologie, 39, S. 171, Nr. 55). Die weitere Entwicklung dieses Ortsnamens führte schließlich zur Form Dietach, die völlig deutsch anmutet und mühelos aus deutschen Wortwurzeln erklärt werden könnte, wenn nicht die urkundlichen Belege altslawischer Form vorlägen. Der ursprüngliche Bachname Sirnicha (ch = k) bewahrt mit den weiteren Be¬ legen Sirnich, Syrnik (13. Jahrhundert) noch durch Jahrhunderte im deutschen Munde die slawische Form und erscheint erst im 14. Jahrhundert als Syerninch (ch = k) mit eingeschobenem n, womit sich die Angleichung an die deutschen ing¬ Ortsnamen vollzieht (K. Schiffmann, Historisches Ortsnamen=Lexikon des Landes Oberösterreich, 2. Bd., S. 414). Der heutige Ortsname Sierning gehört also zu den unechten ing=Ortsnamen. Die gleiche Entwicklung zeigt der Name unseres Fundortes Sierninghofen, der noch um 1310 Syrnichoven lautet, 1383 aber als Sierninchhofen erscheint (K. Schiffmann, a. a. O. S. 414). Mit seinem Grundwort =hofen erweist er sich von selbst als deutsche Gründung. Der Widerspruch zwischen dem Nachweis früher Be¬ siedlung des Platzes durch das karolingerzeitliche Gräberfeld des 9. und 10. Jahr¬ hunderts und der späten urkundlichen Ersterwähnung vom Jahre 1310 beweist wie in zahlreichen anderen Fällen, daß die urkundlichen Nennungen der tatsächlichen Besiedlung eines Ortes oft in weitem Abstand nachzuhinken pflegen. Bei den freien Hofbesitzern Sierninghofens lag eben lange kein Anlaß zu einer Beurkundung vor. 90

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