128 Die Nachwirkungen der fortwährenden Unruhen und Kriege in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts warfen ihre Schatten noch auf die Zeit der Amts¬ tätigkeit Flädarns. Damals bestimmte in erster Linie der Eisenverlag das Wirt¬ chaftsleben der Stadt und diese hatte anderseits auch den größten Teil der zum Betriebe der Berg= und Hammerwerke der näheren und weiteren Umgebung not¬ wendigen Kapitalien aufzubringen*). Zwischen Kaiser Friedrich und Herzog Al¬ brecht, der Steyr an Georg von Stein verpfändet hatte, war ein für die Stadt mit verheerenden Folgen verbundener Bruderstreit entstanden. Steyr wollte sich Georg von Stein nicht unterwerfen und wurde daher 1467 belagert, genommen und ver¬ heert'). Auch die Feldzüge mit Böhmen und Ungarn hatten von der Stadt allerlei Kon¬ tributionen, wie Stellung von Mannschaften und erhöhte Abgaben, erfordert. Die Umgebung war von den Ungarn geplünderts), für den Handelsverkehr mit den Hammerwerken wichtige Plätze, wie z. B. der Kasten bei Weyer, besetzt und dadurch die Verbindungen mit den Innerberger Erzstätten fast lahmgelegt worden. Die Wirtschaftskraft der Stadt hatte sich erschöpft, viele Bürger waren ausgewandert?) die Verbleibenden sahen sich nicht mehr in der Lage, den Eisenverlag ordnungs¬ gemäß fortzusetzen“). Auch die Erzeuger, die Innerberger Hammerherren, waren, da sie ihre Er¬ zeugnisse nur an die Bürger Steyrs verkaufen durften!t), in Absatzschwierigkeiten und schließlich in Not geraten, da ihnen das Roheisen liegen blieb. Wohl wurde der Rat mehrfach, auch unter Androhung des Verlustes der Privilegien, aufgefor¬ dert, seine Bürger zur Abholung des Eisens zu veranlassen, aber vergeblich. Schließlich wurde angeordnet, daß die Hammerwerke ihr Eisen solange anderweitig verkaufen dürften, bis die Steyrer wieder ihren Verpflichtungen nachkämen!) Um die Wirtschaft wieder auf die alte Höhe zu bringen, wurden durch Kaiser Maximilian I. verschiedene Reformen im Berg=, Blahhaus= und Hammerwerks¬ wesen veranlaßt, die in ihren Auswirkungen sich auch auf das landesfürstliche Steyr erstreckten. Der Stadt wurde erlaubt, einen eigenen Bürgermeister zu wählen. Im zur Seite standen außer dem Stadtrichter zwölf Bürger, sechs davon bildeten den sogenannten „Inneren“ und sechs den „Außeren“ Rat. Die Gemeinde wählte außerdem noch achtzehn „Genannte"ls), die ebenfalls einen Vertretungskörper bil¬ deten, jedoch nur beratende Stimmen abgeben konnten. Es sei also hervorgehoben, daß es im wesentlichen wirtschaftliche Momente waren, die den Landesfürsten bewogen, der Stadt das Privilegium der Wahl eines Bürgermeisters durch die Gemeinde zu erteilen. Der nun so verstärkte Rat unter Bürgermeister Flädarn begann seine Tätig¬ keit mit dem Abschluß des Streites,der zwischen Steyr und Waidhofen an der Ybbs wegen des Eisens und seines Handels entstanden war und der mit Hilfe 6)L.V. 3, S. 532. 3 G. L.V. 1, S. 114 ff. v. Stein lieh dem stets geldbedürftigen Albrecht 1400 un¬ garische Gulden undbekam dafür Herrschaft und Stadt Steyr mit allen Amtern und Einkünften als Pfand. Da die meisten Messerer abgewandert waren, erklärte die Stadt 1490 dem Kaiser, sich nicht gegen die Ungarn wehren zu können. 9) L.V. 1, S. 137, 145. 10) L.V. 3, S. 535. 11) L.V. 3, S. 531. 12)L.V. 3, S. 535. 13) „Genannte“ bezeichnet, L.V. 2, S. 122. Als weil sie öffentlich verzeichnet waren und ihre Namen den Bürgern genannt oderbekannt gemacht wurden.
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